Polische Kennzeichen

Nachtrag

  1. Deutsche duerfen nicht in Dland mit polnischen Kennzeichen
    fahren (z.B ueber Mutter in Polen angemeldet).

Auch hier kommt §3 Abs.13 KraftStG zum Tragen.
Es geht nämlich bei der ganzen Geschichte nicht nur um die Zulassung, sondern um das Steuerrecht. Aber das vermag ja eine fleissige Antworterin hier nicht einsehen :wink:

Gruss Jakob

Hallo!

Das verstehe ich jetzt aber nicht, wieso sollte ein Deutscher in Deutschland kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen fahren dürfen? Nur weil er fährt hinterzieht er ja keine Steuern - das Problem ist, wenn der dauernde Standort des Fahrzeuges im Inland ist, aber im Ausland zugelassen ist.

Gruß
Tom

Hallo!

Gibts da vielleicht Missverständnisse? Ich hab den Eindruck, dass hier unter dem Begriff „in Deutschland fahren“ unterschiedliche Sachverhalte verstanden werden. Vielleicht sollte zunächst geklärt werden, was wer überhaupt meint.

Gruß
Tom

Moin Tom,

Nur weil er fährt hinterzieht er ja keine Steuern - das Problem ist, :wenn der dauernde Standort des
Fahrzeuges im Inland ist, aber im Ausland zugelassen ist.

Doch, das ist schon so. Geregelt eben im genannten §3 Abs.13 KraftStG:
Von der Steuer befreit ist das Halten von ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
Ich habe es auch lange nicht gewusst bis mein Bruder damals eine Firma in Polen gegründet hatte und somit auch ab und zu in Deutschland mit dem in Polen zugelassenen Auto fuhr. Er durfte das Auto fahren, ich nicht. Auf der Suche nach den Gründen wurde mir der obige § genannt.

Gruss Jakob

Moin,

Gibts da vielleicht Missverständnisse? Ich hab den Eindruck,
dass hier unter dem Begriff „in Deutschland fahren“
unterschiedliche Sachverhalte verstanden werden. Vielleicht
sollte zunächst geklärt werden, was wer überhaupt meint.

Also ich sehe die Frage recht eindeutig gestellt. Ein Ausländer lebt und arbeitet seit ca. 3 Jahren in Deutschland während sein Fahrzeug noch in seinem Heimatland zugelassen ist. Also ist das quasi schon in beiderlei Sinne des Gesetzes Steuerhinterziehung.
Zum einen, weil die 1-Jahres Frist überschritten ist und zum anderen weil das Fahrzeug von Personen genutzt wird, die ihren Wohnsitz oder überwiegenden Aufenthalt im Inland haben.
In diesem Fall macht sich der Fahrer des Fahrzeugs in jedem Fall der Hinterziehung von KFZ-Steuer strafbar.

Gruss Jakob

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Mein Gott bin ich blöd - Danke für den Tipp
Hallo,

es kann doch jeder mit Kennzeichen rumfahren, wie er lustig
ist, denn: woher willst DU wissen, auf wen das Auto zugelassen
ist?

Nur weil jemand ein Auto FÄHRT, heißt es noch lange nicht,
dass es auf ihn ZUGELASSEN ist, muss es auch nicht sein!

Wenn ich mit dem Auto eines Freundes/Eltern etc., die z.B. in
Frankreich leben, rumfahre, weil ich z.B. kein eigenes habe
oder mir leisten kann, dann fahre ich - logischerweise - mit
französ. Kennzeichen rum.

vielen Dank für den Tipp. Ich schlage mich seit Jahren mit TÜV Prüfung, hoher Versicherung und enormen KFZ Steuern herum. Außerdem ärgere ich mich ständig, dass ich meine Tickets für zu schnell fahren, falsch parken usw. nach Hause bekomme.

Ich kauf mir einfach ein Auto in Burundi, scheiße auf den TÜV, Versicherung und Steuer kostet ein Appel und ein Ei, ob die Karre denn auch tatsächlich versichert ist kann eh keiner wirklich prüfen und die Strafzettel bekomme ich auch nicht mehr nach Hause, weil die nicht im Ausland vollstreckt werden.

Super Idee. AAAAAAAber: Wenn das wirklich so einfach wäre, würde das ja jeder machen. Geht das wirklich ohne Probleme? Selbstverständlich nicht. Die Rechtsgrundlagen wurden dir ja bereits genannt. Vielleicht kannnst Du das ganze jetzt auch logisch nachvollziehen?

Gruß

S.J.

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Hallo!

Gibts da vielleicht Missverständnisse? Ich hab den Eindruck,
dass hier unter dem Begriff „in Deutschland fahren“
unterschiedliche Sachverhalte verstanden werden.

Sorry,
das kommt vielleicht auf Grund der haltlosen Antworten von einer Person, welche nichts, aber auch gar nicht mit meinen Fragen zu tun hatten. Ich hatte meine Fragen eindeutig gestellt, aber eine Person hier hatte einiges interpretiert und dannn irgendwelche „es war einmal“ Geschichten erzaehlt.

Meine Fragen bezogen sich auf:

  1. Polnische Mitbuerger in Dland, seit 3 Jahren fest wohnhaft, mit polnischem Kennzeichen
    und spaeter
  2. Deutsche in Dland mit polnisch zugelassenem Fahrzeug ueber Jahre fahren

Beide male bezog ich mich auf das staendige Fahren mit dem polnischen Nummerschild in D land. Also sagen wir auf jeden Fall ueber 1 Jahr und laenger. Ich hatte nie von Urlaub oder Auto ausleihen geredet, sondern meinte den staendigen Gebrauch.

Aber meine Fragen wurden bereits von Experten ausreichend beantwortet. Insofern vielen Dank an die Experten (you know who you are)! Und Sternchen hab ich an hilfreiche Antworten verteilt.

Hab heute wieder was dazu gelernt, dank www

Gruesse
Jasmin

PS: Isch aaaabe gar kein bolnische Nachbarn!

OT: Polische Kennzeichen

So ein Unfug!!
WER das Auto fährt, ist piepegal!

Sorry, ich habe ja schon selber mal mit Antworten aus vermeintlichem Wissen und „aus dem Bauch heraus“ daneben gelegen, aber das dann auch eingesehen und den Mund gehalten.
Du lehnst Dich gerade sehr, sehr weit aus dem Fenster.
Ich kenne die Rechtslage nicht, weiß aber, dass ein in Deutschland wohnender Este ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung aufgebrummt bekam, weil er mit dem Fahrzeug seines Onkels innerhalb Deutschland gefahren ist. Und jetzt wage ich mich mal auf dünnes Eis: Ich hatte gehört (weiß es aber nicht!), dass bei der Anzeige relevant war, dass er von A nach B gefahren ist, welches beides innerhalb von Deutschland liegt. Er hat die Polizisten so verstanden, als ob er von Estland nach Deutschland hätte fahren dürfen, nicht aber innerhalb Deutschlands. DAS habe ich aber nicht verstanden, Kommentare dazu?
(Ich habe den nur mal auf der Arbeit kennen gelernt, das Verfahren ist mit Sicherheit schon abgeschlossen, war vor über einem Jahr, und ich habe den Mann seither nicht mehr getroffen. Insofern ist das zwar ein „konkreter Fall“, stellt aber meiner Meinung nach keine Rechtsberatung dar. Wenn nicht, dann lösch das halt…)

Hallo!

Also ich bin da zwar kein Experte in dieser Frage, weil ich mich damit nicht beschäftigt habe. Ich kann aber deine Schlussfolgerung aus deinem Zitat nicht herauslesen.

Es geht doch hier um folgendes: Das Auto ist an seinem Standort steuerpflichtig. Verlegt jetzt der Halter seinen Wohnsitz ins Inland, dann wird das Auto steuerpflichtig. Klar. Nun will man Rechtsumgehungen verhindern, indem eine im Inland ansäßige Person das Auto auf einen im Ausland ansäßigen anmeldet. Daher fällt ausländischer Halter und inländische Nutzung unter die Steuerpflicht. Das steht da im Prinzip. Da fällt doch aber nicht der Fall darunter, dass man sich ein Auto mal kurz für eine Fahrt ausborgt, das würde ich jetzt nicht unter den Betrag „benutzen“ subsumieren. Aber wie gesagt, das ist jetzt eher so ein Gefühl.

Wenn jemand das Auto dauerhaft im Inland benutzt ist die Sache klar, da gebe ich dir Recht.

Gruß
Tom

hallo,

Auch ein Hallo

Angenommen, jemand hat einen polnischen Nachbarn, welcher seit

Ich muß doch jetzt auch mal fragen. Die ganze Diskussion geht darauf hinaus, dass dieser polnische Nachbar, wenn er das Jahr, das als vorübergehend definiert ist, überschritten hat, das Fahrzeug in D zulassen müßte.

ABER wir reden doch hier von einem POLNISCHEN Nachbarn! Kann er denn als Pole, ohne deutschen Pass, und ohne ständigen Wohnsitz an dem er gemeldet ist, ein Fahrzeug in D zulassen?

Grüße
Mike

Also würde ich gerne wissen, in wie weit soetwas legal ist.

Wie schon geschrieben es ist nicht legal.

hallo,

ABER wir reden doch hier von einem POLNISCHEN Nachbarn! Kann
er denn als Pole, ohne deutschen Pass, und ohne ständigen
Wohnsitz an dem er gemeldet ist

Ich sagte doch bereits, er wäre seit über 3 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland, mit Arbeitgeber usw. … also sollte er auch gemeldet sein.

Glaub es mir oder nicht, in Deutschland leben und arbeiten nicht nur deutsche Staatsbürger mit deutschem Pass.

Da gibt es Griechen, Italiener, Türken, Russen, Polen und sogar Araber … Chinese, Amerikaner, Engländer, Serben, Kroaten, Inder… die zahlen alle ihre Steuern in Dland, weil sie nähmlich in Deutschland wohnen und arbeiten. Und die fahren auch in Deutschland Auto und zwar mit deutschem Kennzeichen. EHRLICH!!! Die machen das wirklich so :smile:

liebe Grüße
Jasmin

Also würde ich gerne wissen, in wie weit soetwas legal ist.

Wie schon geschrieben es ist nicht legal.

Ja Danke auch Dir!
Ich habs verstanden, das mit den 3 Monaten und dem 1 Jahr Übergangszeit.
Vielen dank! Ich bin jetzt voll im Bilde!

Grüße
Jasmin

Im übrigen

ABER wir reden doch hier von einem POLNISCHEN Nachbarn! Kann
er denn als Pole, ohne deutschen Pass, und ohne ständigen
Wohnsitz an dem er gemeldet ist, ein Fahrzeug in D zulassen?

Ich kenne da einen Peruaner, mit mexikanischem Pass, der konnte auch sein Fahrzeug in Dland zulassen.
Ich kann Dir gerne über Email die Details erklären und wo und was er beantragen musste (ich hab ihm nähmlich mit Allem geholfen, weil der Arme überhaupt kein Deutsch kann).

Also mit welchem Pass er das Auto zulässt, war der KFZ Zulassungsstelle schunurz piep.

Wichtig war :

  1. Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte)
  2. Deutsches Bankkonto, für den Einzug der KFZ Steuer
  3. Kopie der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  4. Pass (egal von welchem Land)
  5. KFZ Brief (oder bei Importfahrzeug der Title)
  6. Bestätigung des Kraftfahrtbundesamtes, die besagt, dass der Jeep nicht als gestohlen gemeldet ist (was allerdings seit 1 Monat wohl automatisch bei der KZF Zulassungsstelle online gemacht wird.

Das ganze ist im März 2008 passiert, also och ganz aktuell!

liebe Grüße
Jasmin

hallo,

Hallo

ABER wir reden doch hier von einem POLNISCHEN Nachbarn! Kann
er denn als Pole, ohne deutschen Pass, und ohne ständigen
Wohnsitz an dem er gemeldet ist

Ich sagte doch bereits, er wäre seit über 3 Jahren mit festem
Wohnsitz

Entschuldige, das konnte ich deinem Ausgangsposting nicht entnehmen. Wenn du genervt bist, lasse das bitte nicht an Leuten aus, die dir helfen wollen und etwas nachfragen.

in Deutschland, mit Arbeitgeber usw. … also
sollte er auch gemeldet sein.

Glaub es mir oder nicht, in Deutschland leben und arbeiten
nicht nur deutsche Staatsbürger mit deutschem Pass.

Da gibt es Griechen, Italiener, Türken, Russen, Polen und
sogar Araber … Chinese, Amerikaner, Engländer, Serben,
Kroaten, Inder… die zahlen alle ihre Steuern in Dland,
weil sie nähmlich in Deutschland wohnen und arbeiten. Und die
fahren auch in Deutschland Auto und zwar mit deutschem
Kennzeichen. EHRLICH!!! Die machen das wirklich so :smile:

Das ist mir vollkommen klar, aber die sind in D gemeldet, und ihc wiederhole mich, in deiner Anfrage war nur davon die Rede, dass er dort wohnt, nicht aber, dass er gemeldet ist!!! Es gibt nämlich auch viele Griechen, Türken, Italiener, Russen, Polen, Araber, Chinesen, Amerikaner, Serben, Kroaten, Inder, Mexikaner, Marokkaner, Sudanese, Pakistaner, Chilenen, Brasilianer, Kanadier,… die zwar hier leben, aber nicht gemeldet sind!

liebe Grüße
Jasmin

Grüße
Mike

1 Like

Hallo,

Mein Ausgangsposting:

welcher seit über 3 Jahren in Deutschland wohnt (Mietwohnung) und :::arbeitet.

Ob er gemeldet ist oder schwarz arbeitet - und der Vermieter keine Meldebescheinigung wollte, über wen der Mietvertrag läuft oder was in seinem Kühlschrank ist … all diese Details kenne ich nicht und will sie nicht wissen.

Wenn du genervt bist, lasse das bitte nicht an
Leuten aus, die dir helfen wollen und etwas nachfragen.

Bin ich doch gar nicht. Aber man sollte mein Ursprungsposting nicht verdrehen und Dinge diskutieren die nie in Frage standen.

Ich bin vom legalem Weg ausgegangen. Also natürlich in der Mietwohnung im Mietvertrag, bei der Stadt gemeldet und beim Arbeitgeber auch gemedelt … Ich habe nicht, in keinster Weise, irgend etwas erwähnt in dem ich dem polnischen Mitbürger illegaler Machenschaften bezichtigt hätte. Habe ich nicht. Werde ich auch nicht.
Ich wollte nur verstehen, wie so etwas legal funktionieren kann.

… und mir wurde beantwortet, dass es legal eben nicht funktioniert.

danke auch
Gruss
Jasmin

Hallo

Bin ich doch gar nicht. Aber man sollte mein Ursprungsposting
nicht verdrehen und Dinge diskutieren die nie in Frage
standen.

All den unterschiedlichen Antworten die du erhalten hast, lassen m.E. schließen, dass dein Ausgangsposting einen sehr großen Interpretationsspielraum zulässt! Wer sagt uns zum Beispiel, dass die Mietwohnung auf Ihn läuft? Dein Posting nicht!!!

Ich bin vom legalem Weg ausgegangen. Also natürlich in der
Mietwohnung im Mietvertrag, bei der Stadt gemeldet und beim
Gruss
Jasmin

Aber belassen wir es dabei, werde mich jetrzt raushalten!

Schönes Wochenende wünsche ich Dir und deinem polischen Nachbarn
Grüße
Mike

hallo

Schönes Wochenende wünsche ich Dir und deinem
polischen Nachbarn
Grüße
Mike

och nö!!
Und Du spinnst den Faden doch immer weiter! Jetzt hör doch endlich mal auf mit all den Vermutungen und Mutmassungen und was wäre wenn doch … aber… und bleib einfach nur bei den Fakten die genannt wurden.
Ich hatte doch bereits erklärt, dass ich überhaupt keinen polnischen Nachbarn habe.(nicht das ich wüsste)
Ehrlich nicht :smile:
Ne, wirklich nicht!

Dir und allen deinen Nachbarn, egal woher, wünsche ich auch eine schönes WE

Moin,

All den unterschiedlichen Antworten die du erhalten hast,
lassen m.E. schließen, dass dein Ausgangsposting einen sehr
großen Interpretationsspielraum zulässt! Wer sagt uns zum
Beispiel, dass die Mietwohnung auf Ihn läuft? Dein Posting
nicht!!!

Das ist, wie ich bereits erläutert habe, auch schnurzpiepegal.
1 Jahr ist ok, danach nicht mehr, egal ob er hier offiziell wohnt oder nicht, er fährt hier Auto und hat seinen Aufenthaltsort hier. Das bedingt nicht, das er hier gemeldet ist.

Gruss Jakob

Moin,

Ich hatte gehört (weiß
es aber nicht!), dass bei der Anzeige relevant war, dass er
von A nach B gefahren ist, welches beides innerhalb von
Deutschland liegt. Er hat die Polizisten so verstanden, als ob
er von Estland nach Deutschland hätte fahren dürfen, nicht
aber innerhalb Deutschlands. DAS habe ich aber nicht
verstanden, Kommentare dazu?

Ja, so dünn ist das Eis nämlich nicht :wink:
Diese Aussage ergibt sich aus §3 Abs.15 KraftStG.

Gruss Jakob