Moin,
Ich würde mal sagen, entscheiden werden das schlussendlich die
Finanzgerichte und nicht die Finanzämter.
Da hast Du sicher recht. Aber die werden nach dem Gesetz (in diesem Fall halt KraftStG) entscheiden.
Da werden wir jetzt nicht viel weiter kommen, ich muss dir da
aber schon vorhalten, dass es in dem von dir zitierten Gesetz
keine Bestimmung gibt, die das Fahren der Steuerpflicht
unterstellt. Das steht nirgendwo.
Naja
Ich definiere benutzen las Fahren, da liegt wohl der Unterschied.
Nicht? Wenn ich ein Auto fahre, dann benutze ich es. Mir sind
zwar ab und zu Gesetzestexte unklar. Aber dieser ist nach
meinem dafürhalten glasklar.
Weil du am Wortlaut klebst - ohne Systematik, Teleologie etc.
kann man Gesetze aber nicht richtig interpretieren. Ich will
jetzt auch nicht sagen, dass das was du sagst nicht
argumentierbar ist, aber für mich passt es nicht (auch wenn es
hier nur mein juristisches Bauchgefühl ist).
Wie gesagt, ich habe das Ganze eben damals über meinen Bruder auch in der Praxis erleben dürfen. Ansonsten würde ich hier sicherlich nicht so kühn meinen Standpunkt darstellen. Der Zoll stellte damals eindeutig fest, dass ich den in Polen zugelassenen Wagen meines Bruders in D nicht fahren dürfe. Wir haben uns damals länger mit dem Zollbeamten unterhalten, der uns die Rechtslage so schilderte.
Da ich aber öfter beim Zoll bin (wenn auch wegen anderen Dingen) werde ich dort das nächste mal nachfragen. Ich bin der letzte, der darauf beharren möchte Recht zu haben.
Wenn jemand eines fährt, kann das eine Benutzung sein, muss es
aber nicht sein. Meines Erachtens kann man es einfach nicht am
Fahren aufhängen. Er kann es umgekehrt sicherlich auch
benutzen, wenn er nicht fährt, etwa wenn eine solche Person
ein Auto ständig im Inland parkt. Das wird unter diese
Voraussetzungen wohl auch steuerpflichtig sein, auch wenn das
Auto steht, weil eben auch das Parken ein Benutzen sein kann.
Parken = benutzen? Hmm. In der Regel bin ich ja immmer derjenige der sowas konstruiert 
Aber wenn schon das Parken benutzen ist, so sollte das Fahren ja erst recht benutzen sein.
Letztlich kenne ich das, was ich beschrieben habe, eben so aus der Praxis und so wird es auch in diversen anderen Foren dargestellt.
Gerade in den Oldtimerforen kann man immer wieder darüber lesen, da viele Oldtimerbesitzer bereits auf die Idee kamen ihr Auto im Ausland anzumelden. Zur Zeit wird übrigens gerade auf Mallorca gleichermassen vorgegeangen, da dort viele ihr Auto nicht umgemeldet haben und dort mit deutschen Kennzeichen fahren.
Es ist also nicht nur in D so.
Wie definierst Du denn dann Benutzung und wo ziehst Du die
Grenze?
Das wird jetzt zwar nicht viel helfen, aber ich würde es an
Umständen des Einzelfalles festmachen:wink: Im Prinzip hängt das
davon ab, dass das Benutzen dann vorliegt, wenn materiell
gesehen eine Standortverlegung vorliegt, die eine
Steuerpflicht auslösen würde, diese aber entfallen würde, da
das Auto formell im Ausland zugelassen bleibt. So oder so
ähnlich kommt mir das schlüssig vor.
Nun, im Bezug auf die Frage liegt dann ja sogar eindeutig eine Standortverlegung vor. Das andere, bezüglich der Benutzung, werde ich dann nochmals genau beim Zoll erfragen.
Gruss Jakob