Politesse beim Knöllchen den Fahrer mit aufnehmen?

Hallo Gemeinde,

ich habe eine rechtliche Frage zu folgendem Sachverhalt:

jemand hat sein Auto auf einem Parkplatz mit besonderem Parkausweis (für Anwohner) geparkt. Als die Politesse den Sachverhalt aufnimmt, stoße der Fahrer dazu und hat ihr gesagt, dass er das Fahrzeug sofort wegfahre. (Typischer Fall)
Er hat ihr auch seinen Namen und sein Geburtsdatum genannt, was ihn eindeutig identifiziert. Diese Daten hat sie NICHT aufgenommen und einfach gesagt, dass er sich zu diesem Sachverhalt schriftlich äußern könne.

Die Politesse, und damit auch dem Ordnungsamt, lag nun die Info von Anfang an vor, dass er der Fahrer war. Das hat die gute Frau NICHT mit aufgenommen, also hat sie damit meiner Meinung nach vorsätzlich wichtige Informationen dem Amt vorenthalten.
Auf den Anhörungsbogen hat er nicht weiter reagiert. Somit wurde das Verfahren eingestellt und ihm, da er auch Halter ist, nach $ 25a StVG die Kosten auferlegt.

Nach $25a(2) StVG steht demjenigen Recht zu, sich zu dieser Sache zu äußern, was er der Politesse gegenüber, die das NICHT weitergegeben hat, gemacht hat.

Meine Frage: Dürfen Politessen diesen wichtigen Sachverhalt verschweigen oder müssen sie dies mit aufnehmen?

PS: Leider gab es weder Zeugen, noch Videos, die das beweisen könnten, dass er sich als Fahrer angegeben hat.

Hallo Gemeinde,

dto.,

ausschlaggebend ist der Anhörungsbogen, hier kann der Beschuldigte, muss aber keine Auskunft erteilen; die Rechtsfolgen hieraus ergeben sich ebenfalls aus dem Anhörungsbogen und somit auch die zu bezahlenden Kosten.

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ich habe eine rechtliche Frage zu folgendem Sachverhalt:

jemand hat sein Auto auf einem Parkplatz mit besonderem
Parkausweis (für Anwohner) geparkt. Als die Politesse den
Sachverhalt aufnimmt, stoße der Fahrer dazu und hat ihr
gesagt, dass er das Fahrzeug sofort wegfahre. (Typischer Fall)
Er hat ihr auch seinen Namen und sein Geburtsdatum genannt,
was ihn eindeutig identifiziert. Diese Daten hat sie NICHT
aufgenommen und einfach gesagt, dass er sich zu diesem
Sachverhalt schriftlich äußern könne.

Die Politesse, und damit auch dem Ordnungsamt, lag nun die
Info von Anfang an vor, dass er der Fahrer war. Das hat die
gute Frau NICHT mit aufgenommen, also hat sie damit meiner
Meinung nach vorsätzlich wichtige Informationen dem Amt
vorenthalten.
Auf den Anhörungsbogen hat er nicht weiter reagiert. Somit
wurde das Verfahren eingestellt und ihm, da er auch Halter
ist, nach $ 25a StVG die Kosten auferlegt.

Nach $25a(2) StVG steht demjenigen Recht zu, sich zu dieser
Sache zu äußern, was er der Politesse gegenüber, die das NICHT
weitergegeben hat, gemacht hat.

Meine Frage: Dürfen Politessen diesen wichtigen Sachverhalt
verschweigen oder müssen sie dies mit aufnehmen?

PS: Leider gab es weder Zeugen, noch Videos, die das beweisen
könnten, dass er sich als Fahrer angegeben hat.

Meine Frage: Dürfen Politessen diesen wichtigen Sachverhalt
verschweigen oder müssen sie dies mit aufnehmen?

Gemeindevolzzugsbedienstete sind für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig, nicht für die Überwachung oder die Eröffnung von Ermittlungsverfahren gegen Fußgänger. Insbesondere dann nicht, wenn gar nicht erwiesen ist, dass derjenige, der da auf einen zustürzt und behauptet, der Fahrer zu sein, auch tatsächlich derjenige ist, der das Auto eingeparkt hat.

smalbop