Man stelle sich vor, jemand hat eine Ordnungswidrigkeit begangen weil er, wie viele andere auch, halb auf einem Gehweg parkte und z.B. auch noch vor dem Haus einer Politesse! Man stelle sich weiter vor, das ihr das nicht gefallen hat und sie in Filzpantoffeln auf die Straße geht und dem betreffenden Fahrzeug ein „Knöllchen“ anheftet.
Die anderen Falschparker verschont sie weil, z.B., die ja alle samt aus ihrer Nachbarschaft kommen und mit denen will sie es sich möglicherweise nicht verderben!
Jetzt fühlt sich der Knöllchenempfänger schlecht behandelt. Es sollte doch für alle ein gleiches Maß gelten. Was kann er tun?
Wenn Sie die Knolle nicht bezahlen, wird es zwar teurer, in der Regel steht dann der Name der „Überweachungskraft“ als „Zeuge“ auf dem Bußgeldbescheid. Mann trifft sich eben immer zweimal im Leben…
Grüße,
Chrizz
Jetzt fühlt sich der Knöllchenempfänger schlecht behandelt. Es
sollte doch für alle ein gleiches Maß gelten. Was kann er tun?
Er könnte sich auf § 47 Abs. 1 OWiG berufen und Einspruch mit der Begründung einlegen, die Behörde habe nicht im pflichtgemäßen Ermessen gehandelt.
Ob hier ein fehlerhaftes Auswahlermessen vorliegt und der Verwarn- oder Bußgeldbescheid aufgrunddessen aufzuheben ist, wurde bereits kontrovers diskutiert.
Er könnte sich auf § 47 Abs. 1 OWiG berufen und Einspruch mit
der Begründung einlegen, die Behörde habe nicht im
pflichtgemäßen Ermessen gehandelt.
Die Behörde hat hier überhaupt nicht gehandelt. Die Dame war in Pantoffeln unterwegs, somit nicht im Dienst und hatte also zu diesem Zeitpunkt auch keinen gültigen Dienstauftrag, den ruhenden Verkehr zu überwachen.
Gruß
smalbop
hi
Die Behörde hat hier überhaupt nicht gehandelt. Die Dame war
in Pantoffeln unterwegs, somit nicht im Dienst und hatte also
zu diesem Zeitpunkt auch keinen gültigen Dienstauftrag, den
ruhenden Verkehr zu überwachen.
Kann sich eine Politesse nicht selber in den Dienst versetzen, wenn sie eine Notwendigkeit dafür sieht oder muß sie z.B. einen Räuber laufen lassen, nur weil sie gerade nicht im Dienst ist?
Ob bei dem UP eine Notwendigkeit bestand, sei mal dahin gestellt, mich würde die Antwort allgemein interessieren.
Gruß
Edith
In Zukunft richtig parken. Einen Anspruch auf Gleichbehandlung
im Unrecht gibt es (natürlich) nicht.
Soll das also bedeuten, dass die Politesse völlig richtig gehandelt hat?
Sorry, da hat sich mein Löschen mit deiner Antwort überschnitten. Nein, das soll es nicht heißen. Ich habe einfach nur auf den Aspekt „Die anderen werden nicht aufgeschrieben“ gesehen. Darum war meine Antwort untauglich und wurde nun durch bessere Antworten von kompetenteren Leuten ersetzt.
Was sollen solche Antworten?
Hallo,
Wenn Sie die Knolle nicht bezahlen, wird es zwar teurer, in
der Regel steht dann der Name der „Überweachungskraft“ als
„Zeuge“ auf dem Bußgeldbescheid. Mann trifft sich eben immer
zweimal im Leben…
ja und dann?
Öffentlicher Aufruf zur Lynchjustiz über Facebook?
Persönlicher Rachefeldzug mit nächtlichen Drohanrufen?
S.J.
Hi,
ich werfe Dir jetzt einfach mal den §127StPO vor die Füße, der für jeden gilt. Der wäre hier zwar nicht anwendbar weil es hier(Falschparken) keine Straftat gibt aber eine Diskussion ist er wert(bei Raub zB).
Des weiteren kann jeder gegen jeden Ordnungswidrigkeitsanzeige erstatten. Also, die anderen Falschparker anzeigen mit freundlichem Dank an die Politesse, die auf diese Ordnungswidrigkeit aufmerksam machte.
MFG
Hallo
Wenn Sie die Knolle nicht bezahlen, wird es zwar teurer, in
der Regel steht dann der Name der „Überweachungskraft“ als
„Zeuge“ auf dem Bußgeldbescheid. Mann trifft sich eben immer
zweimal im Leben…ja und dann?
Öffentlicher Aufruf zur Lynchjustiz über Facebook?
Persönlicher Rachefeldzug mit nächtlichen Drohanrufen?
Ich glaube, du hast das Posting gründlich fehlinterpretiert. Der Name der Politesse geht doch schon aus dem Ticket hervor. Was er daher wohl eher meinte: Dass es in der Regel teurer wird, wenn man OWis nicht bezahlt, weil dann ein Bußgeldbescheid kommt oder gar ein Strafverfahren, und dann taucht die Politesse sowieso wieder auf als Zeugin der Gegenseite.
Gruß
smalbop
Hallo,
Ich glaube, du hast das Posting gründlich fehlinterpretiert.
glaube ich nicht.
Der Name der Politesse geht doch schon aus dem Ticket hervor.
Ist das so?
Was er daher wohl eher meinte: Dass …
Ich glaube, dass Du das Posting gründlich fehlinterpretiert…
Gruß
S.J.
Ich denke sie wollte eher darauf hinaus ob sich ein Mittarbeiter der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) nicht selbst in Dienst setzen kann und daher ohne Auftrag der Behörde „Strasse XYZ zu kontrollieren“ so was machen könnte.
hi
Ich denke sie wollte eher darauf hinaus ob sich ein
Mittarbeiter der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) nicht selbst
in Dienst setzen kann und daher ohne Auftrag der Behörde
„Strasse XYZ zu kontrollieren“ so was machen könnte.
Genau das wollte ich wissen. Schließlich wurde ja gesagt, daß die Behörde kein Knöllchen verteilt hat, weil die Politesse nicht im Dienst war.
Gruß
Edith
Hi,
aber die Politesse kann als Privatperson Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen eine andere Privatperson erstatten.
MFG
Ich glaube, du hast das Posting gründlich fehlinterpretiert.
glaube ich nicht.
Was glaubst du nicht - dass du das Posting gründlich fehlinterpretiert hast oder dass ich das glaube?
Der Name der Politesse geht doch schon aus dem Ticket hervor.
Ist das so?
Deswegen meine Vermutung.
Was er daher wohl eher meinte: Dass …
Ich glaube, dass Du das Posting gründlich fehlinterpretiert…
Das steht dir frei. Indessen ist es wenig hilfreich, in so interpretationsfähigen Postings möglichst viel schlechtes hineinzuinterpretieren. Man kommt nämlich leicht mal in die Zwangslage, seine daraufhin gemachten Anwürfe als zweifellos berechtigt belegen zu müssen.
Gruß
smalbop
aber die Politesse kann als Privatperson
Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen eine andere Privatperson
erstatten.
Und - hat sie das getan? Wenn ich nämlich als Privatperson Anzeige wegen Falschparkens erstatte, dann beim Politeiposten - und nicht auf einem amtlichen Formular mit Zahlungsaufforderung, das ich dem Verkehrsteilnehmer unter den Scheibenwischer klemme. Man könnte mir sonst nämlich Amtsanmaßung vorwerfen, und das ist immerhin eine Straftat. Blöderweise steht auf einem Ticket Datum und Uhrzeit. Und es gibt Dienstpläne für Politessen, die man damit abgleichen kann.
Gruß
smalbop
hi
aber die Politesse kann als Privatperson
Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen eine andere Privatperson
erstatten.
Das war nicht meine Frage. Meine Frage, ob sich eine Politesse bei Bedarf selber in den Dienst versetzen kann, ist immer noch nicht beantwortet - oder ich habe die Antwort übersehen.
Gruß
Edith
Hallo,
einiges ist mir noch unklar:
-
Welchen Status hat die „Politesse“? Ist sie schlicht Angestellte, oder mit beliehenen Rechten versehen oder echter Vollzugsbeamter?
-
Ist das „Knöllchen“ ein echtes Verwarnungsangebot oder lediglich ein Hinweis darauf, dass die Ordnungsdbehörde sich melden wird?
Beides ist - unabhängig von der Ungleichbehandlung - wesentlich für die rechtliche Beurteilung des Falles.
Ich sehe durchaus Ansatzpunkte, gegen die „Politesse“ vorzugehen.
Gruss
Iru