Hallo,
gibt es eine eindeutige Grenze zwischen Politik und Verwaltung? Bis wann spricht man von politischen Entscheidungen, ob wann gilt die Entscheidung als rein verwaltungsmäßig?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
gibt es eine eindeutige Grenze zwischen Politik und Verwaltung? Bis wann spricht man von politischen Entscheidungen, ob wann gilt die Entscheidung als rein verwaltungsmäßig?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
sehr grob und vereinfachend gesagt:
Das gesamte Gesetzgebungsverfahren von der Einbringung über die Diskussion bis zur Abstimmung ist mit allem, was dazu gehört, der politische Prozeß.
Die Ausführung der Gesetze ist dann meistens Verwaltungshandeln, soweit es nicht die Rechtsprechung als „dritte Gewalt“ betrift.
Gibt aber 'ne Menge Grauzonen und fließende Übergänge.
&Tschüß
WHoepfner
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Hi,
gibt es eine eindeutige Grenze zwischen Politik und
Verwaltung? Bis wann spricht man von politischen
Entscheidungen, ob wann gilt die Entscheidung als rein
verwaltungsmäßig?
muss mal wieder mit „Yes Prime Minister“ kommen:
Permanent Secretary Humphrey Appleby:
„while it has been government policy to regard policy as a responsibility of Ministers and administration as a responsibility of Officials, the questions of administrative policy can cause confusion between the policy of administration and the administration of policy, especially when responsibility for the administration of the policy of administration conflicts, or overlaps with, responsibility for the policy of the administration of policy.“
Gruss und gute Nacht.
Omar Abo-Namous
Hallo,
gibt es eine eindeutige Grenze zwischen Politik und
Verwaltung?
Ich finde die Frage ist nicht ganz richtig gestellt…„Politik“ meint die öffentlichen Angelegenheiten, zielgerichtete Handlungen und Ordnungen, die die Regeln der Gemeinschaft bestimmen. Insofern ist natürlich auch Verwaltung Politik. Verwaltug ist eigentlich in ganz großem Stil Politik, wenn ich mir zum Beispiel einige Sachverhalte vorstelle: Der Ökobauer X wird anstelle seines konventionell arbeitenden Kollegen von der Verwaltung mit einer Subvention bedacht, der Nachbar J bekommt ein eigentlich nicht ganz astreines Haus genehmigt, weil er Solarzellen auf’s Dach montieren will und eine Moderne Heizungsanlage errichten wird, der Unternehmer U, der schon immer ein Gönner der Stadt war, bekommt entgegen vieler Proteste die Erlaubnis für ein Biogaskraftwerk, die Verwaltung ist nach einem Bürgerbegehren gezwungen, das Rathaus doch nicht zu „verkaufen“…Das ist alles Verwaltung und das ist alles „Politik“.
Wenn Du aber die Grenzen zwischen dem, was Politiker im allgemeinen tun und dem, was die Verwaltung im allgemeinen tut, dann ist es richtig, nach den Unterschieden von Gesetzgebung und Verwaltung zu fragen. Der lässt sich grob damit erklären, dass die Gesetzgebung abstrakt-generelle Regelungen erlässt, die Verwaltung aber konkret-individuelle Maßnahmen trifft. Da gibt es einige Ausnahmen, so kann die Verwaltung, wenn sie besonders ermächtig ist, auch Gesetze erlassen, sogenannte Gesetze im materiellen Sinn, dass sind vor allem Verordnungen, zum Beispiel die Straßenverkerhsordnung, das ist ein Gesetz, dass ein Ministerium, also die Verwaltung erlassen hat.
Im Ergebnis sind sich die Verwaltngswissenschaftler und Juristen nicht ganz einig, wie man Verwaltung genau definnieren kann und man gibt sich im Regelfall mit einer negativen Abgrenzung zufrieden, indem man einfach sagt, Verwaltung sei all das, was nicht Gesetzgebung und nicht Rechtsprechung ist. Wie unscharf diese Definition ist, siehst Du schon am Beispiel mit den Verordnungen, denn hier handelt es sich natürlich um Verwaltung, dennoch wird Recht gesetzt…
Frank