Schönen guten Tag allerseits,
ich habe ein kleines Problem, welches sich auf die Frage „Sollte man politisches Fehlverhalten durch Freiheitsstrafen ahnden?“ bezieht.
Und zwar soll ich darüber einen freien Vortrag halten für die Schule und ich habe nur bis Donnerstag dafür Zeit dies vorzubereiten (heute erst die Aufgabe erhalten). Leider finde ich nicht wirklich passendes im Internet dazu.
Könnt ihr mir vielleicht helfen? In etwa Fragen beantworten wie folgende:
Gibt oder gab es überhaupt für das Fehlverhalten Strafen für Politiker? Wenn ja, Namen?
Gibt es sowas im Ausland?
Wofür wurden die Menschen bestraft?
Gibt es Gesetze dazu?
usw.
Also ich würde sehr gerne eine Beziehung auf Politiker bekommen (wenn sie denn bestraft worden sind und warum genau).
vielleicht gibt es auch Links, auf die ihr mich verweisen könntet…
Ich hoffe, das überschreitet nicht die Grenzen meiner Mitmenschen und des Boards und hoffe auf rege Antworten! 
Mit lieben Gruss
Bianca Petersilie
http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t
Dankeschön! Aber das reicht mir leider nicht 
Weiß sonst noch irgendjemand etwas darüber?
http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t
Dankeschön! Aber das reicht mir leider nicht 
Weiß sonst noch irgendjemand etwas darüber?
Hallo Bianca
das wird grundsätzlich wohl nicht machbar sein, dann hätten wir gar keine Politiker mehr
schon der Passus im Eid " alles nur zum Wohl des Volkes zu tun" gehört gestrichen oder mit harten Sanktionen belegt. Sinnvoller wäre es bei entsprechendem Fehlverhalten die Pensionen zu streichen … Da sich die Politiker ihre Regeln leider selber schreiben, ist jeden Debatte dahingehend sinnlos
((
LG
Mikesch
Man müsste dem Politiker ein politisches
Fehlverhalten nachweisen, das nebenbei auch
ein strafrechliches Vergehen ist, was unter
Freiheitsstrafe steht.
Ansonsten kommt Politik von
lateinisch p®olicere=versprechen, zusagen.
Allein der Bruch eines solchen ist mitunter verwerflich,
aber nicht strafbar (max überhaupt wenn arglistig),
wenn auch sanktionierbar, von den politisch involvierten:
nicht wiederwählen, aus der Partei ausschliessen
etc etc.
Einsperren geht aber nicht, das ist Freiheitsberaubung.
Das gilt auch für allgemeine
Tendenzbetriebe in der Arbeitgeberschaft.