Ich war von 1993 bis 1997 ein Kriegsflüchtling.
1994 habe ich im Ausland geheiratet und bin daraufhin ohne meinen Mann nach Deutschland ausgewandert.
Ich hatte damals große Sprachprobleme und hielt es daher für unnötig bei einer Behörde meine Heirat anzumelden.
1996 bekam ich einen Sohn. Und damit auch eine Geburtsurkunde wo aber der Name von meinem Mann nich draufstand.
Im Standesamt haben sie dann gesagt das sie mich Anzeigen müssen da ich meine heirat nicht früh genug gemeldet habe.
Das gericht hat entschieden das ich eine Freiheitsstrafe von 120 Tagen und eine Geldstrafe von 3000 Mark erhalte.
Die ganze Summe habe ich erst im September 2002 abbezahlt.
Jetzt muss ich bei der Regierung ein Polizeiführungszeugnis Belegart „0“ abgeben. Steht dieser Eintrag immer noch im Polizeiführungszeugnis drinnen ?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand eine schnelle und konkrette Antwort gibt.
Das betrifft die Verjährungsfristen von Verurteilungen, die entweder in einem eigenen Gesetz geregelt sind (Tilgungsfristen) oder dem Strafrecht (Allgemeiner Teil) zu entnehmen sind.
Beginn der Verjährungsfristen ab rechtskräftiger Verurteilung und je nach Art der Tat ist die Dauer festgelegt.
was die Belegart 0 genau bedeutet, weiß ich nicht.
Die Polizei hat mit dem polizeilichen Führungszeugnis in aller Regel nichts zu tun, es wird von den Kommunen (jenachdem welches Bundesland eine andere Gemeindeverwaltung) ausgestellt.
die Bescheinigung, die Du meinst, wird umgangssprachlich polizeiliches Führungszeugnis genannt. Die Polizei hat damit jedoch nichts zu tun. Dieses Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt beantragt.
Ich kann leider nicht sagen, wie lange die einzelnen Eintragungen dort vermerkt bleiben.
wenn du dir nichts anderes zu schulden kommen lassen hast in bezug auf straftaten dann ist es ende 2012 raus denn nach der letzten straftat dauert es 10 jahre bis alles raus ist. aber es kann auch sein, dass nach der urteilsverkündung 1996 die 10 jahre angefangen haben.
du kannst ja mal zur nächsten polizeistelle gehen und mal ganz nett fragen ob sie dich mal abprüfen können. vllt klappt es ja. ich darf dich nicht einfach so überprüfen, wegen datenschutz
Hallo! Ich habe zwar keine Ahnung welche Staatsbürgerschaft bzw. bei welcher „Regierung“ zu welchem Zweck du ein Führungszeugnis vorlegen musst, aber hier ist deine Antwort:
Wie du oben geschrieben hast hattest du 120 Tage Geldstrafe zu leisten, diese wird auf jeden fall im Zeugnis aufgelistet sein.
Quelle: # erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG),
Ich hoffe ich konnte dir Helfen und du bist mit deinem Vorhaben erfolgreich!
grds. ist unteranderem der Inhalt des Führungszeugnisses im sog Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt.
Nach § 33 BZRG ist geregelt, welche Eintragungen bei einer Abfrage nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt werden. Dieser Fristablauf gilt grds. bei allen gerichtlichen Verurteilungen mit Ausnahme von lebenslangen Haftstrafen, Sicherheitsverwahrungen und psychatrisch bedingten Urteilen (hier gelten Sonderumstände). Da Ihre Verurteilung nicht unter diese Ausnahmen fällt, ist die Ablauffrist entsprechend anwendbar. Diese Frist bzw. deren Dauer bei einzelnen Straftaten ist in § 34 BZRG geregelt. Da Sie nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (insbesondere § 174 - 180 und/oder 182) verurteilt wurden aber eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung die länger als 3 Monate ist bekommen haben, gilt für Sie die allgemeine Ablauffrist von 5 Jahren nach Rechtskraft des Urteils. Da ich aus Ihrer Anfrage leider nicht ersehen kann wann die Rechtskraft des Urteils war, müssten Sie also auf den Tag/das Jahr des rechtskräftigen Urteils 5 Jahre aufrechnen. War das Urteil z.B. theoretisch am 01.06.2002 rechtskräftig dann wird die Verurteilung ab dem 02.06.2007 nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt. In den seltensten Fällen kann es aber auch vorkommen, dass die Urteile weiter aufgeführt werden. Dennoch dürfen diese dann nicht mehr für eine Verwaltungsentscheidung verwendet werden, da diese verfristet/verjährt sind!
Ich denke also Sie können unbesorgt Ihr Führungszeugnis im Einwohnermeldeamt beantragen und gehe davon aus, dass die Verurteilung nicht mehr aufgelistet ist.
Dazu kann ich leider nichts sagen, polizeiliche Führungszeugnisse werden in Niedersachsen bei den Städten und Gemeinden geführt und ausgegeben, nicht bei der Polizei (der Name ist etwas irreführend).