Polizei

Liebe/-r Experte/-in,

Ich war Mitte Juni mit einem Geschäftswagen auf der Autobahn unterwegs.
Heute hat mich ein Schreiben von der Zentralen Bußgeldstelle erreicht.

Vorwurf:
Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 4 / 10 des halben Tachowertes bei 98 km / h.
Ich wurde innerhalb von 500 m gefilmt.

Soweit ich richtig informiert bin, muss ich mit 100 € und 2 Punkten rechnen.

Nun muss ich einen Anhörungsbogen ausfüllen. Angaben zur Sache:
Ja, ich war der Fahrer

Nun meine Frage dazu:
Soll ich den Verstoß zugeben? Mein Problem ist, ich kann mich nicht wirklich daran erinnern, dass ich den Abstand nicht eingehalten habe. Natürlich kann dies auch unbewusst passiert sein. Ich bin in der Regel ein ordentlicher Fahrer mit bisher noch keinen Punkten. Aber ich bin mir nicht 100 % sicher, ob das stimmt was mir vorgeworfen wird.

Sollte man des Verstoß besser einfach zugeben? Was passiert, wenn ich den Verstoß nicht zugebe? Wie läuft das weiter? Was kann dann auf mich zukommen?

Vielen Dank für deine Antwort

Gruß Jörg

Hallo Jörg,

Da es sich hier um einen Verkehrsverstoß handelt, den man nur als Fahrer begehen kann, kann man hier nur dann bestaft werden, wenn der Fahrer eindeutig feststeht.
Anders ist es beim Überschreiten des TÜV-Termins oder beim Fahren mit abgefahrenen Reifen. Hier wird in erster Linie der Halter und dann, wenn möglich, auch der Fahrer bestraft.
Du schreibst, Du bist auf einer Strecke von 500 Metern gefilmt worden. Bist Du als Fahrer erkennbar? Dann hast Du keine Chance.
Ist der Fahrer nicht zu erkennen, könnte der Halter den Wagen verliehen haben. Dann muss er allerdings den Fahrer benennen, es sei denn, der Fahrer ist Jemand auf den sich das Aussageverweigerungsrecht nach § 53 StPO bezieht, wie Bruder, Vater o.ä.
Die müssen nicht benannt werden.
Dies ist die gleine Situation, die dazu geführt hat, dass Geschwindigkeitsverstöße jetzt mit Frontalfoto dokumentiert werden, weil nur so der Fahrer erkennbar ist.
In Deinem Fall hast Du einen Geschäftswagen benutzt und die Firma hat kein Recht, die Aussage zu verweigern. Sie wird Dich als Fahrer nennen.
Wenn mehrere Andere den Wagen auch benutzen, muss das dann vorgeschriebene Fahrtenbuch vorgelegt werden, aus dem der jeweilige Fahrer ersichtlich ist.

In Deinem Fall heißt das vermutlich: Zahlen und fröhlich sein.
Auch wenn der Verstoß unbewusst geschieht, wird er geahndet, weil Vorsatz im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht erforderlich ist. Hier zählt nur der reine Verstoß.

Leider kann ich Dir keine optimistischere Antwort geben.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

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Hallo Jörg,

die Polizei stellt solche Verstöße in der Regel mit einem speziellen Videoüberwachungssystem fest. Bei der Auswertung wird der Verstoß genauestens dokumentiert und eine Halterfeststellung anhand des Kennzeichens vorgenommen. Es handelt sich also um Dein Auto, ein Einspruch gegen den Tatbestand bringt in der Regel, außer hohen Anwaltskosten, nichts.

Einzige Möglichkeit, da raus zu kommen ist, wenn Du eventuell nicht der Fahrer warst. Falls also verschiedene Personen mit Deinem Auto unterwegs waren, dann bitte um Übersendung eines Fahrerfotos mit dem Hinweis, Du könntest nicht genau sagen, bei wem es sich um den Fahrzeugführer handelt. Danach wird der Vorgang der für Deinen Wohnort zuständigen Polizeidienststelle übersandt, von dort bekommst Du dann e tweder Besuch oder eine Vorlage zur Lichtbildeinsicht. Wenn Du dann nicht der Fahrer bist, kannst Du angeben, den Fahrer nicht zu kennen. Aber Vorsicht: Du kommst dann eventuell aus der Ordnungswidrigkeit und den Punkten raus, die Behörde kann aber für die Zukunft eine Fahrtenbuchauflage erlassen. Also gut überlegen, ob es das wert ist. Das ganze hat auch wirklich nur Sinn, wenn ausser Dir noch andere Personen in Frage kommen.
Ansonsten: Bittere Pille schlucken, Ordnungswidrigkeit zugeben, auf das Zahlungsschreiben warten und zahlen. Ist das günstigste.

Kann leider jedem mal passieren, trotzdem: Allzeit gute Fahrt.

Gruß

Stephan

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Lieber Jörg,

Soweit du weißt das du an dem Tag der Fahrer warst und es Bild oder Videomaterial gibt das beweist das du den mind. Abstannd icht eingehalten hast solltest du es zugeben.
Oft kommt einem der Sicherheits abstand größer vor als er ist oder durch bremsen oder schnelles beschleunigen kann der abstand schrumpfen.

sorry für die späte Antwort
erst einmal nicht zugeben, sondern erst wenn die Polizei vor der Tür steht.
Den Anhörbogen einfach mit den Vermerk zurückschicken, dass Sie sich nicht erinnern, wer gefahren ist. Und dann warten.
Es gibt jede Menge Aufnahmen, die nichts werden.
Im schlimmsten Fall kommen 20 € Verwaltungsgebühren hinzu. Aber die kann man einklagen.
Ich hoffe, es war noch nicht zu spät.
Und ich hoffe, ich konnte helfen

Gruß Stefan