Hallo,
zunächst ist es so, dass jeder Beamter unabhängig von der Verwendungszeit einen Versetzungsantrag stellen kann.
Die Handhabung kann in den Bundesländern unterschiedlich sein, aber eine Versetzung in ein anderes Bundesland läuft immer nur über eine zentrale Koordinierungsstelle. Dabei können lange Wartezeiten auftreten. Um einen Ausgleich herbeizuführen ist es üblich, nur zu versetzen, wenn ein Tauschpartner aus dem betreffenden Bundesland zur Verfügung steht.
Zu beachten ist auch, dass eine Versetzung üblicherweise nur vom aufnehmenden Bundesland akzeptiert wird, wenn der Beamte seine Probezeit erfolgreich beendet hat. Also eine Versetzung gleich nach der Ausbildung wird i.d.R. nicht vorgenommen.
Die weitere Verwendung im Versetzungsland hängt von mehreren Dingen (zuerst Bedarf, dann Qualifikation und persönliche Eignung)ab.
Bedarf besteht in den meisten BL grundsätzlich nur sogenannten Wach- und Wechseldienst.
Beamte mit schlechten Leistungsbeurteilungen oder gesundheitlichen Einschränkungen werden i.d.R. nicht durch die aufnehmenden Bundesländer akzeptiert.
Ich hoffe das reicht erstmal als Antwort. Wenn nicht, nochmal mailen!