Polizei

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage.
Wenn man in Berlin eine Ausbildung bei der Polizei absolviert hat.
Könnte man sich im Anschluss direkt in ein anderes Bundesland versetzen lassen oder gibt es eine bestimmte Zeit, die man noch einzuhalten hätte, bis dies möglich ist?
Ich habe mal irgendetwas von vier Jahren gehört, in denen man zudem auch nur in bestimmten Bereichen bei der Polizei arbeiten kann. Ist das richtig?

Mit freundlichen Grüßen
Angela Klein

Hallo Angela,
ich weiß nicht, wie das in Berlin ist. In Hamburg geht das nur mit einem Tauschpartner. Oder eben Du kündigst und fängst in einem anderen Bundesland wieder neu an.
Ich würde Dir vorschlagen, Dich gleich in einem anderen Bundesland zu bewerben. Eine Unterkunft findest Du überall. Hamburg hat den Vorteil, dass Du nur innerhalb Hamburgs Dienst machen musst, die Wege sind also überschaubar.
Grüße
Heide

Hallo,

zunächst ist es so, dass jeder Beamter unabhängig von der Verwendungszeit einen Versetzungsantrag stellen kann.

Die Handhabung kann in den Bundesländern unterschiedlich sein, aber eine Versetzung in ein anderes Bundesland läuft immer nur über eine zentrale Koordinierungsstelle. Dabei können lange Wartezeiten auftreten. Um einen Ausgleich herbeizuführen ist es üblich, nur zu versetzen, wenn ein Tauschpartner aus dem betreffenden Bundesland zur Verfügung steht.

Zu beachten ist auch, dass eine Versetzung üblicherweise nur vom aufnehmenden Bundesland akzeptiert wird, wenn der Beamte seine Probezeit erfolgreich beendet hat. Also eine Versetzung gleich nach der Ausbildung wird i.d.R. nicht vorgenommen.

Die weitere Verwendung im Versetzungsland hängt von mehreren Dingen (zuerst Bedarf, dann Qualifikation und persönliche Eignung)ab.

Bedarf besteht in den meisten BL grundsätzlich nur sogenannten Wach- und Wechseldienst.

Beamte mit schlechten Leistungsbeurteilungen oder gesundheitlichen Einschränkungen werden i.d.R. nicht durch die aufnehmenden Bundesländer akzeptiert.

Ich hoffe das reicht erstmal als Antwort. Wenn nicht, nochmal mailen!

Noch zur Ergänzung. Ich kann nur empfehlen, sich über die zuständige Personalabteilung genauer zu informieren. Es wird meistens auch „übelgenommen“ wenn man sich außerhalb des Dienstwegs bewegt :wink: