Hallo,
Ich will gerne eine Homepage aufmachen, in der Polizei-Schandtaten aufgezeigt werden sollen. Ich will allerdings nicht die Polizei selbst verunglimpfen, sondern will Schandtaten von Polizisten aufzeigen. Daher ist mir wichtig, dass die Polizisten benannt werden. Jetzt ist meine Frage, ob sich das ganze mit der Pressefreiheit deckt, das man Personen öffentlich benennt, ob ich mich mit einer Homepage darauf berufen kann, und ob Polizisten in dieser Richtung eine Sonderstellung geniesen.
Vielen Dank im vorraus,
Thimo
Moin Thimo,
ich bin kein Jurist und würde Dir empfehlen, diese Frage zur Sicherheit ins Recht-Brett zu stellen (ich habe jetzt nicht nachgesehen, ob das der Fall ist).
Dennoch als Nicht-Jurist zwei Antworten:
- Polizisten geniessen da meines Wissens keine Sonderstellung. Das dürfte also nicht das Problem.
- Die Betreffenden können Dich wegen übler Nachrede anzeigen. Wenn Du allerdings dann vor Gericht beweisen kannst, dass Deine Anschuldigungen in jedem Einzelfall den Tatsachen entsprechen, hast Du kein Problem. Wenn Du das aber nicht kannst, dann schon.
Ciao
Ralf
Hallo Thimo,
Ich will gerne eine Homepage aufmachen, in der
Polizei-Schandtaten aufgezeigt werden sollen. Ich will
allerdings nicht die Polizei selbst verunglimpfen, sondern
will Schandtaten von Polizisten aufzeigen. Daher ist mir
wichtig, dass die Polizisten benannt werden. Jetzt ist meine
Frage, ob sich das ganze mit der Pressefreiheit deckt, das man
Personen öffentlich benennt, ob ich mich mit einer Homepage
darauf berufen kann, und ob Polizisten in dieser Richtung eine
Sonderstellung geniesen.
Polizisten haben keine Sonderstellung. Da kannst einen Fall ins Internet stellen, der sauber recherchiert ist, ohne Namen zu nennen. Du kannst auf die Polizei von z.B. Hintervorderstadt hinweisen, aber nicht auf den Polizieobermeister Kinkelstein. Ich empfehle Dir, Hinweise von Dritten nur unter Vorlage der Beweise ins Internet zu bringen.
Das Gefühl, von der Polizei ungerecht behandelt worden zu sein, muss nicht mit der wirklichen Rechtslage übereinstimmen. Der Polizist kann durchaus Recht haben, auch wenn er nach Deinem Gefühl falsch handelt.
Gruss Günter
Vielen Dank im vorraus,
Thimo