Liebe/-r Experte/-in,
bei einem Beinahe - Unfall bin ich auf einen Mann getroffen, der nicht fahrtüchtig sein dürfte.
Was kann ich tun?
Matthias
Liebe/-r Experte/-in,
bei einem Beinahe - Unfall bin ich auf einen Mann getroffen, der nicht fahrtüchtig sein dürfte.
Was kann ich tun?
Matthias
Hallo!
Ich kann den Sachverhalt natürlich nicht hinreichend beurteilen, da hier doch einige Angaben fehlen.
Fahruntüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen o.ä. lässt sich jetzt nicht mehr nachweisen.
Fahruntüchtigkeit durch einen körperlichen oder geistigen Mangel (wie z.B. bei älteren Menschen vorkommen kann) lassen sich amtsärztlich feststellen.
Hier haben Sie die Möglichkeit den Sachverhalt ausführlich zu verschriftlichen und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) zuzuleiten. Nur diese hat aufgrund dessen die Möglichkeit den Betroffenen hinsichtlich seiner Geeignetheit für das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr untersuchen zu lassen und den Führerschein ggf. verwaltungsrechtlich zu entziehen.
Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.
MfG
André Glowniak
Häh?
ein bisschen detailierter, bitte !
Hallo Matthias,
du kannst deiner örtlichen Polizei diese Information zukommen lassen und dabei natürlich beschreiben wieso du denkst, dass die Person fahruntauglich ist. Die veranlassen dann alles weitere.
Grüße
Hallo,
ich würde den Mann darauf aufmerksam machen und die Polizei verständigen.
Gruß Michael
Hallo!
Entweder Sie wenden sich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde oder an die Polizei. Sollten Sie sich an die Polizei wenden und ist diese nach Ihren Schilderungen ebenfalls der Meinung, dass die Person nicht fahrtüchtig ist, dann wird sie einen Bericht an die Führerscheinstelle senden. Weitere Maßnahmen, wie die Überprüfung der Fahreingenschaft, wird dann über die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen.
MfG
Was heißt denn „nicht fahrtüchtig“???
Im Prinzip kann man den Sachverhalt anzeigen. Er dürfte wenigstens eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Ich nehme mal an, es handelt sich um eine Sache im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. In der StVO gibt es für die meisten Verstöße auch einen Tatbestand für die Gefährdung anderer. Möglicherweise wird sogar der Tatbestand des § 315c StGB erfüllt, die Gefährdung des Straßenverkehrs. In allen Fällen kannst du in deiner Zeugenvernehmung deinen Eindruck wiedergeben, dass der andere Verkehrsteilnehmen scheinbar ungeeignet zum Führen eines Kfz ist (gut begründen).
Jetzt kommt es eben auf den Sachverhalt an. War er scheinbar alkoholisiert wird es schwer. Denn es gibt ja keinen Wert. Stand er scheinbar unter Drogen ist das wie beim Alkohol. Kein Wert zur Tatzeit, kaum Möglichkeit zur Ahndung (außer dem konkreten Verstoß natürlich). Handelt es sich dagegen um einen „älteren“ oder anders „gebrechlichen“ Fahrzeugführer, der einfach körperlich und/oder geistig nicht mehr zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist, dann ist es Sache der Polizei (wenn die Beamten diesen Eindruck teilen), das an die Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Diese wird dann eine medizinische Untersuchung (MPU) anordnen und gegebenenfalls die Fahrerlaubnis einziehen.
All das funktioniert nat. nur, wenn du wenigstens ein Kennzeichen, besser noch Namen hast. Ohne konkreten Ermittlungsansatz bleibt dir nichts weiter übrig, als dich zu ärgern.
Die Polizei rufen, denn mehr kann ich bei der dürftigen Frage nicht sagen.
Nichts kannst du tun.
Die Polizei anrufen.