Guten Abend!
Als Zeuge einer Straftat, erscheinen Ihre Personalien in der Ermittlungsakte der Polizei, bzw. der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Beschuldigten könnte Ihre Personalien im Rahmen der Akteneinsicht lesen.
Erfahrungsgemäß sind Repressalien gegen Zeugen eher die Ausnahme! Sollte man Ihnen im Verfahrensverlauf drohen oder in irgend einer Weise Druck auf Sie ausüben, wenden Sie sich sofort an die Polizei!Wird auf Zeugen Druck ausgeübt, reagiert Amts- bzw. Staatsanwaltschaft sehr zügig!
Kommen Sie auf jeden Fall Ihrer Zeugenfunktion nach, denn jeder Mensch kann eines Tages Opfer einer Straftat sein und ist dann über Tatzeugen sehr dankbar!
Gruß aus Berlin!
Christian
Von was für einem Brief reden sie denn überhaupt?
Was für einen Brief soll denn das Opfer bekommen?
Wenn es eine offizielle Ermittlung gibt, dann stehen
alle Namen und Anschriften in der Ermittlungsakte.
In diese dürfen dann die Anwälte beider Parteien einsicht nehmen.
Steht nun im Brief des Opfers meine Name als Zeugen die
gegen Ihn Aussagen oder steht da nix?
2te Frage.
STeht die Addresse von meinem Freund in dem Brief was :das Opfer bekommt??
Vermute mal, Du willst wissen, ob in den Anschreiben an die Tatbeteiligten (egal, wer hier aus Deiner Sicht Täter/Opfer ist) Deine oder Deines Freundes Personalien inklusive Adresse hervorgehen und ob Ihr für oder wider ihn aussagt?!?
Klare Antwort: Nein!
Derartige Angaben erfährt nur ein Rechtsanwalt durch Akteneinsicht, die dieser bei der Polizei bzw. Amts-/Staatsanwaltschaft beantragen muss (und die er in der Regel gemäß StPO auch erhält).
Frage meinerseits: Hast Du jetzt aus irgendeinem Grund Angst vor Deiner eigenen Zivilcourage?
Nein habe ich nicht,
hatte nur so eine befürchtung das eines Tages bei mir oder meinem Freund die ganze Familie vom Opfer vor der Tür steht und mich/ihn in irgendeiner Art bedroht etc. Wusste halt nur nicht ob in dem Anschreiben für das Opfer unsere Namen, Adressen usw. stehen. Vielen Dank für deine/Ihre hilfe. Bin jetzt erstmal etwas erleichtert
Erleichterung Pur
aus Deinen Angaben kann ich nicht entnehmen bzw. verstehen, was Du meinst. Am besten Du wendest Dich an die Polizei, die die Anzeige aufgenommen hat und klärst dort Deine Fragen.
Grüße
Helmi
Für gewöhnlich werden keine Adressen in Anhörbogen oder Vorladungen übermittelt. welchen anderen Brief soll das Opfer denn bekommen?
Namen und Anschriften werden letztlich bei Gericht oder im Vorfeld, wenn z.b. ein Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt, bekannt.
Es kann aber in der polizeilichen Sachbearbeitung Unterschieden geben. Die einzelnen (Bundes-)Länder haben u.U. verschiedene Verfahrensweisen.
Aus meiner Erfahrung ist eigentlich sehr selten, dass soetwas passiert wie von Dir befürchtet. Ansonsten kann ich mich nur der Meinung von CHRISTIAN anschließen: Zeugen sind schließlich das A und O bei unseren Ermittlungen - wir (Polizei) waren ja in den seltensten Fällen dabei. Und wenn, dann sind wir auch Zeugen - womit wir wieder beim Anfang wären.
Und ich finde es gut, wenn sich jemand freiwillig als Zeuge meldet!! Respekt!
In dem Vorgang werden alle Beteiligten und Zeugen aufgeführt. Es wird eine Akte angelegt.
Akteneinsicht können Berechtigte nur über einen Anwalt
beantragen. Der Anwalt könnte natürlich einem Berechtigten die Namen aller Beteiligten nennen.
Selbst wenn das nicht geschehen sollte, wird in einem eventuellen Prozess bekannt, wer Zeuge ist.
Berechtigte sind der Geschädigte ( Opfer ) und der Täter.
Das Opfer einer Straftat wird in der Regel als Geschädigter angehört oder er bekommt die Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern. Er hat einen Status wie ein Zeuge, also er muss aussagen und hat keine Rechte wie ein Beschuldigter. Es sei denn, er tritt im Verfahren als Nebenkläger auf. Dann kann er über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht fordern. In den Akten stehen natürlich auch die Zeugen und deren Aussagen.
Zur zweiten Frage:
Nein, im Brief, den die Zeugen bekommen, steht nur, um welche Tat es geht, keine Namen von anderen Zeugen und deren Anschriften.
Grundsätzlich werden von der Polizei keine Personalien herausgegeben. An Zeugen und Tatverdächtige kann eine schriftliche Anhörung gesandt werden. Dort steht nur ein kurzer Sachverhalt (keine Namen) und man wird, nach entsprechender Belehrung, aufgefordert seine Aussage zu machen. Dies ist bei einfachen Sachverhalten möglich, ansonsten erfolgt eine Vernehmung bei der Polizei. Auch dabei werden keine Personalien herausgegeben. Sämtliche Aussagen werden zusammengefasst und an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, die dann über den weiteren Verlauf entscheidet.
Nochmals, es werden keine Personalien weitergegeben.
hallo…
dein name wird natürlich in der akte geführt. dort steht natürlich auch deine aussage drin. direkt bekommt niemand der beteiligten deinen namen! sollten aber anwälte im spiel sein, können diese natürlich akteneinsicht beantragen und somit auch deinen namen erfahren und diesen den beteiligten mitteilen.
zu der zweiten frage kann ich dir nicht genau antworten, weil ich nicht weiß, was dein freund für eine rolle in dem sachverhalt spielt. ist er beschuldigter? falls ja, dann verhält es sich mit der adresse ähnlich wie mit den namen aus frage 1! sprich, das opfer bekommt neben dem namen keine weiteren infos, aber über akteneinsicht ist auch die adresse zu erfahren.
in Strafverfahren erhält der Tatverdächtige grundsätzlich auf Antrag Akteneinsicht. D.h. er erhält alle für die Verfahrensführung relevanten Unterlagen von Staatsanwaltschaft oder Polizei. Der Zeitpunkt, wann diese Akteneinsicht erfolgt kann jedoch unterschiedlich sein. Laufen noch Ermittlungen und würden diese durch die Akteneinsicht gefährdet, so kann diese verschoben werden. Eine Aufhebung, also die Sperre von Akten ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Der Tatverdächtige wird also früher oder später auch Ihren Namen erfahren. Lediglich, wenn es eine Gefahr für Ihr Leib oder Leben bedeuten würde, kann die Identität eines Zeugen geheim gehalten werden. Dafür braucht es aber trifftige Gründe (bekannt gewordenene Drohungen, einschlägige Vorerkennntisse, etc.).
Um gleich eine Frage vorwegzunehmen:
Sie haben den Betroffenen als „Opfer“ bezeichnet. Mit Ihrer Aussage könnte es jedoch zum Tatverdächtigen bei der Körperverletzung werden. Daher spielt die Bezeichnung im Grunde keine Rolle. Entscheidend ist, ob gegen denjenigen ein Strafverfahren eingeleitet wird.
das Opfer bekommt keine Kopie der Anzeige. In der Regel wird es eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung bekommen.
Akteneinsicht würde es nur bekommen, wenn es als Nebenkläger auftritt und dann auch nur über seinen Anwalt.
Die Frage nach der Adresse von dem Freund verstehe ich nicht so ganz. Wer nichts mit der Sache zu tun hat, wird natürlich nicht erwähnt.
sind jetzt gut 3 1/2 Wochen vergangen und es kam immernoch kein Brief von der Polizei.
Die Anzeige war wegen eines Blauenauges, meinen sie kommt da noch was oder wurde die Anzeige fallen gelassen ?
Hab immer noch etwas Angst das der Gechädigte mit seinen Freunden/Familie iwann vor der Tür steht und mit schlägen etc droht.
sind jetzt gut 3 1/2 Wochen vergangen und es kam :immernoch kein Brief von der Polizei.
… kommt da noch was oder wurde die Anzeige fallen :gelassen ?
Hallo!
Kann ich so nicht beantworten… Vielleicht ist der Sachbearbeiter ja in Urlaub (gewesen)? Und/oder die Beteiligten haben sich bei ihm gar nicht mehr gemeldet, also quasi kein Interesse mehr an einer strafrechtlichen Verfolgung (Körperverletzung = Antragsdelikt, d.h., eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt nur auf Antrag des/der Geschädigten)…
Es gäbe mehrere Gründe, warum bisher noch nichts von den Kollegen zu hören war - und da möchte ich nichts reininterpretieren.
Und die Befürchtung in puncto „Freunde/Familie“: nach meiner Erfahrung geschieht soetwas sehr selten.
hab da nocheinmal eine Frage,
ab wann kann ein Anwalt die Akten des Vorfalls beantragen ? Kam bis jetzt immer noch kein Brief zum „Verhör“.
Denke auch das da nix mehr kommt und bin sehr feoh drüber.
Guten morgen. In einem Punkt kann ich Sie beruhigen. Das Opfer bekommt NICHT die Addressen der Zeugen, da es in Deutschland sowas wie ein Zeugenschutzprogramm gibt. Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
MfG