Hallo ertmal!
Ich habe da ne Frage bezüglich der Auskunft bei der Polizei über geklaute Fahrräder. Es geht darum ob man bei der Polizei sich informieren kann ob ein Fahrrad (mit Hilfe von Fahrradgestellnummer) ,welches man erwerben möchte, irgendwo im Verzeichnis als gestohlen gemeldet ist.
Folgendes habe ich bereits bisher recherchiert: Es geht nur mit personalienaufnahme und ggf. folgender Anzeige gegen den Verkäufer. Sonst ist die Polizei nicht bereit Auskunft zu geben, weil sie behauptet sie sei keine öffentliche informationsstelle.
Ist das so richtig?
Nehmen wir an Herr E. möchte ein Fahrrad überprüfen lassen, will aber seine Personalien nicht preisgeben damit hinterher keine Anzeige aufgenommen wird. Er kauft nämlich schon seit Jahren andere Ware von diesem Verkäufer und hat Angst dass er ebenfalls ins Visier genommen wird wegen der anderen waren.
Kann/muss die Polizei die Überprüfung auch ohne Personalien aufnehmen?
Muss der Herr K., sollte sich herausstellen das das Fahrrad gestohlen ist, weitere Aussagen zur Sache (den Verkäufer nennen) machen?
Danke im Voraus für eure Beteiligung.