Die Bereitschaftspolizei in unserer Stadt parkt neuerdings auf der Hauptstraße, da sie keine Gebühren zahlen wollen um auf dem eigenen Gelände parken zu können.
Offiziell gibts auch kein Parkverbot auf dieser Straße, die Anwohner haben allerdings ihre Ein/Ausfahrten vom Grundstück auf die Hauptstraße.
Wenn die Mitarbeiter der Bereitschaftspolizei nu gegenüber der Ausfahrten parken, kommen die Anwohner nur noch sehr schwer aus ihren Ausfahrten (die teilweise auch noch durch Bäume begrenzt sind)
Habe hier schon einige Beiträge dazu durchsucht und immer wieder wurde diese Stelle mit der schmalen Straße in der StVo erwähnt.
Da es sich hier aber um eine Hauptstraße handelt auf der sich auch eine Fahrbahnmarkierung (gestrichelte Linie) befindet, wird es wohl nicht als schmale Straße durchgehn oder ?
Da es sich hier um Polizisten handelt, herrscht bei den Anwohner etwas Ratlosigkeit. Zu mal sie auf dieser Hauptstraße durch das parken auch für Verkehrsbehinderung sorgen. (Autos,Busse,LKWs, müssen ständig abbremsen und warten bis von vorne keiner mehr kommt um dann an den parkenden Autos vorbeifahren zu können)
Daher einige Fragen:
Kann man irgendwas unternehmen um das parken gegenüber zu „verbieten“?
Was würde passiern, wenn man das eigene Auto auch vor seinem Haus parkt (gibt dort auch kein Parkverbot) - die Straße also sozusagen blockiert wäre ?
Wer hätte dann Schuld, wer muss wegfahren, kann der Anwohner dann dafür bestraft werden und die Polizei darf weiter parken ?
Selbst wenn man z.b. Heizöl oder Möbellieferung bekommen würde und diese müssten vorm Haus parken, wäre der Verkehr blockiert und niemand würde mehr durchkommen.
Die Bereitschaftspolizei in unserer Stadt parkt neuerdings
auf der Hauptstraße, da sie keine Gebühren zahlen wollen um
auf dem eigenen Gelände parken zu können.
die Bereitschaftpolizei als Institution mit dessen Dienstfahrzeugen oder sind es nur deren Mitarbeiter bzw. deren Privatfahrzeuge?
Offiziell gibts auch kein Parkverbot auf dieser Straße, die
Anwohner haben allerdings ihre Ein/Ausfahrten vom Grundstück
auf die Hauptstraße.
Grundsätzlich: Solange sie innerhalb des bestehenden Rechts dort parken, kann niemand was sagen. Ob eine etwaige Behinderung vorhanden bzw. hinzunehmen ist, wäre eine Prüfung des Einzelfalles. Jedenfalls kann die Begründung „wenn dann noch ein Möbelfahrzeug dort parkt, kommt keiner mehr vorbei“ nicht dazu dienen, das Parken einem bestimmten Personenkreis zu verbieten.
Möbelauto & Co sollen auch keine Begründung sein, sondern ein Beispiel zur Frage.
Was würde denn passiern wenn die kommen ? Eine Heizöllieferung ist zum Beispiel nächste Woche in Planung und dann wäre die Straße sicherlich 15min dicht.
Genauso wie die Anwohner ja auch das Recht haben vor ihren Häusern zu parken, aber was passiert wenn sie es auch machen ?
Gilt dann sowas wer zuerst auf einer Seite parkt darf weiterparken und die andere Seite muss weiterfahren oder wie ?
ich würde mich mit ein paar Nachbarn zusammentun und mir einen Termin beim Chef geben lassen und ihm die Situation ggfs mit Fotos untermauert vortragen und ihn höflich bitten!!! seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, daß die Grundstückszufahren bitte ausreichend freigehalten werden sollen.
Desweiteren würde ich mich auch mal bei der Gemeinde/Stadt melden und auf die Mißstände hinweisen und um entsprechende Beschilderung und/oder Kontrollen durch den örtlichen Parkraumüberwachungsdienst bitten
So, wie Du es schilderst, darf man dort legal parken. Es ist weder ein Parkverbot, noch ist die Straße so schmal, daß die gegenüberliegenden Ausfahrten im rechtlichen Sinne behindert werden.
Genauso wie die Anwohner ja auch das Recht haben vor ihren
Häusern zu parken
Nur, wenn sie niemaden behimndern. Wenn auf der gegenüberliegebden Seite bereits ein Auto steht und die Straße dadurch zu eng wird, darf man nichrt parken.
aber was passiert wenn sie es auch machen?
Dann wird der, der die Straße blockiert hat, vermutlich abgeschleppt.
Gilt dann sowas wer zuerst auf einer Seite parkt darf
weiterparken
ich würde mich mit ein paar Nachbarn zusammentun und mir
einen Termin beim Chef geben lassen und ihm die Situation ggfs
mit Fotos untermauert vortragen und ihn höflich bitten!!!
seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, daß die
Grundstückszufahren bitte ausreichend freigehalten werden
sollen.
Und dann wird der Chef antworten: „Liebe Bürger, so wie ich das sehe, parken da unsere Mitarbeiter völlig legal und halten auch die Ausfahrten gemäß der Straßenverkehrsordnung ausreichend frei. Mit welcher Begründung erwarten Sie hier eine Sonderbehandlung ihrer Ausfahrten?“
Und dann wird der Chef antworten: „Liebe Bürger, so wie ich
das sehe, parken da unsere Mitarbeiter völlig legal und halten
auch die Ausfahrten gemäß der Straßenverkehrsordnung
ausreichend frei. Mit welcher Begründung erwarten Sie hier
eine Sonderbehandlung ihrer Ausfahrten?“
Wenn es so wäre, dann ist doch alles gut.
Das einzige, was bleibt, ist ein „sich belästigt fühlen“ der Anlieger. Und dafür gibt es kein Gesetz. „Belästigt fühlen“ ist sowieso subjektiv, manch einer fühlt sich belästigt, wenn der Nachbar das Haus grün streicht.
eine Öllieferung ist sicherlich kein Grund für ein Parkverbot.
Wenn ich Öl bekomme ist die Straße (sehr schmal) immer dicht, bei allen meinen Nachbarn auch. Dann geht halt mal nichts mehr.
Das einzige, was bleibt, ist ein „sich belästigt fühlen“ der
Anlieger. Und dafür gibt es kein Gesetz. „Belästigt fühlen“
ist sowieso subjektiv, manch einer fühlt sich belästigt, wenn
der Nachbar das Haus grün streicht.
Also im Nachbarort hat Einer tatsächlich sein Haus grün angestrichen.
Ich sage Dir, wenn Du dieses Grün sehen könntest, würdest Du auch verstehen, dass man sich davon belästigt fühlen kann.
Offiziell gibts auch kein Parkverbot auf dieser Straße, die
Anwohner haben allerdings ihre Ein/Ausfahrten vom Grundstück
auf die Hauptstraße.
Hi,
rechtlich gibts wohl keine Möglichkeiten die Fremdparker zu vermeiden (s.u.) aber man könnt z.B. ein Mofa gegenüber der eigenen Ausfahrt parken. Schafft massig Platz.
Grüße
Wenn es an der Straße kein Parkverbot gibt, darf man dort parken.
Wenn man die Grudstücksausfahrt passieren kann, ist sie nicht zugeparkt - also auch kein Grund für Parkverbot.
Meine Schwiegerfamilie wohnt in einer einspurigen Anwohnerstraße - sogar hier ist es erlaubt, gegenüber der Einfahrt zu parken - da muss der Nutzer der Einfahrt halt stärker lenken. Ein gesetzliches Recht auf bequemes Nutzen der Einfahrt gibt es meines Wissens nicht.