Polizei - Betreten von Privatgrund

Hallo,

angenommen, eine Person wird von den netten Herren und Damen in Grün grad etwas genervt…

Sie hat ihr altes Kfz in ihrem Carport stehen - TÜV und AU abgelaufen (lange, seit 10/03). Durch viele berufliche Reisen kommt sie einfach nicht dazu, den Wagen zum Tüv zu bringen bzw. (und das ist das zeitaufwendigere) sich nach einem Neuen umzusehen (sie ist meist nur Sa/So daheim - Urlaub ist fern).

Nun hat „die Polizei“ den Wagen entdeckt… und versorgt die Person mit Mängelberichten. Um den Ablauf der TÜV Laufzeit zu erkennen muessen Sie den Privatgrund der Person betreten haben (Auto steht im Carport, zwar vom Fussweg aus einzusehen, aber mit dem „Rücken zur Wand“, d.h. die P. muessen sich schon hinter das Auto zwängen, um die Plakette zusehen)

Das ist zwar arg pedantisch von mir, aber: Dürften die das?? Ich meine von dem Wagen geht keine Gefahr aus.
Mal abgesehen davon empfände ich es als Schikane, dass diese P. scheinbar nichts besseres zu tun haben (ich denke, man sieht dem Wagen an, dass er lange nicht bewegt wurde (Staub…))

Danke für Antworten im voraus.

b.

Hallo,

ich hatte mal einen ähnlichen Fall.

Auf einem Privatgrundstück ist es völlig egal ob der Wagen TÜV hat oder nicht. Theoretisch haben sich die Polizisten illegal verhalten und haben Hausfriedensbruch begangen. Wichtig ist jedoch das die Polizei nicht davon ausgeht, dass der Wagen trotzdem auf der Straße beweg wird und das ist wohl hier der Fall gewesen oder ein netter Nachbar hat die Person verpfiffen.

Also: ideal wäre es wenn z.b. die Räder abmontiert werden oder eine Abdeckhaube (diese Überzieher die es zu kaufen gibt) über das Auto gelegt wird oder wenn das Grundstück klar durch einen Zaun abgetrennt ist.

Jetzt aber wo schon der Mängelschein da ist sieht es alt aus!!! Die Person muss den Wagen abmelden oder innerhalb 1 Woche den TÜV nachholen, sonst kassiert sie 3 Punkte in Flensburg und ca. 80 Euro Strafe.

Anrufen usw. bringt da nun nix mehr, da die Amtshandlung vollzogen wurde.

Hallo!

Das ist zwar kraftfahrrechtlich richtig, aber es könnten andere Rechtsvorschriften in Betracht kommen. So kämen umweltrechtliche und auch abfallrechtliche Vorschriften in Frage - man darf zB das Auto nicht auf dem Privatgrund als Abfall entsorgen. Ich kenne die entsprechenden Vorschriften nicht, aber es ist denkbar, dass es um das geht und nicht um den TÜV an sich.

Gruß
Tom

ja das stimmt auch, man darf ein Privatgrundstück nicht als Schrottplatz benutzen, Grund hierfür ist die Gefahr des Versickerns von Altöl ins Erdreich was strengstens verboten ist.

Ich gehe aber davon aus, dass der Wagen der Person noch soweit i.O. ist.

Danke!

Es geht im Mängelbericht um die abgelaufene HU (TÜV) - nach Schrott sieht das Auto wirklich nicht nicht aus:wink:

Ich weiss, ich bin hier sehr kleinlich, aber es würde mich einfach nerven, wenn diese Beamten durch ihre „Über-Ordentlichkeit“ mir diesen Streß verursachen würden:
Kann die Person diese P. anzeigen wegen Hausfriedensbruch? Immerhin liefern sie den Beweis dafür in Form des Mängelberichts ja frei Haus mit.

(absolut klar, für diese Arten von „Ordnungswidrigkeiten“ gibt es keine Ausreden - wenn jemand es, aus welchen Gründen auch immer, nicht schafft, das Auto zum TÜV zu bringen, ist es sein Problem. Das Auto jetzt in ihrem Carport zu lagern ist alles was die Person z.Zt. machen kann. Die Reaktion nur, weil die P. die Person ebenso behandeln; immerhin fährt sie NICHT mit dem Auto umher!)

Grüsse,
b.

nene

Hallo,

Auch Hallo

ich hatte mal einen ähnlichen Fall.

ich mehrere, als ich noch in der Bußgeldstelle tätig war.

Auf einem Privatgrundstück ist es völlig egal ob der Wagen TÜV
hat oder nicht.

NEIN
Durch ständige Rechtsprechung gesichert:
Angemeldete Kraftfahrzeuge müssen, auch wenn sie auf Privatgrund stehen, die vorgeschriebenen Untersuchungen (TÜV/AU) gemacht bekommen

Theoretisch haben sich die Polizisten illegal
verhalten und haben Hausfriedensbruch begangen. Wichtig ist
jedoch das die Polizei nicht davon ausgeht dass der Wagen
trotzdem auf der Straße bewegt wird und das ist wohl hier der Fall
gewesen oder ein netter Nachbar hat die Person verpfiffen.

TJA, wie soll denn der Wagen zum TÜV oder zur AU gebracht werden, ohne in öffentlichen Verkehrsraum bewegt zu werden??

Räder abmontiert oder
eine Abdeckhaube (diese Überzieher die es zu kaufen gibt) über
das Auto legt oder wenn das Grundstück klar durch einen Zaun
abgetrennt ist.

NÖ, es reicht, das Auto abzumelden - dann braucht es auch nicht zum TÜV.
Wenn es wieder angemeldet werden soll: Überführungskennzeichen besorgen.

Gruß

HaWeThie

1 Like

vergiss es und geh zum TÜV
Hi,

ich kenn mich zwar in Polizeirecht nicht aus, aber die Polizei hat hoheitliche Aufgaben und auch hoheitliche Befugnisse. Insofern halte ich eine Strafanzeige gegen diese Polizisten für aussichtslos.

Das wäre ausserdem eine Menge Arbeit und Lauferei. Da die Person, wie Du selber sagst, keine Zeit hat, würde ich ihr raten, die verfügbare Zeit nicht in eine Anzeige, sondern in einen TÜV-Besuch zu investieren.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo!

Ich weiss, ich bin hier sehr kleinlich

Auch wenns dich nerven würde ändert das nichts an der Tatsache, dass an einem zugelassenen Fahrzeug TÜV- und ASU-Plakette angebracht sein müssen. Es spielt absolut keine Rolle, ob das Fahrzeug bewegt wird oder ob es monatelang nur rumsteht. Wenn es eh nicht gebraucht wird, warum meldet die Person es nicht gleich ab?? Diese ein oder zwei Stunden müssten doch sogar bei einem schwer beschäftigten Menschen rausspringen.

anzeigen wegen Hausfriedensbruch?

Ja, kann die Person schon. Aber ohne Aussicht auf Erfolg. Die Polizei hat in deinem Fall ein Betretungsrecht für das Grundstück. Es lag der Verdacht einer strafbaren Handlung vor (der sich ja auch bestätigt hat). Er konnte damit begründet sein, dass ein lieber Nachbar der Polizei etwas gesteckt hat und sie diesem Hinweis nach gegangen ist, oder die Polizei von sich aus tätig geworden ist. Es ist i. d. R. unübersehbar, wenn ein Pkw längere Zeit nicht bewegt wird und da liegt immer der Verdacht nahe, dass auch TÜV und ASU abgelaufen sind.

Immerhin
liefern sie den Beweis dafür in Form des Mängelberichts ja
frei Haus mit.

Dann hat die Person ja noch Glück gehabt, wenn sie kein Verwarnungsgeld aufgebrummt bekommen hat. Auch ein Bußgeldbescheid wäre möglich - kommt drauf an, wie lange sie überzogen hat.

Viele Grüße, Walter

Na na

Ja, kann sie schon. Aber ohne Aussicht auf Erfolg. Die
Polizei hat in deinem Fall ein Betretungsrecht für das
Grundstück. Es lag der Verdacht einer strafbaren Handlung vor

Also, also,

hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat !
Und ob die Herren von Grün-Weiß einfach so auf jedes Grundstück stiefeln dürfen um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen wage ich mal stark zu bezweifeln …

Gruß

Matthias

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Danke!

Es geht im Mängelbericht um die abgelaufene HU (TÜV) - nach
Schrott sieht das Auto wirklich nicht nicht aus:wink:

Es gibt Fälle, wo hübsche abgemeldete Oldtimer als Schrott angesehen wurden! Nur weil sie halt alt waren, ich kenne einen Käfer dem das passierte (stand vor Garage, da diese gerade für Möbel wegen Renovierung genutzt wurde)schon nach etwa 1 Woche!

evtl. findet sich auf den Seiten von den Zeitschriften Oltimer-Markt und Oldtimer-Praxis dazu was.
Viel Glück Susanne

Ja, kannst du schon. Aber ohne Aussicht auf Erfolg. Die
Polizei hat in deinem Fall ein Betretungsrecht für dein
Grundstück. Es lag der Verdacht einer strafbaren Handlung vor

Also, also,

hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um
eine Straftat !
Und ob die Herren von Grün-Weiß einfach so auf jedes
Grundstück stiefeln dürfen um Ordnungswidrigkeiten zu
verfolgen wage ich mal stark zu bezweifeln …

Gruß

Matthias

Hallo Ihr (Un) Beteiligten,
dieses ( vieles andere bisher vorgefallene) wirft ein bezeichnendes
Licht auf unsere sog. Ordnungshüter.
Bei mir z.b. (beim retten meines Eigentum wg. Glimmen in Dachstuhl des Hauses) und selbst gelöscht wurde dabei von Pol.-Feuerwehr brutal
zusammengeschlagen und (fast) Nackt in Unterhose,barfuß an den Gaffern
vorbei in den fast 100 m entfernten Sa.-Wagen Geschleppt /Geprügelt.
Und das denn gleich 2mal in Folge damits auch jeder richtig fühlen /sehen konnte. Das passiert euch auch wenn ihr nicht spurt.So die Botschaft.
Der Prozeß wg. Schadenersatz / Schmerzensgeld dauert nun schon fast
4 Jahre ( von der Versicherung natürlich bis heute keinen Cent) und
wird mit allen Tricks / Kniffe von den sog. Ordnungshütern mit falschen Dienstl. Äusserungen / Urlaub / Krankheit usw. verschleppt.
Haben u.a. hier im Nachbarort einen durch SEK mit 2 Kugeln in den
Rücken getöteten Deutsch/ Türken der angebl. ein Messer in der Hand
gehabt haben sollte erlebt bei dem sogar der Pol. Chef keine sofortige (plausible) Erklärung hatte und dadurch auch versetzt wurde, neben, um
nur den fall aus Thüringen mit dem Hotelbesitzer (deren Gast in der
Nacht gleiches geschah)zu nennen (der dann natürlich auch kein
Schadenersatz für die weggebliebenen Gäste erhielt) Pleite ging und
kein Huhn geschweige Hahn mehr danach Krähte.
Ergo, Konsequent dagegen vorgehen, kein Pardon diesen Übergriffen
geben, Rückgrat bzw. Zivilcourage zeigen ( vor allen Dingen auch den
Denunzianten ermitteln der sich hier erkenntlich zeigen muß)und damit
Vorbild- Funktionen erfüllen.
Viel Glück dazu wünscht „KARL“

Verfolgungswahn ?
Hallo,

Du leidest ein bischen unter Verfolgungswahn, oder ?

Dass die Herren der Exekutive manchmal über die Strenge schlagen ist wohl bekannt. Aber wir leben nicht in einem totalitären System in dem Polizeiterror, wie Misshandlung und Mord, normal und an der Tagesordnung ist. Zum Glück haben wir ein generell funktionierendes Rechtssystem, welches Übergriffe verfolgt und straft.

Gruß

Matthias

Hallo Ihr (Un) Beteiligten,
dieses ( vieles andere bisher vorgefallene) wirft ein
bezeichnendes
Licht auf unsere sog. Ordnungshüter.
Bei mir z.b. (beim retten meines Eigentum wg. Glimmen in
Dachstuhl des Hauses) und selbst gelöscht wurde dabei von
Pol.-Feuerwehr brutal
zusammengeschlagen und (fast) Nackt in Unterhose,barfuß an den
Gaffern
vorbei in den fast 100 m entfernten Sa.-Wagen Geschleppt
/Geprügelt.
Und das denn gleich 2mal in Folge damits auch jeder richtig
fühlen /sehen konnte. Das passiert euch auch wenn ihr nicht
spurt.So die Botschaft.
Der Prozeß wg. Schadenersatz / Schmerzensgeld dauert nun schon
fast
4 Jahre ( von der Versicherung natürlich bis heute keinen
Cent) und
wird mit allen Tricks / Kniffe von den sog. Ordnungshütern mit
falschen Dienstl. Äusserungen / Urlaub / Krankheit usw.
verschleppt.
Haben u.a. hier im Nachbarort einen durch SEK mit 2 Kugeln in
den
Rücken getöteten Deutsch/ Türken der angebl. ein Messer in der
Hand
gehabt haben sollte erlebt bei dem sogar der Pol. Chef keine
sofortige (plausible) Erklärung hatte und dadurch auch
versetzt wurde, neben, um
nur den fall aus Thüringen mit dem Hotelbesitzer (deren Gast
in der
Nacht gleiches geschah)zu nennen (der dann natürlich auch kein
Schadenersatz für die weggebliebenen Gäste erhielt) Pleite
ging und
kein Huhn geschweige Hahn mehr danach Krähte.
Ergo, Konsequent dagegen vorgehen, kein Pardon diesen
Übergriffen
geben, Rückgrat bzw. Zivilcourage zeigen ( vor allen Dingen
auch den
Denunzianten ermitteln der sich hier erkenntlich zeigen
muß)und damit
Vorbild- Funktionen erfüllen.
Viel Glück dazu wünscht „KARL“

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