Polizei betritt Wohnung

Hi,

mal folgender Fall:

Eine Polizeistreife bekommt einen Einsatz: „häusliche Gewalt, Anruferin sagt sie werde von ihrem Mann geschlagen“. Polizei fährt hin, klingelt und die Frau macht auf. Sie macht einen ängstlichen Eindruck und sagt auf die Frage der Polizei was passiert sei „Alles in Ordnung“. Die Polizisten fragen „Aber sie haben doch gesagt ihr Mann schlägt sie“. Darauf sie, immer noch ängstlich, „Nein, nein. Alles ok.“. Als sie die Tür zumachen will stellt der Polizist den Fuss in die Tür und sagt „Dürfen wir mal reinkommen“. Ohne die Antwort abzuwarten betritt er mit der Kollegin die Wohnung, entfernt potentielle Waffen aus dem Wohnzimmer und betritt das Schlafzimmer in dem der Mann schläft. Dieser wird schnell agressiv und am Boden fixiert.  

Dieses Szenario wurde in einer Doku über Polizisten in Ausbildung gesehen. Es wurde an der Polizeiakademie so nachgestellt. Frage ist ob sowas auch in der Praxis möglich wäre. Schliesslich betritt die Polizei die Wohnung ja entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Frau und KV ist ein Antragsdelikt. Ist hier „Gefahr im Verzug“?

Gruss
K

Hallo!

Im geschilderten Ablauf hat aber die Frau gar nicht „ausdrücklich“ das Betreten der Whg. untersagt !
Nicht antworten auf eine rhetorische Frage ist üblich mit Zustimmung (mkit oder ohne Murren) gleichzusetzen.

Und selbst wenn.
„Gefahr im Verzug“ kann man immer annehmen, wenn verängstige (gar mit sichtbaren Blessuren) Frau und Anruferin öffnet und den Notfall als „erledigt“ angibt.
Je nach Lage werden sich die Polizisten einen Überblick verschaffen müssen ob eine andauernde oder erneute Gefahr gegeben ist.
Denkanstoß :
Mann stünde mit Messer hinter der Tür, damit Frau die Polizei abwimmelt !

Ob nachher Anzeige gestellt wird, das entscheidet die Frau (leider) selbst.

MfG
duck313

Im geschilderten Ablauf hat aber die Frau gar nicht
„ausdrücklich“ das Betreten der Whg. untersagt !

muss sie das denn?

Nicht antworten auf eine rhetorische Frage

du musst dich schon entscheiden: entweder ist es eine rethorische frage, die man gar nicht stellen muss und die polizei darf deiner meinung nach die wohnung auf jeden fall betreten. oder es ist eben eine echte frage, dann muss auch eine positive antwort folgen, damit sie rein dürfen.

denn das:

ist üblich mit Zustimmung (mkit oder ohne Murren) gleichzusetzen.

ist schlicht unsinn. http://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_%28Recht%29

Und selbst wenn.
„Gefahr im Verzug“ kann man immer annehmen, wenn verängstige
(gar mit sichtbaren Blessuren) Frau und Anruferin öffnet und
den Notfall als „erledigt“ angibt.

und damit sind wir dann wieder bei der version: die dürfen hier sowieso.

Ob nachher Anzeige gestellt wird, das entscheidet die Frau
(leider) selbst.

angezeigt wurde schon. du redest vom strafantrag. und der gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, dass der staatsanwalt nicht gegen den wunsch der beteiligten ermitteln muss.

und der
gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, dass der
staatsanwalt nicht gegen den wunsch der beteiligten ermitteln
muss.

Ob das, was er sich gedacht hat, beim Thema häuslicher Gewalt auch richtig ist, steht aber auf einem anderen Blatt.

Hallo,

betreten. oder es ist eben eine echte frage, dann muss auch
eine positive antwort folgen, damit sie rein dürfen.

Das ist nicht zwingend. Wenn die Frau weder verbal noch handelnd widerspricht (z.B. Tür festhält), kann dies als Zustimmung gewertet werden. Unabhängig davon ist die Frage, ob die Polizisten ihr hätten sagen müssen, dass sie dem auch widersprechen kann.

Gruß
achim

betreten. oder es ist eben eine echte frage, dann muss auch
eine positive antwort folgen, damit sie rein dürfen.

Das ist nicht zwingend. Wenn die Frau weder verbal noch
handelnd widerspricht (z.B. Tür festhält), kann dies als
Zustimmung gewertet werden.

sie hat die tür sogar zu schließen versucht. was brauchst du noch?

Unabhängig davon ist die Frage, ob
die Polizisten ihr hätten sagen müssen, dass sie dem auch
widersprechen kann.

diese frage wurde gar nicht gestellt. und ich kenne auch kein gesetz, das diese frage vom polizisten fordern würde. wie ist es mit dir?

Hallo,

Eine Polizeistreife bekommt einen Einsatz: „häusliche Gewalt, Anruferin sagt sie werde von ihrem Mann geschlagen“. Polizei fährt hin, klingelt und die Frau macht auf. Sie macht einen ängstlichen Eindruck und sagt auf die Frage der Polizei was passiert sei „Alles in Ordnung“. Die Polizisten fragen „Aber sie haben doch gesagt ihr Mann schlägt sie“. Darauf sie, immer noch ängstlich, „Nein, nein. Alles ok.“ Als sie die Tür zumachen will stellt der Polizist den Fuss in die Tür und sagt „Dürfen wir mal reinkommen“. Ohne die Antwort abzuwarten betritt er mit der Kollegin die Wohnung, entfernt potentielle Waffen aus dem Wohnzimmer und betritt das Schlafzimmer in dem der Mann schläft. Dieser wird schnell agressiv und am Boden fixiert.  

Naja, das mit den rosa Wattebällchen ist eben ein anderer Verein.

Dieses Szenario wurde in einer Doku über Polizisten in Ausbildung gesehen. Es wurde an der Polizeiakademie so nachgestellt. Frage ist ob sowas auch in der Praxis möglich wäre. Schliesslich betritt die Polizei die Wohnung ja entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Frau und KV ist ein Antragsdelikt. Ist hier „Gefahr im Verzug“?

Wenn eine Frau, die die Polizei ruft, weil sie geschlagen wird, ängstlich ist, kann das gut sein. Leider habe ich die Doku nicht gesehen. So stelle ich mir die Frage, wie sich diese Ängstlichkeit darstellte, ob die Frau weitere Merkmale hatte, die für Gewaltanwendung sprachen. War der Mann vielleicht schon einschlägig bekannt/vorbestraft? Ansonsten ist KV kein reines Antragsdelikt.
Ich denke mal, man müsste die ganze Doku sehen, um da zu einem Urteil zu kommen. Da es eine Übung war, stand vielleicht auch gerade nicht die rechtliche Würdigung im Vordergrund, sondern die angehenden Polizisten waren in der Form vorentlastet, dass sie einfach davon ausgehen sollen. Im Vordergrund stand dann vielleicht das bestimmte/zielführende Vorgehen in der Wohnung.
Der Rechtsunterricht findet dann so statt, wie es einem Richter geht, der sowas im Zweifel hinterher bewerten soll: In aller Ruhe am grünen Tisch und ohne gerade eine verheulte und geschlagene Frau zu sehen.

Grüße

Hallo,

dazu gibt es von der Polizei Hessen einen guten Leitfaden.

Daß die Frau sagt, alles sei in Ordnung und die Polizei nicht in der Wohnung haben will, gehört zur „Wiedergutmachungs-Phase“ (Seite 22 des Leitfadens).

Da aufgrund des Anrufs aber ein Offizialdelikt vorliegt, muss ermittelt werden, ob die Straftat (Körperverletzung) weiterhin andauert und deshalb muss die Polizei für weitere Ermittlungen die Wohnung betreten.

Geht ja auch nicht anders oder sollen die nachher sagen: ooch die Frau ist jetzt tot? die wollte uns nicht in der Wohnung haben,deshalb sind wir wieder gegangen.

Grüße
miamei