Als ich an einer roten Ampel halte, überholen mich im selben
Moment zwei Polizeiautos und fahren bei Rot hinüber - ohne
Blaulicht.
Dürfen die das? Nun gut, die Straße war menschen- und autoleer
(man beachte die Uhrzeit!), aber wenn ich das gemacht hätte,
hätte ich gleich ein Beet bekommen.
Dürfen die das nicht nur mit Blaulicht?
Ja, die dürfen das. Ich will Dich nicht mit §§ langweilen, deshalb eine anschauliche Erklärung:
Es gibt hierbei zwei Dinge, die man trennen muß: a) Sonderrechte und b) Wegerecht.
Zu a) Sonderrechte:
Die Polizei, die Feuerwehr, der Rettungsdienst und noch einige mehr sind unter bestimmten Bedingungen (um hoheitliche Pflichten zu erfüllen, zur Rettung von Leben und Sachgütern) von den Regeln der StVO befreit. Dazu gehört auch, daß sie über rote Ampeln fahren dürfen, verkehrt rum durch Einbahnstraßen und im Halteverbot parken.
NICHT ausgenommen sind sie von der Sorgfaltspflicht, niemanden zu gefährden! (§1 StVO)
Um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, bedarf es keiner besonderen Kennzeichen. Das macht man einfach, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Nun zu b) Wegerecht
Das Wegerecht bedeutet, daß bei Einsatz von Blaulicht UND Horn alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben. Dennoch darf man es natürlich nicht erzwingen und muß auch hier erhöhte Sorgfalt walten lassen (Im SCHRITTTEMPO in die Kreuzung, wenn man rot hat!). Hier sind die o.g. Signale zwingend notwendig. Blaulicht allein übrigens dient nur zur Absicherung von Gefahrenstellen. Allerdings ist es zulässig, das Horn abzuschalten, wenn die Verkehrslage das zulässt (nachts allein auf weiter Flur z.B.).
Ich hoffe, ich konnte den Unterschied deutlich machen… Zur Not siehe StVO §§ 35 und 38.
Zu Deinen Polizeibeamten: Es kann natürlich sein, daß sie nicht gerade auf Verbrecherjagd waren, sondern nur schnell in den Feierabend wollten. Das kommt vor. Erlaubt ist es nicht, aber wo kein Kläger… Wie das läuft, wenn die an ner roten Ampel geblitzt werden (ohne Blaulicht, mit ist es klar), weiß ich nicht, Rettungsdienstfahrzeuge bzw. deren Fahrer müssen sich da je nach Stadtverwaltung schon mal rechtfertigen, also angeben, was denn nun grad so dringend war. In meinem Rettungsdienstbereich wurde das auch sowohl von meinen Chefs als auch von der Stadt relativ eng gesehen.
Gleiches gilt btw. auch für Geschwindigkeitsübertretungen, dafür braucht man kein Blaulicht. So sie sich im geringen Bereich bewegen, drückt die Stadt da auch schon mal ein Auge zu, oder man rechtfertigt es halt, dann kommt da auch nichts nach.
Bei uns gab es übrigens eine Dienstanweisung, daß auch unter Sonderrechten innerorts 80 km/h Maximum ist. Allerdings unterscheiden sich die Fahrstile von Polizei und Rettungsdienst traditionell schon sehr…
Gruß,
Doc.