Polizei darf wärend der fahrt telephonieren?

Tach auch,
heute hab ich a weng im Fernsehen gezappt, und bin dann bei Kabel eins auf die Sendung „Achtung Kontrolle Einsatz für die Ordnungshüter“ gestoßen. Dort habe ich eine äußerst interessante Beobachtung gemacht.

Das Kamerateam hat gerade die 2 Polizisten begleitet, die auf der Autobahn geschwindigkeitsmessungen durchgeführt haben. Der Polizist mit blitzer hat immer einem zweiten bescheid gegeben wenn er eine Messung durchgeführt hat, und eine beschreibung des zu schnell gefahrenen autos per funk übermittelt. Der zweite polizist stand mit seinem auto einige km weiter vorne, hat dann gewartet bis er das auto gesehen hat, hat es überholt, zum Rastblatz gelotzt und eben das übliche Prozedere durchgefürt. Soviel zu den Nebenbedingungen.

Das besondere daran war folgedes: Der Polizist in Wagen 2, also der, der die ganze Zeit im Auto auf dem Standstreifen stand hat ein etwas altmodisches Funkgerät/Telephon, und zwar eins mit Höhrer und Schnur, also kein Handy, Walkitalkie oder sonst was, sondern ein richtiges Autotelephon mit schnur, nunja, als er dann den funk bekam, dass ein auto geblitzt wurde ist er sofort losgefahren ( hat also auf dem standstreifen beschleunigt und ist auf die autobahn gefahten) und hat nach dem beschriebenen auto ausschaut gehalten.

Wärend der GESAMMTEN FAHRT, sowohl dem beschleunigungsvorgang als auch dem einlenken auf die autobahn hat er mit seinem Schnurtelephon telephoniert.

Und wir alle wissen ja, es ist verboten mit laufendem Motor ein Handy in der hand zu halten.

Aber dieser Polizist hat das sogar auf der Autobahn wärend Überholvorgängen gemacht.

Ich bin mir ziemlich sicher das der das darf, aber warum? Er hat wissentlich das Leben alle Menschen auf der Autobahn gefährdet um einen Temposünder zu erwischen ( der, bei dem sies gezeigt hatten war nur wenige KMH zu schnell^^). Ich weiß nicht was die Polizei mit mir machen würde, wenn ich bei 130 auf der autobahn mim handy telephonieren würde, aber ich glaube ich dürfte dann erstmal ne weile nicht auto fahren.

Habt ihr ne Ahnung warum der das darf? Was für eine schwachsinnige Ausrede hat sich unser Statt dafür einfallen lassen? War etwa Gefahr im Verzug?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich habe gerade den Glauben an unsere Polizei verloren.

Schonmal im Vorraus vielen Dank für eure Hilfe und bis dann

Und wir alle wissen ja, es ist verboten mit laufendem Motor
ein Handy in der hand zu halten.

Hi,

stimmt fast, umlegen darf man es.

Ich bin mir ziemlich sicher das der das darf, aber warum?

Er dürfte es wenn die dienstlichen Belange es erfordern.

Ich weiß
nicht was die Polizei mit mir machen würde, wenn ich bei 130
auf der autobahn mim handy telephonieren würde, aber ich
glaube ich dürfte dann erstmal ne weile nicht auto fahren.

Nicht so schlimm, 40€ und ein Pünktchen, also nicht sooooo schlimm.
Du musst also schon viel telefonieren das der Führerschein in Gefahr ist.

Habt ihr ne Ahnung warum der das darf? Was für eine
schwachsinnige Ausrede hat sich unser Statt dafür einfallen
lassen? War etwa Gefahr im Verzug?

Du dürftest es auch, denn was Du gesehen hast war kein Handy sondern ein Funkgerät. Während der Fahrt ist zwar telefonieren verboten, nicht aber funken.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich habe gerade den
Glauben an unsere Polizei verloren.

Macht nichts, andere haben schon lange den Glauben an den Rechtsstaat verloren, nur den Glauben an die Polizei verlieren ist nicht so schlimm.

Q-Gruß

Hallo,

erstmal eine formale Antwort:
Zum einen war es kein Telefon sondern ein Funkgerät. Die Nutzung von Funkgeräten ist und war nie untersagt (es soll ja auch heute noch CB-Funker geben).
Aber selbst wenn es ein Telefon gewesen wäre, hätte der Beamte problemlos die Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen können ( http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html ). Die Verfolgung von Verkehrssündern ist eine hoheitliche Aufgabe und ohne die entsprechenden Informationen des Kollegen kann er den Sünder nicht stellen (womit die Notwendigkeit gegeben ist).

Nun aber noch die Stellungnahme einer Einsatzkraft, die ebenfalls ihr Funkgerät während der Fahrt bedient:
Zu Beginn der Autotelefon- bzw. Handyzeit war das Telefonieren am Steuer auch ohne Freisprecheinrichtung keineswegs verboten. Erst als immer mehr Verkehrsteilnehmer während der Fahrt telefonierten, wurde es zum Problem.
Ein „Normalbürger“ nutzt sein Telefon auf völlig andere Weise als eine Einsatzkraft. Er führt Privatgespräche und ist emotional u.U. heftig beansprucht. Viele sind sich in der Situation auch nicht darüber im Klaren, daß ihre Aufmerksamkeit erheblich leidet, bzw. sie sehen nicht die Notwendigkeit zu erhöhter Aufmerksamkeit (natürlich bei weitem nicht alle).

Eine Einsatzkraft tauscht sachliche Informationen aus. Wir sind zudem in unserer Ausbildung auf die Ausnahmesituation einer Einsatzfahrt vorbereitet worden und sind uns im klaren über die drohenden Gefahren.
Es ist und war aber schon immer eine Notwendigkeit auch während der Fahrt zu funken und wurde daher auch nie beanstandet.

Und warum sollte das Funken von Einsatzkräften während der Fahrt nach dem Handyboom gefährlicher sein als vorher? In der Breite (mit der Masse an Menschen) kann es zum Problem von Einigen werden, so daß sich der Gesetzgeber zu einer einheitlichen Regelung für Alle gezwungen sieht. Und die kann leider nur im Verbot bestehen.

Gruß Stefan

Verstehe…nunja, eigentlich verstehe ich nicht, aber ich weiß nun warum es diese Regelung gibt, auch wenn sie meiner Meinung nach falsch ist.

mir geht es dabei weniger um geltendes Recht, als viel mehr um den gesunden Menschenverstand. Vor Urzeiten basierten glaube ich alle Gesetzte darauf…auch wenn ich bezweifle das unsere Politiker das heute noch wissen.

Als nicht-Jurist muss ich klipp und klar sagen:
Funktelephon oder Telephon spielt keine Rolle…wirklich überhaupt keine, nur ein paar Hz liegen dazwischen, sonst nix.

Der Grund warum nun Handy verboten sind ist NICHT der, dass man dadurch abgelengt wird, sondern viel mehr, dass man eine Hand nicht mehr frei hat. Wäre der Grund für das Verbot die Tatsache, dass man dadurch abgelengt wird, dann wären auch freisrpecheinrichtungen verboten, insofern ist folgender Absatz nichtig:


Ein „Normalbürger“ nutzt sein Telefon auf völlig andere Weise als eine Einsatzkraft. Er führt Privatgespräche und ist emotional u.U. heftig beansprucht. Viele sind sich in der Situation auch nicht darüber im Klaren, daß ihre Aufmerksamkeit erheblich leidet, bzw. sie sehen nicht die Notwendigkeit zu erhöhter Aufmerksamkeit (natürlich bei weitem nicht alle).

Eine Einsatzkraft tauscht sachliche Informationen aus. Wir sind zudem in unserer Ausbildung auf die Ausnahmesituation einer Einsatzfahrt vorbereitet worden und sind uns im klaren über die drohenden Gefahren.

Daraus folgt, dass der Gesetzgeber die Einhandfahrfähigkeiten seiner Polizisten anscheinend besonders geschult hat, sodass diese fähig sind in jeder situation die kontrolle über ihren Wagen zu behalten. ABER sie dürfen diese Fähigkeiten nicht einsetzten, solange sie außerdienstlich unterwegs sind, denn dann müssen auch sie sich an das Handyverbot halten, und wie ich oben bewießen habe, ist der Inhalt der Gespräche niemals der Grund für des Handyverbot gewesen.

Nunja, da kann man wohl nix machen, wie das Sprichwort „Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes hand“ schon andeutet, basieren ettliche Gesetze auf dem subjektiven Entscheidungen Weniger.

Danke für eure Infos, und bis dann

Tach auch,
heute hab ich a weng im Fernsehen gezappt, und bin dann bei
Kabel eins auf die Sendung „Achtung Kontrolle Einsatz für die
Ordnungshüter“ gestoßen. Dort habe ich eine äußerst
interessante Beobachtung gemacht.

Hallo,
hier ist der Beweis, Fernsehen bildet doch.
Aber mal ehrlich, gleich den Glauben verlieren.

Gruß premme

Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE schickt mir keine Sterne.

Hallo

Wie jeder weiß, die Fahrzeuge der Polizei sind in der Regel mit Automatikgetrieben versehen. Somit ist man hier durchaus in der Lage einhändig zu fahren ohne eine Gefährdung für andere dar zu stellen. Aber natürlich gibt es auch noch den ein oder anderen Schaltwagen. Nehmen wir an, wir sind im Stadtverkehr. Polizeibeamter alleine unterwegs und er bekommt jetzt einen Anruf. Ganz ehrlich, Telefon halten, Schalten und Lenken gleichzeitig kann niemand. Auch der Beamte nicht, selbst wenn er es darf. ABER…leider muss ich sagen, der Beamte ist dann so klever und hält dann an bzw. legt dass Telefon auf die Seite. Je nach dem wie wichtig das Gespräch ist. Der Normalbürger (nicht alle) haben doch schon Probleme sich allein auf die Straße zu konzentrieren und dann auch noch telefonieren… geht gar nicht. Aber das Telefon auf die Seite zu legen wenn man mal dran ist, dass machen die wenigsten. Zumindest nach meiner Erfahrung. Der Polizeibeamte ist speziel geschult und weiß um die Risiken und um seine eigenen Grenzen. Der normale Bürger hat in der Regel seine Grenzen noch nie ausgetestet geschweige den die Grenzen seines Fahrzeugs oder seines fahrerischen Könnens. Somit kann er gar nicht abschätzen wann es gefährlich für ihn wird. Ich persönlich kenne keinen Fall, in dem ein Polizeibeamter einen Unfall verursacht hat weil er gefunkt hat oder telefonierte.

Gruß

Umlegen, annehmen…

Und wir alle wissen ja, es ist verboten mit laufendem Motor ein Handy in der hand zu halten.

stimmt fast, umlegen darf man es.

Hierzu mal eine Frage:
Angenommen, man besitzt ein iPhone mit Freisprecheinrichtung.

Telefonieren mit FE ist ja erstmal nicht knöllchenbehaftet.

Beim iPhone muss man aber mehr als nur eine Taste drücken, um ein Gespräch anzunehmen; man muss einen virtuellen Slider ziehen.

Je nachdem ob man das Handy fest verankert hat oder nicht, muss man dafür schon das Gerät festhalten. Wäre das Annehmen eines Gesprächs bei vorhandener FE auch schon ein entsprechend knöllchenbehafteter Verstoß?

Gruss,
Michael

Ja
Hallo,

Wärend der GESAMMTEN FAHRT, sowohl dem beschleunigungsvorgang
als auch dem einlenken auf die autobahn hat er mit seinem
Schnurtelephon telephoniert.

Und wir alle wissen ja, es ist verboten mit laufendem Motor
ein Handy in der hand zu halten.

Polizisten dürfen auch über rote Ampeln fahren, im Halteverbot parken, die Geschwindigkeit überschreiten, also alles tun, um ihren Aufgaben gerecht zu werden.

Man stelle sich mal vor, dass die Polizei, wie so häufig in den von dir genannten Sendungen zu sehen, einen Raser stellen möchte, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit brettert. Leider könnte die Polizei das nicht, da sie hierzu verbotenerweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten würde.

Schusswaffengebrauch bei einer Geiselbefreiung ginge natürlich gar nicht.

Und bei einem Unfall auf der Autobahn könnte auch kein Einsatz mehr stattfinden. Schließlich herrscht auf Autobahnen strengstes Halteverbot.

Na, klickert es so langsam?

Gruß

S.J.

Verhältnismäßigkeit der Mittel…

Wärend der GESAMMTEN FAHRT, sowohl dem beschleunigungsvorgang als auch dem einlenken auf die autobahn hat er mit seinem Schnurtelephon telephoniert.

Polizisten dürfen auch über rote Ampeln fahren,

Aber nur wenn dies notwendig ist!

im Halteverbot parken,

Wenn sie sonst nichts in der Nähe finden

die Geschwindigkeit überschreiten, also alles tun, um ihren Aufgaben gerecht zu werden.

Was notwendig ist, nicht was sie möchten!

Man stelle sich mal vor, dass die Polizei, wie so häufig in den von dir genannten Sendungen zu sehen, einen Raser stellen möchte, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit brettert.

Im genannten Beispiel war der Raser aber nur marginal zu schnell.
Wenn jemand bei 130 mit 145 unterwegs ist, gefährdet er damit natürlich sich und Andere. Aber ob der Polizist nicht eine größere Gefährdung dadurch verursacht, dass er
a) Einhändig fährt
b) Mit ebenfalls überhöhter Geschwindigkeit
c) Und dabei riskante Überholmanöver durchführt
… das wäre doch fraglich.

Schusswaffengebrauch bei einer Geiselbefreiung ginge natürlich gar nicht.

Und Schnellfeuerwaffengebrauch, um in einer überfüllten Fußgängerzone einen Taschendieb zu erledigen — ehh… -greifen?

Und bei einem Unfall auf der Autobahn könnte auch kein Einsatz mehr stattfinden. Schließlich herrscht auf Autobahnen strengstes Halteverbot.

„Einfach so“ auf Autobahnen halten dürfen sie trotzdem nicht. Nur, wenn ein Einsatz dies notwendig erfordert.

Siehe Artikelbezeichner: Es gilt, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren.
Wenn der Temposünder bereits registriert wurde und nur eine mäßige Gefährdung darstellt, so reicht im Normalfall der postalische Versand eines eingeleiteten Verfahrens inklusive der üblichen Fotos, um den Fall für die Polizei zu erledigen. Den Rest machen die Verkehrsgerichte.
Es besteht eigentlich keine Notwendigkeit, andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich durch einhändiges Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit zu gefährden! Im Falle eines Geisterfahrers oder bei massiv zu schnellen Fahrern (200+ in 100) wäre das eventuell anders zu sehen.
Aber bei einer im Rahmen des Bußgeldkatalogs als „unbepunktet“ erfaßter Übertretung?

Dementsprechend könnte man durchaus banzweifeln, dass im beschriebenen Szenario diese Verhältnismäßigkeit gewährleistet ist.

Im Fall, dass ein Polizist eben diese Verhältnismäßigkeit nicht einhält, muss er mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Von daher wird der Beamte schon sinnvoll abwägen, ob er so agieren muss.

Gruss,
Michael

Hallo,

Wenn der Temposünder bereits registriert wurde und nur eine
mäßige Gefährdung darstellt, so reicht im Normalfall der
postalische Versand eines eingeleiteten Verfahrens inklusive
der üblichen Fotos, um den Fall für die Polizei zu erledigen.

das entscheidest nicht Du, nicht ich und auch nicht jemand, der sowas im Fernsehen gesehen hat, sondern der Polizist, der natürlich die Verantwortung dafür übernimmt.

Es ist doch lächerlich, die Benutzung eines Funkgerätes durch die Polizei in Frage stellen zu wollen.

Gruß

S.J.

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Hauptsache zu Ende gelesen!

Wenn der Temposünder bereits registriert wurde und nur eine
mäßige Gefährdung darstellt, so reicht im Normalfall der
postalische Versand eines eingeleiteten Verfahrens inklusive
der üblichen Fotos, um den Fall für die Polizei zu erledigen.

das entscheidest nicht Du, nicht ich und auch nicht jemand,
der sowas im Fernsehen gesehen hat, sondern der Polizist, der
natürlich die Verantwortung dafür übernimmt.

Habe ich das nicht geschrieben, dass er das für jeden Einzelfall selbst entscheiden kann und muss? Und dass er mit Konsequenzen rechnen muss, wenn er sich zu weit aus dem Fenster lehnt?

Es ist doch lächerlich, die Benutzung eines Funkgerätes durch die Polizei in Frage stellen zu wollen.

Wäre es „Funkgerät nicht benutzen“ gegen „Tempoübertretung“, würde wohl keiner was sagen. Aber wenn der Polizist im Prinzip drei Regeln komplett übertritt (was er rein rechtlich darf) um jemanden anzuhalten, der eine Regel gebrochen hat und selbst diese nicht im gleichen Ausmaß (der Polizist muss ja schneller fahren als der Verkehrssünder - logo sonst macht das Ganze keinen Sinn) dann ist das möglicherweise unverhältnismäßig (das entscheidet zuerst einmal der Disziplinarische Vorgesetzte) und er selbst ist damit nicht unbedingt ein Vorbild!
Und Vorbild sein gehört eben auch zu seinen Dienstobliegenheiten. Aber dies nicht zu sein ist halt nicht strafbar…

Gruss,
Michael

Hallo,

Habe ich das nicht geschrieben, dass er das für jeden
Einzelfall selbst entscheiden kann und muss? Und dass er mit
Konsequenzen rechnen muss, wenn er sich zu weit aus dem
Fenster lehnt?

hast Du. Aber auch „Es besteht eigentlich keine Notwendigkeit, andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich durch einhändiges Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit zu gefährden!“

Damit meinst Du ganz persönlich beurteilen zu können, was im Einzelfall richtig oder falsch ist und sprichst dem Polizisten die Kompetenz für den Einzelfall ab.

Und genau da „liegt der Hase im Pfeffer“.

Gruß

S.J.

Hi,

die Regel lautet, das Telefon darf nicht bestimmungsgemäß benutzt werden wenn es dazu in die Hand genommen werden muss.

Also von einem Platz auf einen anderen legen ist keine bestimmungsgemäße Verwendung. Was für den Verstoß notwendig wäre.

Streng genommen muss das Handy in einer Halterung stecken, dann darf es mit Freisprecheinrichtung benutzt werden. Wenn es z.B. auf der Mittelkonsole liegt sagt zu 99,9% auch keiner etwas, außer man kommt zu einem 100% Paragraphenreiter.

Der Gesetzgeber sagt nicht aus wie ein Gespräch angenommen werden muss. Eine Taste oder ein Tatschscreen, es hat sich da der wunderbare Begriff „Einfingerbetrieb“ durchgesetzt. Das Handy muss mit einem Finger bedienbar sein. Darf also nicht gehalten werden, auch nicht zur Gesprächsannahme.

Bei gezielter Überwachung des Handyverbots dürften doch nur die erwischt werden die ein Handy am Ohr haben. Der Verstoß sollte schon eindeutig zu sehen sein.

Q-Gruß

Einzelfall und Spezialfall!

hast Du. Aber auch „Es besteht eigentlich keine Notwendigkeit,
andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich durch einhändiges Fahren
mit überhöhter Geschwindigkeit zu gefährden!“

Das stand aber in einem Kontext, und zwar:
Wenn der Temposünder bereits registriert wurde und nur eine mäßige Gefährdung darstellt

Damit meinst Du ganz persönlich beurteilen zu können, was im Einzelfall richtig oder falsch ist und sprichst dem Polizisten die Kompetenz für den Einzelfall ab.

Nein, damit spreche ich niemandem „die Kompetenz für den Einzelfall ab“, sondern weise lediglich darauf hin, dass in diesem speziellen Fall die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt würde!

Aber wenn wir schon bei persönlich sind - persönlich meine ich, wenn ein Polizist schon beim kleinsten Vergehen gleich ein halbes Dutzend Gesetze außer Kraft setzen zu müssen meint, dann hat er nicht die benötigte Kompetenz…

Und genau da „liegt der Hase im Pfeffer“.

Wenn man juristische Belange ohne den Kontext betrachtet, liegt schnell irgend ein Hase im Pfeffer!

Gruss,
Michael