Polizei Droht mich mitzunehmen oder reinlassen

Hallo an alle.

Heute hat die Polizei vor meiner Tür gestanden.Als ich aufmachte meinte der eine nur ich soll Sie reinlassen.Ich sagte nein ich hab meinen Hund in der Wohnung und da meinten Sie nur,daß Sie mich dann mitholen würden,wenn ich Sie nicht reinlasse.

Vor lauter Angst,hab ich dann meinen Hund in`s Bad gesperrt und hab die beiden rein gelassen.

Der eine der mit mir in der Küche stand fing auch direckt an mich an zu schreien und sagte mir es würde ihm reichen,ich hätte auf jemand bestellt und nicht gezahlt.
Der andere ging in der Zeit an den Durchgang des Wohnzimmers und schaute sich im Wohnzimmer um.

Sie hatten keinen Durchsuchungsbefehl und auch keinen Haftbefehl.Sie hatten mich auch nicht über meine Rechte belehrt.

Als Sie dann gingen (ich am Heulen)grinsten Sie sich noch einen Weg.
Da sah ich auch daß Sie mit ihrem Auto in meiner Einfahrt standen.

Was kann ich jetzt machen.

Hallo,

Was kann ich jetzt machen.

Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und einen guten Anwalt nehmen.

Viel Glück!
Markus

Hallo.Ja es waren richtige Polizisten.

Wie mein Mann vorhin nach Hause kam,rufte er sofort bei der Polizei an und verlangte den Polizisten der bei mir war.Wie mein Mann ihm Drohte mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Nötigung sagte er ich hätte ihn freiwillig reingelassen und er wollte das ja auch nur "drinnen"klären,damit es die Nachbarschaft nicht mitbekommt.

Hab vorhin noch etwas dabei schreiben wollen.:Ich soll am Dienstag auf die Polizei kommen sagte er noch zu mir.Als ich dann sagte,daß ich nicht weiß ob ich kommen kann,meinte er nur,sonst kommen wir Sie holen.

Als mein Mann danach fragte,warum ich auf die Polizei kommen soll,meinte er nur um die Personalien zu überprüfen…

Hallo,

das würde ich mir nicht gefallen lassen. Der normale Ablauf ist wie folgt:

Wenn gegen Dich ermittelt wird, nimmt die Polizei Kontakt zu Dir auf, sagt, was Dir genau vorgeworfen wird. Dann will sie Deine Personalien haben (die musst Du ihnen geben) und man fragt Dich, ob Du etwas zur Sache aussagen willst.

Wichtig: Abgesehen von den Personalien musst Du der Polizei garnichts sagen, das Schweigen kann nicht gegen Dich verwendet werden. Du solltest daher Dir einen Anwalt nehmen und Dich mit ihm besprechen. Wenn das in der Kürze der Zeit nicht geht, sag lieber bei der Polizei nichts. Das mit den Personalien geht auch schriftlich oder vielleicht sogar telefonisch, dafür musst Du nicht auf die Wache.

Das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde ist tatsächlich eine Sache, die man ins Auge fassen sollte, ich würde es aber nur empfehlen, wenn Du Dir bezüglich der Tat nichts vorzuwerfen hast.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo.Ja das mit der Dienstaufsicht hat mein Mann auch gesagt und auch schon ein Schreiben fertig gemacht.Desweiteren hat mein Mann auch ein Schreiben(Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Nötigung) für das Amtsgericht aufgesetzt.Das will er morgen beim Gericht abgeben.

Mit einem Rechtsanwalt haben wir auch schon gesprochen.Das Problem dabei ist nur,daß wir keine Rechtschutz haben,ich Hausfrau bin und mein Mann alleinverdiener ist.Deshalb hat mein Mann wie er bei dem Rechtsanwalt angerufen hat nach dem sog.Armenrecht gefragt.Der Anwalt meinte aber,das wir vom Gericht einen Beratungsschein brauchen,10 Euro zahlen müssen und das es halt nur eine Beratung wird und keine Mandantschaft,da wir dann die Kosten selber zahlen müssen.

Jetzt hat mein Mann eine Rechtschutz abgeschlossen falls mal wieder etwas kommt.

Hallo.Ja das mit der Dienstaufsicht hat mein Mann auch gesagt
und auch schon ein Schreiben fertig gemacht.Desweiteren hat
mein Mann auch ein Schreiben(Anzeige wegen Hausfriedensbruch
und Nötigung) für das Amtsgericht aufgesetzt.Das will er
morgen beim Gericht abgeben.

Warum zum Gericht?
Für die Verfolgung von Straftaten ist Polizei und Staatsanwalt zuständig.

Jetzt hat mein Mann eine Rechtschutz abgeschlossen falls mal
wieder etwas kommt.

Eine Rechtsschutz zahlt aber nicht bei vorsätzlich begangenen Straftaten. Und in deinem ersten Posting schreibst du

sagte mir es würde ihm reichen,ich hätte auf jemand bestellt und nicht gezahlt.

Das höhrt sich für mich so an, als ob du schon mehrfach mit der Polizei zu tun hattest.

Warum zum Gericht?
Für die Verfolgung von Straftaten ist Polizei und Staatsanwalt
zuständig.

Der Rechtsanwalt hat das so meinem Mann gesagt.Das Gericht leitet das dann dementsprechen weiter.Die Polizei würde das Wahrscheinlich so unter den Tisch fallen lassen.

Eine Rechtsschutz zahlt aber nicht bei vorsätzlich begangenen
Straftaten. Und in deinem ersten Posting schreibst du

sagte mir es würde ihm reichen,ich hätte auf jemand bestellt und nicht gezahlt.

Das höhrt sich für mich so an, als ob du schon mehrfach mit
der Polizei zu tun hattest.

Das ist klar.Aber ich habe defenitiv nichts auf irgendjemand bestellt.Und dabei würde mir dann auch eine Rechtsschutz Versicherung helfen.
Das ist das erste mal wo die Polizei wegen mir da war.
Mein Mann hatte in seiner „Jugend“ öfters kontakt mit der Polizei gehabt und auch mit diesem Polizist der heute da war.Da ist es aber nie wegen irgendwelchen Betrugsdelikten gegangen.Dabei hat es sich um Körperverletzung,wiederstand gegen die Polizei und Angriff auf drei Polizisten.Da hat er aber immer seine Strafen gezahlt,bzw. abgesessen.

Rechtsanwalt hat das so meinem Mann gesagt.Das Gericht
leitet das dann dementsprechen weiter.Die Polizei würde das
Wahrscheinlich so unter den Tisch fallen lassen.

Ich würd den Anwalt wechseln (und mir ne Tüte Deutsch kaufen)
Die Polizei kann, darf und wird eine Anzeige nicht „unter den Tisch fallen lassen“ ! ! !
So korrupt ist Deutschland nun wirklich nicht ! ! !

Ich würd den Anwalt wechseln (und mir ne Tüte Deutsch kaufen)

Ich bin froh,daß gerade DU mir das schreibst…

Das höhrt sich für mich so an, als ob du schon mehrfach mit der Polizei zu tun hattest.

Ich würd den Anwalt wechseln (und mir ne Tüte Deutsch kaufen)

Ich bin froh,daß gerade DU mir das schreibst…

Da freu ich mich, wenn dich es freut.
Ich möcht einfach nur ehrlich sein - das was (und wie du) geschrieben hast hat manchmal dem Auge schon weh getan.
Klar, mal vertippt hat man sich schnell - aber ein Unterschied zwischen vertippen und falsch schreiben kann man schon erkennen.

Hallo,

Das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde ist tatsächlich eine
Sache, die man ins Auge fassen sollte, ich würde es aber nur
empfehlen, wenn Du Dir bezüglich der Tat nichts vorzuwerfen
hast.

Warum eigentlich? Die Polizisten haben sich der Schilderung zu folge grob falsch verhalten. Das wird doch nicht dadurch gerechtfertigt, dass derjenige, gegenüber dem sie sich falsch verhalten haben, vorher selber etwas unerlaubtes getan hat, das mit dem polizeilichen Fehlverhalten in keinem direkten Zusammenhang stand.

Gruß,
Markus

Hi,

von der Sache her hast Du natürlich Recht. Es ist vielmehr eine Geschmacksfrage. Wenn ich das gemacht hätte, was mir vorgeworfen wird, würde ich taktischerweise nicht einen „grossen Max“ machen wegen des Verhaltens der Polizisten.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi,

OK, damit dürftest du taktisch und geschmacklich richtig liegen.

Dann kann man ja die Form-, Sinn- und v. a. Fristlosigkeit der
Dienstaufsichtsbweschwerde nutzen und sie erst einlegen, wenn der eigene Fall endgültig abgeschlossen ist.

Gruß,
Markus

Hallo!

So korrupt ist Deutschland nun wirklich nicht ! ! !

Also es ist doch völlig hirnrissig als Nichtjurist für eine Anzeige gegen die Polizei, die mündlich zu Protokoll gegeben werden soll, zur Polizei zu gehen. Egal ob jetzt korrupt oder nicht korrupt, das wäre nämlich vollkommene Glückssache und ein Laie erkennt doch gar nicht, was das, was im Polizeiprotokoll steht, genau für Folgen hat. Man kann Dinge so und so schreiben, klingt für den Laien vielleicht gleich, hat aber für die Rechtspraxis enorme Folgen.

Ich meine es liegt doch auf der Hand, dass man dort hingeht, wo die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass das Protokoll in irgendeine Richtung frisiert wird oder?

Gruß
Tom

Hallo!

So korrupt ist Deutschland nun wirklich nicht ! ! !

Also es ist doch völlig hirnrissig als Nichtjurist für eine
Anzeige gegen die Polizei, die mündlich zu Protokoll gegeben
werden soll, zur Polizei zu gehen.

Man muss ja nicht zu der Polizeidienststelle gehen, der die beiden „Besucher“ angehören.

Egal ob jetzt korrupt oder
nicht korrupt, das wäre nämlich vollkommene Glückssache und
ein Laie erkennt doch gar nicht, was das, was im
Polizeiprotokoll steht, genau für Folgen hat.

Wenn ich mit dem geschilderten Fall zur Polizei gehe, dann werde ich als Zeuge vernommen. Und da steht das drin was ICH sage.

Man kann Dinge
so und so schreiben, klingt für den Laien vielleicht gleich,
hat aber für die Rechtspraxis enorme Folgen.

Der vernehmende Beamte müsste genau das schreiben, was ich sage !

Ich meine es liegt doch auf der Hand, dass man dort hingeht,…

Und was denkst du macht das Gericht?
Es gibt den Zettel weiter zur Polizei. Damit diese weitere Ermittlungen tätigen kann !

Gruß
Tom

Gruß Michael

Hallo!

Egal ob jetzt korrupt oder
nicht korrupt, das wäre nämlich vollkommene Glückssache und
ein Laie erkennt doch gar nicht, was das, was im
Polizeiprotokoll steht, genau für Folgen hat.

Wenn ich mit dem geschilderten Fall zur Polizei gehe, dann
werde ich als Zeuge vernommen. Und da steht das drin was ICH
sage.

Ja eh… man kann auch zwischen den Zeilen schreiben und das kann man dann zwischen den Zeilen lesen…

Man kann Dinge
so und so schreiben, klingt für den Laien vielleicht gleich,
hat aber für die Rechtspraxis enorme Folgen.

Der vernehmende Beamte müsste genau das schreiben, was ich
sage !

„Müsste“ ist schonmal gut…

Ich meine es liegt doch auf der Hand, dass man dort hingeht,…

Und was denkst du macht das Gericht?
Es gibt den Zettel weiter zur Polizei. Damit diese weitere
Ermittlungen tätigen kann !

Ja eh, aber da war es schonmal wo anders und kommt nicht bereits entsprechend „aufgeklärt“ zur StA… mal etwas überspitzt gesagt.

Man sieht, dir fehlt die Praxis der Parteienvertretung. Der Kollege wird das den Betroffenen sicher nicht deswegen geraten haben, weil ihm nichts anderes eingefallen ist. Das hat schon seinen Grund und ich würde das auch nicht anders raten.

Gruß
Tom

totally offtopically

Da freu ich mich, wenn dich es freut.
Ich möcht einfach nur ehrlich sein - das was (und wie du)
geschrieben hast hat manchmal dem Auge schon weh getan.
Klar, mal vertippt hat man sich schnell - aber ein Unterschied
zwischen vertippen und falsch schreiben kann man schon
erkennen.

ja, das kenn’ ich, ö und h erwicht man mit dicken Fingern schoamal zusammen :smile: