Polizei Durchsuchung

Hi allerseits.

Eine allgemeine Frage, was wäre wenn eine Hausdurchsuchung stattfindet sagen wir aufgrund des Verdachts der Hehlerei…
Die Beamten beschlagnahmen Computer als auch Laptop. Was wäre nun wenn auf dem Laptop illegal heruntergeladene Musik/Filme wären? Dürfte man hierzu belangt werden? Schließlich wurden die Geräte doch durch einen anderen Vorwand beschlagnahmt, nämlich des Verdachts der Hehlerei. So könnte man doch nicht für ein ganz anderes Vergehen belangt werden.

Oder?

Warum denn nicht? Welches Gesetz oder welcher logische Gedankengang soll denn dagegen sprechen? Dürfte man den Täter auch nicht wegen Mordes verurteilen, wenn man auf dem Computer entsprechende Beweisunterlagen findet?

Warum denn nicht? Welches Gesetz oder welcher logische
Gedankengang soll denn dagegen sprechen? Dürfte man den Täter
auch nicht wegen Mordes verurteilen, wenn man auf dem Computer
entsprechende Beweisunterlagen findet?

Ist klar nur mein ich hab ich es öfter so im Fernsehen gesehen, das Beweismaterialien die aufgrund eines anderen Falles eingebracht werden nicht gültig sind. Schließlich wurden sie ja aufgrund eines völlig anderen verdachtes eingenommen. Hier handelt es sich zwar nicht um Mord aber das Agrument ist schon wahr.
Es handelt sich auch nur um den verdaacht der Hehlerei da man bei einer Online Auktion etwas verkauft hatte was gestohlen wurde. Von dem man aber nichts wusste, da man es von einem markt gekauft hat. Die Ware wurde bereits beschlagnahmt und es wurde alles geklärt. Doch dann kam 4 Monate später die Polizei wegen des Verdachts der Hehlerei. Was zwar völlig absurd ist aber nunja ich denke auf jedem 1,00001 rechner sind illegale Dateien… was dennoch nichts zur Sache tut.

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo Levay,

Warum denn nicht? Welches Gesetz oder welcher logische
Gedankengang soll denn dagegen sprechen? Dürfte man den Täter
auch nicht wegen Mordes verurteilen, wenn man auf dem Computer
entsprechende Beweisunterlagen findet?

Ist das illegale Herunterladen von Musik ein Offizialdelikt?
Der Ausgangsposter meint doch wahrscheinlich eher die zufällige Aufdeckung eines Antragdelikts. Und dann würde deren Beantwortung auch mich interessieren, weshalb ich mich seiner Frage anschließe mit dem ausdrücklichen Unterschied, dass es sich bei dem zufällig entdeckten Delikt um ein Antragsdelikt handelt.

Viele Grüße
HB

Ja, dürfen sie…
…das nennt sich dann Zufallsfund.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zufallsfund

Gruß Andreas

Ist das illegale Herunterladen von Musik ein Offizialdelikt?

Das ist egal, denn der §108 StPO unterscheidet nicht zwischen Antrags- und Offizialdelikten.

Gruß Andreas

Ich verstehe nicht ganz, welchen Unterschied das hier machen soll. Der Fragesteller stellt doch überhaupt nicht auf fehlende Anträge oder dergleichen ab, sondern nur darauf, dass die Beweismittel zufällig gefunden wurden. Wenn bei einem (absoluten) Antragsdelikt der Antrag fehlt, kann die Tat nicht verfolgt werden, aber der Grund ist dann doch nicht etwa ein Beweisverwertungsverbot, sondern der fehlende Antrag!

Levay

Hallo Fragesteller,
kann es sein, dass Du zuviel amerikanische Serien schaust?
Da kommt man immer mit so einer Rosinenklauberei durch und das ganze nennt sich auch noch Recht.
Fragende Grüsse BM

Ich verstehe nicht ganz, welchen Unterschied das hier machen
soll. Der Fragesteller stellt doch überhaupt nicht auf
fehlende Anträge oder dergleichen ab, sondern nur darauf, dass
die Beweismittel zufällig gefunden wurden. Wenn bei einem
(absoluten) Antragsdelikt der Antrag fehlt, kann die Tat nicht
verfolgt werden, aber der Grund ist dann doch nicht etwa ein
Beweisverwertungsverbot, sondern der fehlende Antrag!

Dazu hätte ich eine Frage (sind sogar zwei): Angenommen, die Polizei findet auf dem Rechner Filme/Musik/Software, ein Antrag wurde aber (mangels Kenntnis des Rechteinhabers) nicht gestellt, informiert dann die Polizei den/die Rechteinhaber?
Gem. § 106 I UrhG ist ja „nur“ die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe strafbar, der Besitz jedoch nicht. Woher würde man dann die Strafbarkeit nehmen, wenn man auf dem Rechner Musik o.äh. findet?

grüße
Raoul

Hallo,

meines Wissens liegt die Strafbarkeit nicht im Besitz oder Herunterladen von Musik/Filmen usw sondern in der Weitergabe dieser. Dies müsste zunächst bewiesen werden, wozu der reine Fund nicht ausreichend sein dürfte. Es wäre imho bestenfalls denkbar, dass der Internetanschluss des Durchsuchten in Zukunft daraufhin überprüft wird.

Gruß,
Tommy

Hallo

kann es sein, dass Du zuviel amerikanische Serien schaust?
Da kommt man immer mit so einer Rosinenklauberei durch und das
ganze nennt sich auch noch Recht.

Nö! Nicht mal in US Filmen wird das dortige Recht richtig dargestellt.

Gruß
Dea

Dazu hätte ich eine Frage (sind sogar zwei): Angenommen, die
Polizei findet auf dem Rechner Filme/Musik/Software, ein
Antrag wurde aber (mangels Kenntnis des Rechteinhabers) nicht
gestellt, informiert dann die Polizei den/die Rechteinhaber?

Eben diese Frage stellt sich mir auch; könnte die Polizei dies tun (im Sinne einer Geschäftsführung ohne Auftrag)?

HB

Hallo,

Die Zufallsfunde koennen in dem genannten Beispielsfall verwertet werden. Angenommen es handelt sich um eine Straftat, die allerdings reines Antragsdelikt ist, muss die Polizei die Ermittlungen weiterfuehren, solange ein Antrag noch fristgerecht gestellt werden kann. Die Polizei wird den Verletzten informieren und ihn fragen, ob er einen Strafantrag stellt.

Gruss
Christoph