Ich war so dämmlich und habe das Auto meines Bruder beim Strassenverkehrsamt auf mich angemeldet,Versicherung und Kontonummer laufen aber über meinen Bruder,nun will er mir die Papiere und die Kennzeichen nicht aushändigen obwohl ich als Halter in den paipieren stehe,er kann/will die Steuern nun nicht bezahlen und deshalb will ich das Auto nun abmelden.
Meine Frage ist:
Kann ich um an die Papiere und das kennzeichen zu kommen die Polizei einschalten,dürfen die von ihm verlangen mir besagte Gegenstände auszuhändigen?
Frag doch einfach mal ganz unverbindlich bei der Polizei nach!
Ansonsten ist es mit solchen Rechtsberatungen sehr schwirig und besser bei im Rechtsforum aufgehoben.
Ich für meinen teil würde davon ausgehen, das der Brief und die Kennzeichen bzw. die Plakete auf dem Kennzeichen dem Halter gehören. Hast du bei der zuständigen Zulassungsstelle nachgefragt? Vielleicht könne die eine Abmeldung ohne Papiere vornehmen, da du ja der Halter bist, und dann das Fahrzeug bz, die Papiere zur Fahndung ausschreiben lassen.
Aber da solltest du wirklich bei der Polizei oder nem Anwalt vorsprechen, alleine schon wegen der Verantwortung bei Verkehrsverstößen und der Forderung des Finanzamtes. Denn die fordern nur vom Halter und nicht vom Fahrer.
Ich habe mit dem Strassenverkehrsamt gesprochen die sagten mir folgendes:
Falls das Auto bis Montag (tag an dem die Zahlung fällig ist beim Finanzamt) verkauft sein sollte ,soll ich mir von meinem Bruder 1 Kopie des Kaufvertrages geben lassen damit dann zum Strassenverkehrsamt gehen und den vertrag vorlegen,sobald ich dies gemacht habe kann ich für jegliche Schäden usw die ab dem tag des kaufes gemacht wurden nicht mehr belangt werden.
Sollte das Auto NICHT verkauft sein soll ich am Montag nochmal versuchen mit meinem Bruder zu sprechen udn schauen ob er mir die Papiere etc aushändigt sollte er das nicht tun bleibt mir folgende möglichkeit:
Ein Einschreiben an meinen Bruder schicken mit dem Inhalt das ich nicht mehr gewillt bin als Halter des Fahrzeuges in den Papieren zu stehen und das ich ihm eine von mir erdachte Frist setze die ab bzw ummeldung des Fahrzeuges vorzunehmen,dann soll ich auf den Einschreiberückschein warten und diese udn eine Kopie des Einschreibens beim Strassenverkehrsamt vorlegen.
Was dann geschieht hat man mir nicht gesagt.
Ich finde die zweite Methode sehr umständlich und langwirig deshalb habe ich gefragt ob ich das recht habe die Polizei mit dieser Sache zu belästigen,eig. ist es vom Gesetz her doch mein Auto da ich der Halter bin,aber da teilen sich ja die Meinungen.
Die Frage ist halt inwieweit du mit ihm reden kannst, entweder er unterschreibt einen Kauf- oder Schenkungsvertrag den du ihm hinlegst, oder du schickstihm direkt das Einschreiben mit der Frist.
Kannst ihm ja die Wahl lassen ob er den günstigen oder teuren Weg gehen will…
ich glaube nicht, dass die Polizei hier viel machen kann. Zum einen ist das Privatrecht, zum anderen kommen solche Sachen täglich vor, meist nachdem ein Fzg. zugelassen verkauft wurde und vom Käufer nicht umgemeldet wird. Als Halter hat man ohne Kennzeichen und Papiere keine Chance.
Ist zwar traurig, dass so etwas unter Geschwistern sein muss, aber ich würde die Variante mit dem Einschreiben versuchen. Zusätzlich würde ich ihm die Benutzung des Autos ausdrücklich verbieten (Stichwort Halterhaftung, nicht dass der noch Blödsinn damit macht). Und mit rechtlichen Schritten zu drohen kann die Sache evtl. auch beschleunigen.
Viel Erfolg damit und halte uns auf dem Laufenden.
Guido
Ich habe mit der Polizei kontakt aufgenommen per E-mail und folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrte Frau XXXXXX!
Sie stellen die Frage, ob die Polizei Ihren Bruder dazu veranlassen kann, die Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen auszuhändigen.
Die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig: nein! Dieser Sachverhalt ist dem Zivilrecht zuzuordnen! Aus Ihrer Schilderung ist keine strafrechtliche Relevanz erkennbar. Für den Fall, dass eine mögliche Straftat im Raum steht, ist die Polizei natürlich ansprechbar.
Sollte Ihr Bruder weiter mit dem Fahrzeug fahren, könnte hier ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz vorliegen. Dieser würde aber Ihnen als Halterin ebenfalls angelastet. Um finanziellen Schaden von sich abzuwenden, sollten sie mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt ( in Ihrem Fall sollte das Solingen, sprechen, ob das Fahrzeug durch Sie ohne Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen abgemeldet werden kann, bzw. welche Handlungsalternativen es sonst noch gibt.
Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Naja dann eben doch die Methode Einschreiben…natürlich werde ich euch in dieser Sache auf dem laufenden halten