bei der Bundespolizei hat man Anspruch auf eine freie Heilsfürsorge. Bei Dienstuntauglichkeit oder Pensionsbeginn wandelt sich das in Beihilfe um. Sprich 50% zahlt der Dienstherr 50% muss man selbst bezahlen.
Welche Versicherung oder Absicherung haltet ihr für Sinnvoll?
bei der Bundespolizei hat man Anspruch auf eine freie
Heilsfürsorge. Bei Dienstuntauglichkeit oder Pensionsbeginn
wandelt sich das in Beihilfe um. Sprich 50% zahlt der
Dienstherr 50% muss man selbst bezahlen.
Kleine Korrektur: der Beihilfeanspruch als Pensionär (Bund) beträgt 70% und nicht 50%
Welche Versicherung oder Absicherung haltet ihr für Sinnvoll?
Anwartschaft und Berufsunfähigkeitsversicherung mit Zusatzklausel
(Dienstunfähigkeit) für Polizeibeamte. Ob „Kleine“ oder „Große“ Anwartschaft - darüber kann gar trefflich gestritten werden. Wesentlich ist nach meiner Auffassung die Aufnahmeverpflichtung der
Kasse - dafür ist auch eine kleine Anwartschaft ausreichend. Die
große Anwartschaft bietet darüberhinaus einen Beitragsvorteil bei
Pensionierung - ist dafür aber auch erheblich teurer. Eine Rechnung
mit vielen Unbekannten, ganz krass gesagt: Wie lange muss der Pensionär leben, damit sich der Mehrbeitrag für die große Anwartschaft
rentiert?
Ich würde zur ‚Großen Anwartschaft‘ raten, ausgehend von einem hoffentlich langen Pensionärsleben und der Tatsache, daß die (künftigen) KV-Beiträge damit überschaubar bleiben.
Dummerweise bieten allerdings einige der Marktführer in Sachen Beamten/Krankenversicherung die ‚Große Anwartschaft‘ nicht mehr an (Debeka, beispielsweise). Über die Gründe hierfür darf natürlich spekuliert werden…
Dummerweise bieten allerdings einige der Marktführer in Sachen
Beamten/Krankenversicherung die ‚Große Anwartschaft‘ nicht
mehr an (Debeka, beispielsweise). Über die Gründe hierfür darf
natürlich spekuliert werden…
Glücklicherweise gibt es noch andere Versicherungsgesellschaften, die im Bereich öD gut aufgestellt sind und bedarfsgerechten Versicherungsschutz anbieten. Gerade (Bundes)Polizisten und Soldaten versichern sich gerne bei einer Versicherung, nach der ein Fußballstadion benannt wurde.
Dummerweise bieten allerdings einige der Marktführer in Sachen
Beamten/Krankenversicherung die ‚Große Anwartschaft‘ nicht
mehr an (Debeka, beispielsweise). Über die Gründe hierfür darf
natürlich spekuliert werden…
Diese Aussage stimmt so nicht, auch über die Debeka kann die „Große
Anwartschaft“ abgeschlossen werden.
Gruß Joerg Koenig
Dummerweise bieten allerdings einige der Marktführer in Sachen
Beamten/Krankenversicherung die ‚Große Anwartschaft‘ nicht
mehr an (Debeka, beispielsweise). Über die Gründe hierfür darf
natürlich spekuliert werden…
Darf man Fragen, woher Ihre falschen Informationen kommen?
Darf man Fragen, woher Ihre falschen Informationen kommen?
Gruß
CM
Hallo,
aus der Tatsache, daß ich (gesund, ohne Vorbelastungen) meine kleine Anwartschaft bei der Debeka in die große A. umwandeln wollte. Dies wurde von meinem Vertrauensmann mit genau dem Argument (‚wird von der Debeka nicht mehr angeboten‘) abgelehnt. Stattdessen sollte ich eine Kapital-LV abschließen und mit der zu erwartenden Auszahlung die späteren, im Vergleich zur kleinen A. natürlich höheren, KV-Beiträge, abfedern.
Auch als ich darauhin meinen Tarif bei der Debeka (‚WK 50‘ glaube ich) kündigte und bei der UKV einen Neuvertrag (gr. Anwartschaft) abschloß, hat der Vertreter nicht seine Meinung geändert.
aus der Tatsache, daß ich (gesund, ohne Vorbelastungen) meine
kleine Anwartschaft bei der Debeka in die große A. umwandeln
wollte. Dies wurde von meinem Vertrauensmann mit genau dem
Argument (‚wird von der Debeka nicht mehr angeboten‘)
abgelehnt.
Schade, die Info stimmt so leider nicht. Evtl. hätte der Vertrauensmann mal nachfragen sollen. Klar ist, eine Altersvorsorge ist lukrativer als ne Anwartschaft.
Tja schön, wenn man einfach eine Falschaussage pflegt und weiter benutzt!
Gruß cooler
P.S. Nordlicht (aufgrund seiner Erfahrung) hätte ich zugetraut, dass er die Falschaussage (im Hinblick auf die mit dem Namen genannte Gesellschaft) korrigiert hätte!
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P.S. Nordlicht (aufgrund seiner Erfahrung) hätte ich
zugetraut, dass er die Falschaussage (im Hinblick auf die mit
dem Namen genannte Gesellschaft) korrigiert hätte!
Hätte ich auch gemacht, wenn ich sicher hätte sein können. Aber als Ausschließlichkeitsvertreter fehlen mir die intimen Kenntnisse der Wettbewerber. Oder anders formuliert, woher sollte ich wissen, dass die Aussage des OP falsch ist ?