Polizei: höherer Dienst

Hallo,
Derzeit studiere ich an einer Fachhochschule das Fach Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) mit einem Traineeprogramm. Anschließend würde ich gerne an der gleichen FH einen Master in Wirtschaftsingenieurwesen dranhängen.

Derzeit interessiert mich sehr der Polizeidienst und würde nach meinem Studium gerne in diesem tätig sein. Nun habe ich mir mal die Einstellungsvoraussetzungen für eine Einstellung in den höheren Dienst der Polizei angeschaut und musste folgendes „erschreckend“ feststellen:

"In die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes (Schutz- und
Kriminalpolizei) kann nur eingestellt werden, wer

ein geeignetes wissenschaftliches Hochschulstudium mit überdurchschnittlichen Erfolg absolviert haben (Absolventen von Fachhochschulen erfüllen diese Voraussetzungen nicht!!!)"

Natürlich weiß ich, dass es sehr schwer ist, in den hD eingestellt zu werden, jedoch erfülle ich diese Voraussetzung bis auf die Tatsache, dass FH-Absolventen anscheinend nicht erwünscht sind.

Da frage ich mich doch, was Uni-Absolventen „besser“ machen, als FH-Absolventen? Mein Abitur habe ich mit 1,3 absolviert und auch mein Studium habe ich ganz gut im Griff. Trotzdem verstehe ich nicht, warum eine solche Differenzierung vorgenommen wird, wo doch die Inhalte der Uni und der FH mehr oder minder gleich sind.

Gruß
MM

"In die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes
(Schutz- und
Kriminalpolizei) kann nur eingestellt werden, wer

ein geeignetes wissenschaftliches Hochschulstudium mit
überdurchschnittlichen Erfolg absolviert haben (Absolventen
von Fachhochschulen erfüllen diese Voraussetzungen
nicht!!!)"

Das ist generell im höheren Dienst so:
http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6herer_Dienst

Hallo,

Polizei ist Ländersache, mittlerweile wird aber eigentlich allgemein für den hD ein Master-Abschluss erwartet. Siehe zum Beispiel Bundeslaufbahnverordnung: „Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes … setzt ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss … voraus.“

Problem dürfte wohl eher die Fachrichtung sein. Gesucht werden nämlich nicht Personen mit irgendeinem Master bzw. Uni-Abschluss, sondern Absolventen eines speziellen Studiengangs. Frag doch mal bei Copzone, dort wirst du mit Sicherheit eine kompetente Antwort bekommen.

Gruß
Ultra

zu Antwort 1 und 2:

Danke für eure blitzschnellen Antworten :wink:

Was ich vergessen habe zu erwähnen war, dass in der Ausschreibung bzw. Einstellungsvoraussetzung stand, dass auch Absolventen aus (Zitat) Wirtschafts-, Sozial-, Politik-, Betriebswissenschaften etc. für den hD in Frage kommen, jedoch ausschließlich Uni-Absolventen.

Sicher wird ein Absolvent eines Jura Studiums bevorzugt eingestellt, was ich jedoch kritisiere ist, dass ein Unterschied zwischen FH und Uni gemacht wird, wobei doch aufgrund der Umstellung von Diplom zu Bachelor und Master die Inhalte annähernd gleich sind? Wenn dies in der freien Wirtschaft in einem Unternehmen gemacht wird, nunja, das ist die Entscheidung des Unternehmens. Aber das der öffentliche Dienst (also das Land bzw. der Bund) zwischen Master (FH) und Master (Uni) unterscheidet, beweist doch nur, dass der Bund nicht an die „Gleichberechtigung“ und „Inhaltsgleicheit“ glaubt und selbst nicht an diese angestrebte Verbesserung glaubt bzw. versucht diese umzusetzen…

Wäre das Gleiche, wenn gesagt wird: „Ja, wir versuchen eine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau herzustellen, aber eine Frau, die Abitur hat, ist für den höheren Dienst nicht geeignet, ein Abiturient schon…“

Was ich in meiner Fragestellung mit der Angabe meiner Abiturnote von 1,3 sagen wollte ist, dass doch in erster Linie der Studiengang und die Abschlussnote auschlaggebend sein sollte und nicht die Ausbildungsstätte, da wie gesagt die Inhalte doch identisch sind. Oder soll es bedeuten, dass ich an der FH was anderes in meinem Wirtschaftsinformatik Studium lerne, als an der Uni?

Gruß MM

Hallo,

es ist halt so, dass ein Hochschulstudium vorgeschrieben ist. Da beisst die Maus kein Faden ab. Jemand mit einem fachlich ungeeignetem Abschluss würde genommen, ein besser geeigneter Fachhochschulabsolvent aber nicht. Das Laufbahnsystem der Beamten ist sehr starr, da zählt nur der Status, nicht wie gut oder geeignet man ist.

Gruss

Iru

Tja, das beweist mal wieder, wie „sinnvoll“ das dt. Beamtensystem aufgebaut ist. Peinlich ist wie gesagt nur, dass der Bund gerade durch die Umstellung auf Bachelor und Master die Unterschiede vermeiden wollte.

Gruß MM

Hallo,

Was ich vergessen habe zu erwähnen war, dass in der
Ausschreibung bzw. Einstellungsvoraussetzung stand, dass auch
Absolventen aus (Zitat) Wirtschafts-, Sozial-, Politik-,
Betriebswissenschaften etc.
für den hD in Frage kommen,
jedoch ausschließlich Uni-Absolventen.

ist diese Ausschreibung denn aktuell? Hast du einen Link? Falls es tatsächlich schon Master-Absolventen einer (ehemaligen) FH geben sollte, könnten diese sich dort bewerben und die Ausschreibung später anfechten.

Wenn du aber erst am Anfang deines Masterstudiums stehst, heißt es für dich sowieso erstmal abwarten. Aufgrund des sich abzeichnenden finanzpolitischen Desasters könnte es in ein paar Jahren so aussehen, dass noch nicht einmal mehr ein Nobelpreisträger eingestellt wird. Halte dir immer mehrere Optionen offen.

Gruß
Ultra

Hallo!

Ich kann dir die offizielle Begründung nicht sagen. Grundsätzlich bezweifle ich aber, dass an einer Universität dasselbe gelehrt wie an einer Fachhochschule. Und selbst wenn: Was sich definitiv unterscheidet, ist die Art und Weise (jedenfalls zu meiner Zeit). Uni ist eben wissenschaftliches Arbeiten, FH eher etwas Verschultes. Ich will die FH nicht schlecht machen! Aber: Der Abschluss ist nun mal auch mit einem Abi von 1,3 nicht gleich und auch nicht gleichwertig. Darüber muss sich, wer sich zu Lasten der Uni für eine FH entscheidet, bewusst sein. Und: Da es sooooo viele Uniabsolventen gibt, ist wirklich kaum ein Grund ersichtlich, warum die Polizei auch einen weniger qualifizierten Abschluss nehmen sollte. Natürlich ist der Abschluss nicht alles - aber wenn es selbst mit dem Uniabschluss schon viel zu viele Bewerber gibt …

Levay

Tja…

wo Levay Recht hat, hat er Recht…
Es ist eben so, an der Voraussetzung des Hochschulstudiums ist nicht zu rütteln. Allerdings wundere ich mich schon, dass oft Hochschulabsolventen mit absolut unpassendem Studium eingestellt werden, während FH-Absolventen vom Wissen her besser wären, aber wegen des fehlenden Status des Hochschulabschlusses keine Chance haben (z.B. könnte man mit einem abgeschlossenem Theologiestudium durchaus im hD einiger Polizeien anfangen).

Gruss

Iru

(z.B. könnte man mit

einem abgeschlossenem Theologiestudium durchaus im hD einiger
Polizeien anfangen).

Da weiß man eben um die Sünden seiner Mitmenschen…

Nabend!
ich kenne das auch nur so
gehobener Dienst: FH-Abschluss
höherer Dienst: TU-Abschluss

Die Frage, die sich mir stellt, wieso hast du dein Studium an einer FH angefangen und nicht an einer TU? Ist ja schließlich nicht so, dass die Kriterien erst jetzt aktuell wurden.

Gruß!
T.

Das ist krass und leuchtet mir auch kaum ein. Am ehesten verstehe ich es natürlich beim Jurastudium bzw. bei einer vollständigen juristischen Ausbildung inkl. Referendariat, denn Polizisten sind Verwaltungsbeamte, und Verwaltungsrecht sowie alle rechtlichen Methoden gehören nun mal zum Standardprogramm von Volljuristen.

Offenbar geht es, wenn man selbst mit Theologiestudium Polizist im höheren Dienst werden könnte, wohl darum, dass man bewiesen hat, zum wissenschaftlichen Arbeiten fähig zu sein. Also dass man „ganz toll arg klug ist“. Finde ich - wie gesagt - krass.

Levay

Abschluss doch gleichwertig?
Also ich habe nur mal vorab geschaut, was ich mit einem Studium bzw. einem Masterabschluss bei der Polizei „werden“ kann. Da kam mir eine Ausschreibung des Landes Berlin in die Hand:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/polizei/wir-…

Ich habe mich für die FH entschieden, da es in meiner Heimatstadt nur eine FH gibt und mir der Studiengang sehr gut gefiel. Ich hätte jedoch die Möglichkeit einen Master in Wirtschaftsinformatik an einer Universität zu machen, die 50 km von meiner Heimatstadt entfernt ist.

Außerdem bin ich von der Theorie ausgegangen, dass ein Master der FH gleichwertig ist, wie ein Master einer Uni bzw. TU. Aber wie man sieht…

Womit ich mich aber immer noch nicht anfreunden kann, ist, dass die Inhalte der FH unterschiedlicher sein sollen, wie die der Uni. Ich sitze die gleichen Stunden in der FH wie vergleichsweise in der Uni. Angeblich ist eine FH eher praxisorientiert, jedoch ist das m.M.n. bloß ein Klischee. Durch Bachelor und Master wurde dies auch sogut wie abgeschafft.

Mal was anderes. Durch welche besonderen Leistungen kann man vom gehobenen Dienst in den hD aufsteigen?

Gruß

Das ist doch nun durch Bologna schon anders.

Bachelor=gD
Master, Staatsexamen(Recht)=hD

Also ich habe nur mal vorab geschaut, was ich mit einem
Studium bzw. einem Masterabschluss bei der Polizei „werden“
kann. Da kam mir eine Ausschreibung des Landes Berlin in die
Hand:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/polizei/wir-…

Dazu fällt ein, wo der Unterschied beschrieben war. Die FH ist also keine wissenschaftliche Hochschule.

http://tinyurl.com/yhogyfw

Mal was anderes. Durch welche besonderen Leistungen kann man
vom gehobenen Dienst in den hD aufsteigen?

generell gilt (meiner unmaßgeblichen Meinung nach…)

  1. Beziehungen
  2. Beziehungen
  3. Vergessen der grundgesetzlichen Vorgabe: „Eignung, Leistung und Befähigung“
  4. Eignungsauswahlverfahren bestehen
  5. Gute Leistungen

(die Zahlen stellen eine Rangfolge dar)

Iru

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Hallo Zusammen,

  1. Polizei ist Ländersache, somit können die Einstellungsvoraussetzungen in den höheren Dienst bei der Polizei von Land zu Land (und zum Bund) unterschiedlich sein.

  2. Fraglich ist natürlich auch, was man im höheren Dienst tun will; es gibt Unterschiede. Wissenschaftler können beispielsweise auch im höheren Dienst eingestellt werden. Das reicht von Physikern, Biologen hin zu Psychologen, Betriebswirten (z.B. Controlling) usw.

  3. Für den höheren Polizei-vollzugs-dienst (also „keine“ Wissenschaftler) gibt es eine Hochschule in Münster, da kann man sich sicherlich mal informieren: http://www.dhpol2006.sitepark.com/de/index.php (= Startseite). Dort absolvieren die Polizisten, die in den höheren Dienst aufsteigen, ein zweites Studium (inzwischen ein Master-Studium). Für Bewerber mit Hochschulabschluss (sog. Quer- oder Direkteinsteiger) ist das natürlich nicht erforderlich - aber vielleicht eine gute Info-Quelle.

  4. Ansonsten gibt es bei den Länderpolizeien auch auf den größeren Dienststellen Ansprechpartner (Einstellungsberater genannt).

Grüße
who_knows

Mal was anderes. Durch welche besonderen Leistungen kann man
vom gehobenen Dienst in den hD aufsteigen?

Hallo Irubis,

generell gilt (meiner unmaßgeblichen Meinung nach…)

die Bemerkung ist schon mal o.k.

  1. Beziehungen
  2. Beziehungen
  3. Vergessen der grundgesetzlichen Vorgabe: „Eignung, Leistung
    und Befähigung“
  4. Eignungsauswahlverfahren bestehen
  5. Gute Leistungen

Das Ranking ist vielleicht innerhalb einer Laufbahnkarriere gültig,

(die Zahlen stellen eine Rangfolge dar)

aber nicht für einen Laufbahnwechsel gehobener Dienst -> höherer Dienst. In erster Lienie scheitertes es schon an der Notwendigkeit!

Ein EPHK (EKHK) oder -stellvertretend für andere Bereiche- OAR werden nicht zu PR (KR) oder RR befördert. Zu besetzende Stellen die durch Berentung, Tot o. aus anderen Gründen vakant siond, werden duch Absolventen (Uni Abschluß) mit offizieller Qualifikation zum höheren Dienst besetzt. Ich maße mir nicht zu entscheiden ob es richtig ist oder nicht, darüber ist hier ja schon diskutiert worden. Aber i.d.R. werden keine Wechsel/Übernahmen vom gehobenen zu höheren Dienst vorgenommen…es besteht einfach keine Notwendigkeit. Außerdem sind diese Stellen -relativ- so rar gesäht, dass man es sich erlauben kann, aus dem riesigen Pool der z. B. Juristen, auszuwählen.

Iru

Gruß, rollifern

Aber i.d.R. werden keine
Wechsel/Übernahmen vom gehobenen zu höheren Dienst
vorgenommen…es besteht einfach keine Notwendigkeit.

Nein, das ist definitiv falsch.

Außerdem
sind diese Stellen -relativ- so rar gesäht, dass man es sich
erlauben kann, aus dem riesigen Pool der z. B. Juristen,
auszuwählen.

Auch das stimmt nicht. Gerade in den Polizeien besteht ein immenser Bedarf an hD-Beamten, so dass der „riesige Juristen-Pool“ nicht ausreicht. Es werden teils viele aufstiegsbereite Beamte aus dem gD gesucht. Außerdem werden nicht nur Juristen eingestellt, sondern auch solche, die lediglich eine ausreichende Hochschulausbildung haben - unabhängig von deren Fachrichtung. Mein o.a. Beispiel mit den Theologen ist kein abstraktes Beispiel, sondern tatsächlich geschehen, allerdings gibt es auch andere Hochschulabsolventen mit absolut fachfremden Studien, die dennoch ausreichen, nach kurzem „Anbraten“ in der PFA als Polizeiführer dienen können.

Gruss

Iru

Aber i.d.R. werden keine
Wechsel/Übernahmen vom gehobenen zu höheren Dienst
vorgenommen…es besteht einfach keine Notwendigkeit.

Nein, das ist definitiv falsch.

Devinitiv ist absolut. Es ist nicht absolut falsch. Ich sprach von i.d. Regel…

Außerdem
sind diese Stellen -relativ- so rar gesäht, dass man es sich
erlauben kann, aus dem riesigen Pool der z. B. Juristen,
auszuwählen.

Auch das stimmt nicht.

In der Regel doch. Man beachte das Wort relativ…

Gerade in den Polizeien besteht ein
immenser Bedarf an hD-Beamten,

dazu eine Kopie aus der Web Seite der Bundespolizei:

Höherer Polizeivollzugsdienst
Aktuelle Stellenausschreibungen liegen derzeit nicht vor.
Bitte schauen Sie von Zeit zu Zeit wieder auf unserer Seite nach.
Initiativbewerbungen werden nicht angenommen.
Informationen erhalten Sie beim Auswahldienst der Bundespolizei, Telefon:

und

Gehobener und höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für besondere Fachverwendungen des technischen Dienstes
Aktuelle Stellenausschreibungen liegen derzeit nicht vor.
Bitte schauen Sie von Zeit zu Zeit wieder auf unserer Seite nach.
Initiativbewerbungen werden nicht angenommen.
Informationen erhalten Sie beim Auswahldienst der Bundespolizei, Telefon:

In den Ländern sieht es ähnlich aus.

so dass der „riesige
Juristen-Pool“ nicht ausreicht. Es werden teils viele
aufstiegsbereite Beamte aus dem gD gesucht.

Die allerdings für den gD „überqualifiziert“ wären, da sie die Voraussetzung für den hD haben müssen.
Meines Wissens gibt es eine Ausschreibungspflicht…?

Außerdem werden
nicht nur Juristen eingestellt, sondern auch solche, die
lediglich eine ausreichende Hochschulausbildung haben -
unabhängig von deren Fachrichtung. Mein o.a. Beispiel mit den
Theologen ist kein abstraktes Beispiel, sondern tatsächlich
geschehen, allerdings gibt es auch andere Hochschulabsolventen
mit absolut fachfremden Studien, die dennoch ausreichen, nach
kurzem „Anbraten“ in der PFA als Polizeiführer dienen können.

Das ist durchaus richtig, wenn es denn keine Juristen sind. Habe dein Beispiel auch nicht in Zweifel gestellt.
Es ist doch so, dass die Bestzung der freien Stellen gebunden ist, an altersbedingte Voraussetzungen. Ein EPHK oder auch OAR ist die Kariereleiter heraufgestiegen, hat ein gewisses Alter erreicht, in Ermangelung an Notwendigkeit kein Hochschul-(nicht FH) Abschluß und ist am Ende seiuner Karriere angelangt. Diejenigen die im gD sind müssen sich dann über die entsprechende Ausbildung für den hD qualifizieren und werden in diesem Fall vom gD in den hD rekrutiert. Nicht befördert, wo dann deine Punkte 1-5 zum tragen kämen.

Womit wir wieder am Anfang wären…

Gruss

Iru

Gruß, rollifern

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