Polizei holen bei Ruhestörung?

Hallo liebe W-W-Wler,

über meiner 79 jährigen Mutter ist ein junger Mann eingezogen, der sehr oft laute Party mit sehr vielen Fußballern macht, es klingt wie in einer Stammkneipe. Die Wohnung ist leider sehr hellhörig aber trotz mehrmaliger Beschwerden bei der Hausverwaltung wird nichts richtig unternommen. ER hat sie auch schon verbal bedroht. Wir Kinder wohnen weit weg und haben ihr auch bei Briefen an die Verwaltung geholfen.
Kann sie die Polizei anrufen, um den ruhestörenden Lärm abzustellen oder würde die Situation dann vielleicht zu gefährlich für sie, weil der Mann Rachegedanken bekommt.

Viele Grüße M. Voß

Kann sie die Polizei anrufen, um den ruhestörenden Lärm
abzustellen oder würde die Situation dann vielleicht zu
gefährlich für sie, weil der Mann Rachegedanken bekommt.

Es ist heutzutage überhaupt gängig, bei Ruhestörung direkt die Polizei zu rufen, auch ohne vorher den Verursacher selbst zu kontaktieren. Offenbar haben sich schlechte Erfahrungen damit ins allgemeine Bewußtsein eingeprägt.
So wie du die Situation beschrieben hast, wird auch in diesem Fall leider wohl nichts anderes bleiben, wenn der Lärm nicht länger toleriert werden soll.

Grüße,

R.H.

Hallo,

natürlich holt man hier die Polizei.

Wenn einem die Polizei fragt, macht man auch eine Anzeige wg. Ruhestörung.
Jede grössere Stadt (ab 15.000 einwohner aufwärts) hat heutzutage eine Hauslärmverordnung.

Wenn eine Anzeige bei der Polizei gemacht wird, leitet diese die Anzeige an die Stadtverwaltung weiter, diese macht dann einen Bußgelbescheid gegenüber dem Ruhestörer.

Der Ruhestörer erfährt NICHT, wer ihn angezeigt hat, wenn man der Polizei sagt, daß man Angst hat.

grüße
miamei

Hi,

Der Ruhestörer erfährt NICHT, wer ihn angezeigt hat, wenn man der :stuck_out_tongue:olizei sagt, daß man Angst hat.

DAS kann ich mir nicht vorstellen. Die Polizei wird zwar wenn sie da vorbeischauen um für Ruhe zu sorgen nicht mit deinem Namen rausrücken, aber wenn der „Kunde“ eine Anzeige erhält bin ich mir zu 95% sicher daß er dann auch ein Recht hat zu erfahren wer ihn angezeigt hat.

Kann sein daß ich mich da irre, aber dann schwirren hier im Brett ein paar sehr kompetente Leute rum die ich bitte mich zu korrigieren.

Gruß
Nick

Hallo, vielen Dank,
ich werde meiner Mutter das sagen. Sie ist im Grunde auch eine Person, die sich zu wehren weiss. Obwohl einige Mieter des Hauses den Lärm mitbekommen, gibt es aber keine Unterstützung. Es bleibt wirklich nur dieser Weg; denn wenn es an die Gesundheit geht, muss mann einschreiten. Ich werde die Hauserwaltung vorab jedoch noch mal informieren und denen mitteilen, dass dies der nächste Schritt sein wird. Die haben sich noch nicht mal zu mehreren Beschwerdebriefen geäußert.

Ich danke Euch herzlich für Eure Meinungen.

Martina Voß

Hi,

ich bin mir SEHR sicher, daß der Angezeigte nicht erfährt, wer ihn angezeigt hat.

Sowohl bei Ordnungswidrigkeiten als auch bei Straftaten

grüße
miamei

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/rat_und_tat/1345.html

Hi,
weißt Du ob es tatsächlich möglich ist die Polizei da mit einzubeziehen ohne daß der Lärmverursacher deinen Namen erfährt?
Gruß
Nick

Anonym bleiben ?
Hallo,

ich denke nein. Wenn es nur bei der Polizei bleibrt, dann vielleicht. Sie Könnten durchaus sagen „wir wurden wegen des Lärms gerufen“. Aber wie geht es weiter? Wenn es sich nur auf das Owi-Verfahren der Verwaltungsbehörde bezieht könnte der Name des Anzeigeerstatters unbekannt bleiben. Aber spätestens, wenn der Betroffene oder sein Anwalt Akteneinsicht verlangt, dann ist es aus mit der Anonymität. Aber selbst im Owi-Verfahren werden im Anhörungsbogen oft schon die Zeugen namentlich benannt. Gerade in den Fällen zur Lärmbelästigung wird als Beweismittel auch ein Lärmprotokoll vom Belästigten erwartet. Und das muß mit einem Namen unterlegt sein.
Sicher, wenn alles optimal läuft, ein Anhörungsbogen ohne Zeugennennung, der Betroffene gibt alles zu und zahlt sofort, dann könnte der Anzeigeerstatter anonym bleiben - aber das halte ich für unwahrscheinlich.
Mir wäre es aber egal, ob der Nachbar meinen Namen erfährt oder nicht, Nachteile hat man dadurch wohl kaum. Allerdings stellen sich solche Probleme bei mir nicht.

Gruss

Iru

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In der Regel ist die Polizei nicht so diskret und sagt schon
bei der Einvernahme (wenn Sie den Ruhestörer besuchen), dass
ein direkter Nachbar, oder der obere Mieter reklamiert hat.