Polizei in zivilfahrzeug

hallo ihr,

vorweg: ich suche weder eine rechtsberatung noch sonst was, möchte nur eine frage beantwortet haben, falls das jemand kann. drum verwende ich im weiteren verlauf des postings die ich-form. also nicht erschrecken.

vielleicht zuerst die frage:
wenn man von einem zivilen fahrzeug mittels „kelle“ angehalten wird, weil man eine ordnungswidrigkeit begangen hat, müssen sich die polizisten ausweisen?

hintergrund für die frage:
wir wurden am montag auf diese weise angehalten und die papiere gecheckt(?), weil wir nicht angeschnallt waren (ok, sekunden nach dem losfahren, aber das tut hier nix zur sache). es saßen drei leute in straßenkleidung in einem weißen, neutralen golf, nur die rote kelle suggerierte, daß es polizisten waren. die (vermeintlichen?) polizisten verzogen sich mit unseren papieren und dem fahrzeugschein in ihren golf und machten da irgendwas (scannen?). nach unendlich langer zeit kamen sie zurück, gaben uns die papiere vollständig wieder und hauten ab. vorher murmelten sie noch, wir würden post bekommen. aha.

wir waren aufgrund familiärer ereignisse etwas durch’n wind zu der zeit, deshalb haben wir nicht sooooofort verdacht geschöpft - wenngleich uns das ganze etwas seltsam vorkam (außerdem waren wir ja wirklich nicht angeschnallt).

heute sah mein freund nun in „brisant“, daß bei uns in berlin autofahrer auf diese weise angehalten werden und versucht wird, sie auszurauben. fragen nach dem dienstausweis werden ohne vorwarnung mit schüssen aus einer gaspistole beantwortet. hier gibt es noch einen pressebericht der polizei zu einem weiteren solcher fälle: http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/…

diese fälle zeigen also, daß die berechtigte frage nach dem dienstausweis böse enden kann. meine vermutung ist daher, daß zivile polizei ihren ausweis ohne aufforderung vorzeigen muß. kann das jemand bestätigen?

ja, ich habe diesen vorfall auch bereist der polizei gemeldet und die sache wird geprüft. aber der diensthabende hat auf die frage etwas mißverständlich geantwortet. zum diskutieren war auch nicht die zeit.

also: müssen sie den ausweis zeigen (unaufgefordert) oder nicht?

für antworten und vielleicht quellennachweise dankbar
ann

vielleicht zuerst die frage:
wenn man von einem zivilen fahrzeug mittels „kelle“
angehalten wird, weil man eine ordnungswidrigkeit begangen
hat, müssen sich die polizisten ausweisen?

Ja. Die müssen sich (auf Anfrage) immer ausweisen. Ob Zivil oder nicht ist egal.

Ja. Die müssen sich (auf Anfrage) immer ausweisen. Ob Zivil
oder nicht ist egal.

auf anfrage, das ist der knackpunkt.
die anfrage kann aber böse ausgehen … bürgerrisiko?

die anfrage kann aber böse ausgehen … bürgerrisiko?

Wenn es keine Polizisten sind kann alles „böse ausgehen“. Entweder du fragst, oder du fragst nicht. Wenn du berechtigte Zweifel hast empfiehlt es sich aber zu fragen…und das Kennzeichen ihres Fahrzeugs zu notieren.

Gruß Andreas

Die haben doch immer ne Pistole auf der rechten Gürtelseite und Handschellen am Bobbes. Hast du da nix gesehen? Das wäre schonmal ein ungefährer Indikator.

Ja. Die müssen sich (auf Anfrage) immer ausweisen. Ob Zivil
oder nicht ist egal.

Polizisten in Uniform müssen sich nicht überall ausweisen - geben aber die Polizeigesetze der Länder her

In einigen Bundesläündern ist es so geregelt, dass sich Polizeibeamte in Zivil unaufgefordert ausweisen müssen.
Andere Bundesländern machen da keinen Unterschied - da heißt es „auf Verlangen“ - ohne Unterscheidung Uniform - zivil"

Hallo Ann,

es spricht einiges dafür, dass es sich bei den Herren um „echte“ Polizisten gehandelt hat. Wenn es sich um gemeine Gauner gehandelt hätte, meinst Du nicht, Sie hätten versucht, sich das Verwarngeld fürs Nicht-Anschnallen bar auszahlen zu lassen?

Wenn nicht euer Bargeld, was sollen die falschen Polizisten sonst von euch gewollt haben? Mit Führerschein, Personalausweis oder Fahrzeugschein kann man doch nichts anfangen. Schon gar nicht nur mit einer Kopie derselben. Selbst wenn, es gibt tausend Möglichkeiten mit geringerem Risiko an diese Daten zu gelangen.

Sehr viel für die „Echten“ sprich außerdem, dass ihr tatsächlich durch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung auffällig geworden seid.

Wenn sich die Herren nicht ausgewiesen haben, so war das einfach ein Produkt der Schlampigkeit. So wie Du in deinem Job vielleicht auch nicht alle Vorschriften so bierernst nimmst, wie es möglicherweise im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. So sind wir Menschen eben…

Viele Grüße
Amorphist

Hallo Amorpfist,

Wenn nicht euer Bargeld, was sollen die falschen Polizisten
sonst von euch gewollt haben?

Spaß, Selbstbestätigung, Machtausübung?

Ich habe einen Bekannten, der hat sich eine Zeitlang (im Alter von knapp 20, bis er geschnappt) wurde, frühmorgens die Militärpolizei-Uniform angezogen und Autos angehalten auf der Strasse (!!) und hat die kontrolliert…

Weiss nicht, was dem im Kopf umherging, aber auf keinen Fall ging es dem um das Geld.

Grüße
Schmidti

hallo ann,

in berlin muss laut auskunft des pressesprechers der polizei die dienstmarke, sowie der dienstausweis vorgezeigt werden. dieser ist bei der kriminalpolizei rot, beim rest grün.

http://www.berlin.de/polizei/wir-ueber-uns/dienstgra…

wurde in der abendschau in dieser woche gezeigt.

strubbel
3:open_mouth:)

danke an alle (o.w.t.)
.

Ich habe einen Bekannten, der hat sich eine Zeitlang (im Alter
von knapp 20, bis er geschnappt)

Du kannst Menschen kennen :frowning:

Hallo,
hier in Spanien bekommt man an den Autobahnzahlstellen informationsbroschüren zugesteckt.

Darauf steht das man auf keinen Fall anhalten soll wenn man von jemandem in Zivil angehalten wird. Ein echter Polizist hat Uniform zu tragen, auch in einem zivilen Fahrzeug - ansonsten wird empfohlen GAS ZU GEBEN UND WEITERZUFAHREN.

Wir wird das denn gehandhabt wenn jemand in Deutschland bei einer Zivilkontrolle abhaut und sich auf solche Broschüren beruft?

Alles Gute
Kai

Wir wird das denn gehandhabt wenn jemand in Deutschland bei
einer Zivilkontrolle abhaut und sich auf solche Broschüren
beruft?

StGB §113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

Welches Strafmaß dabei verhängt wird (Geldstrafe bis max 2 Jahre) hängt natürlich vom Fall ab. In Fällen, in denen der Flüchtende plausible Anhaltspunkte hatte, dass es sich um seiner Meinung nach falsche Polizisten handelt, dann kann ein Richter auch von einer Verurteilung absehen (§113, Abs4).
Eine Berufung auf irgendein Pamphlet von ner spanischen Autobahnraststätte wird dabei aber kaum als Begründung ausreichen.

Da du auch davon ausgehen kannst, dass die Polizei die Verfolgung aufnehmen wird, kommt u.U, auch noch diverse andere Straftaten wie z.B. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr hinzu, der dem Flüchtenden zur Last gelegt werden kann.

Hallo nochmal,
ich bin schon mal ausgeraubt worden. Die beiden Räuber gaben sich als Zivilpolizisten aus und steckten während einer angeblichen Ausweis- und Drogenkontrolle mein Bargeld ein.

Und in den 70ern hatte ich einen Kumpel der mit seinem Audi frisierte Mopeds anhielt und 20 Mark kassierte wenn er Geld brauchte …

Kai

ich bin schon mal ausgeraubt worden. Die beiden Räuber gaben
sich als Zivilpolizisten aus und steckten während einer
angeblichen Ausweis- und Drogenkontrolle mein Bargeld ein.

Wenn du Zweifel an der Echtheit der Polizisten hast, dann lass dir doch Namen, Dienstnummer usw geben. Sind sie mit einem Auto unterwegs, dann notier dir die Autonummer, verriegle erstmal die Tür von innen und erfrage durch einen Fensterspalt erstmal obige Informationen.

Wenn sie sich dann nicht vernünftig ausweisen können und du weiterhin den Verdacht hast, dass hier Betrüger am Werke sind, dann rufst du die echte Polizei an.

Aber pauschal vor JEDEM Zivilpolizisten davon zu laufen ohne konkrete Anhaltspunkte, das ist unverhältnismäßig und strafbar.

Und in den 70ern hatte ich einen Kumpel der mit seinem Audi
frisierte Mopeds anhielt und 20 Mark kassierte wenn er Geld
brauchte …

Gleiches gilt hier. Zum anderen bist du nicht verpflichtet, irgendetwas vor Ort zu zahlen. Und wenn, dann bekommst du von einem echten Polizisten eine Quittung ausgestellt. Autonummer noch notiert und mal nachgefragt, und dein Kumpel hätte ein deutliches Minusgeschäft gemacht, sowohl in finanzieller als auch in strafrechtlicher Hinsicht.