Polizei kann Strafanzeige verweigern?

Wenn man z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung jemanden Anzeigen möchte, kann man ja zur Polizei gehen. Was ist aber wenn sich der Beamte weigert die Strafanzeige aufzunehmen, ohne plausible Begründung.

Beispielsweise meint der Beamte das man das nicht gleich machen, und man doch zum Anwalt gehen müsste. Aber angenommen das man nicht zum Anwalt kann (weil keine Rechtschutz vorhanden) und will, macht der Beamte dann nicht seinen Job richtig, oder wie?

Es liegt definitiv Körperverletzung vor die Person möchte auch definitiv Strafanzeige stellen, und die Polizei verweigert die Aufnahme (sogar mit abfälligen Bemerkungen). Zusatz: Es liegt z. B. keine Tätlichkeit vor, sondern vielmehr jahre lange Schikanierungen die bei einer schwer chronisch kranken Person zu einem lebensbedrohlichen Zustand führten (ärztlich attestiert!). Hier liegt somit auch Körperverletzung vor, aber vermutlich möchte die Polizei es nicht aufnehmen, da es eine Ausnahme unter dem Thema „Körperverletzung“ ist. Aber ich denke das dein „Freund und Helfer“, welche auch zum Teil unsere Steuern kassieren, nicht einfach „nee, mach ich nicht“ sagen dürfen, oder?
Ein Polizeibeamter hat nämlich auch immer einen Vorgesetzten…

Wie kann man da vorgehen bzw. ist die Situation zu bewerten?

Col

Hallo,

dass sich die Polizei weigert eine Anzeige aufzunehmen, finde ich äußerst ungewöhnlich. Hier hilft sicher zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Allerdings ist die Polizei für die Aufnahme einer Anzeige nicht erforderlich. Man kann sich direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden (die es ggf. an die richtige weiterleitet). Man schreibt einfach sinngemäß: Hiermit möchte ich Sie über folgenden Sachverhalt in Kenntnis setzen und um strafrechtliche Prüfung und Verfolgung bitten…

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn man z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung jemanden
Anzeigen möchte, kann man ja zur Polizei gehen. Was ist aber
wenn sich der Beamte weigert die Strafanzeige aufzunehmen,
ohne plausible Begründung.

!!!Kann ich mir nicht vorstellen, denn der Polizeibeamte würde sich dann selber strafbar machen; liegt offensichtlich zwichen Ihnen und der Polizei ein „Mißverständnis“ vor, denn eine fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, oder eine Bußgeldsache,…

Beispielsweise meint der Beamte das man das nicht gleich
machen, und man doch zum Anwalt gehen müsste. Aber angenommen
das man nicht zum Anwalt kann (weil keine Rechtschutz
vorhanden) und will, macht der Beamte dann nicht seinen Job
richtig, oder wie?

Es liegt definitiv Körperverletzung vor die Person möchte auch
definitiv Strafanzeige stellen, und die Polizei verweigert die
Aufnahme (sogar mit abfälligen Bemerkungen). Zusatz: Es liegt
z. B. keine Tätlichkeit vor, sondern vielmehr jahre lange
Schikanierungen die bei einer schwer chronisch kranken Person
zu einem lebensbedrohlichen Zustand führten (ärztlich
attestiert!). Hier liegt somit auch Körperverletzung vor, aber
vermutlich möchte die Polizei es nicht aufnehmen, da es eine
Ausnahme unter dem Thema „Körperverletzung“ ist. Aber ich
denke das dein „Freund und Helfer“, welche auch zum Teil
unsere Steuern kassieren, nicht einfach „nee, mach ich nicht“
sagen dürfen, oder?
Ein Polizeibeamter hat nämlich auch immer einen
Vorgesetzten…

Wie kann man da vorgehen bzw. ist die Situation zu bewerten?

Col

Hallo,

jeder staatliche Vollzugsbeamte ist zur Entgegennahme einer
„Anzeige“ verpflichtet.Außer der Polizei gibt es ja zum B. auch noch das
Ordnungsamt,dessen Mitarbeiter nämlich auch „Polizeibeamte“ sind.
Wird die Aufnahme einer Anzeige abgelehnt,so sollte man sich an die
vorgesetzte Behörde wenden.Bei der (Länder)Polizei ist dieses
zum B. in NRW der Landrat oder der Polizeipräsident.

Da allerdings deustche Beamte nicht ohne Grund die Aufnahme ablehnen
(schließlich sind Akten ja ihr Lebensinhalt…:smile: )
würde ich empfehlen,bei einem RA ein „Beratungsgespräch“ zu führen…
diese kostet in der Regel 20 €…

mfg

Wie kann man da vorgehen …

schriftlich anzeigen, alles was der Anzeigenerstatter zu Protokoll geben wollte ist schriftlich zu erklären als Strafanzeige. Ggf. als … Verdacht auf…

zu richten an: Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle

Hallo

jeder staatliche Vollzugsbeamte ist zur Entgegennahme einer
„Anzeige“ verpflichtet.Außer der Polizei gibt es ja zum B.
auch noch das
Ordnungsamt,dessen Mitarbeiter nämlich auch „Polizeibeamte“
sind.

Nicht wirklich. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind zunächst bereits deswegen keine „Polizeibeamten“, weil sie nicht zu der Vollzugspolizei gehören. Das Ordnungsamt ist Gefahrenabwehr- aber keine Polizeibehörde.

Gerade in NRW ist dies ganz deutlich dadurch getrennt, dass es ein eigenes Gesetz für die Polizei gibt, das PolG NRW, sowie für das Ordnungsamt, das OBG NRW. In anderen Ländern ist dies oft das selbe Gesetz, hier wird aber intern zwischen Polizei- und Ordnungsbehörden getrennt (vlg. etwa § 1 Abs. 1 S. 1 HSOG - Hessen - mit einer deutlichen Trennung zwischen den allgemeinen Gefahrenabwehrbehörden, zu welchen auch die Ordnungsbehörde gehört, und den Polizeibehörden).

Zudem ist in NRW, wie in den meisten Bundesländern, Träger der Polizeibehörde der Landkreis und Träger der Ordnungsbehörde die Gemeinde.

Zweitens sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Regel keine Beamten sondern (im Gegensatz zu allen als Vollzugspolizei Tätigen) Angestellte des Öffentlichen Dienstes. Eine Verbeamtung wird hier meist nicht mehr vorgenommen (iGz. früher).

Gruß
Dea

Ehemaliger Leiter des Ordnungsamtes einer Gemeinde in NRW

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Hallo!

Ich hab’s selbst schon zweimal erlebt. Einmal nachts meinte der Beamte, ich sei zu betrunken und ich solle am nächsten Morgen wiederkommen, ein weiteres Mal redeten zwei Autobahnpolizisten mit Engelszungen auf mich ein, dass es doch keinen Sinn machen würde, den Porschefahrer, der mit von mir geschätzten 160 durch die 50-Zone gefahren ist (nicht ohne erstmal auf 30 cm auf mich aufzufahren), anzuzeigen - der streite dann einfach alles ab und das wär’s dann gewesen.

Nun, was soll’s, es gibt nicht nur die eine Möglichkeit, ein Strafverfahren einzuleiten. Zumindest in NRW geht das bequem online und landet sofort bei der Staatsanwaltschaft.

Ob Akten wirklich der Lebensinhalt der Beamten sind, wage ich zu bezweifeln. Sie haben auch die Pflicht, für wirtschaftliches Handeln der Verwaltung zu sorgen, was auch bedeuten kann, Strafanzeigen gar nicht erst aufzunehmen, die der Staatsanwalt ganz offensichtlich ohnehin nicht verfolgen würde. Wie gesagt, wenn das polizeiliche Protokoll die einzige Möglichkeit wäre, wäre das rechtsstaatlich höchst bedenklich.

Hallo,

so wirklich??..

dann schaue doch mal hier:

Ordnungsamt Dresden:
www.polizeiautos.de/pics/ordA-dd-t4dhfkw-blau-vorne.jpg

Ordnungsamt Konstanz
www.polizeiautos.de/pics/badwk008.jpg