Polizei lässt Beweismittel zurück

Herr A hat Feitagnachmittag eine Hausdurchsuchung. Ihm wird Internetbetrug vorgeworfen. Die Polizei sichert mehrere Beweismittel. Jedoch vergisst sie alle Sachen mit zunehmen, und lässt Sachen zurück, die jedoch in der Beweis bzw. Beschlagnahmungsliste aufgeführt sind!
Was soll Herr A nun tun? Die Sachen an den übersenden, der die Dinge gekauft, und nicht erhalten hat? Die Polizei hat Herr A aufgefordert, die vergessenen Dinge „vorbei zu bringen“
Aber wäre Herr A da nicht selbst blöd?

Die Sachen an den übersenden, der die
Dinge gekauft, und nicht erhalten hat?

Bißchen spät, wenn da schon ein Ermittlungsverfahren läuft oder?

Die Polizei hat Herr A
aufgefordert, die vergessenen Dinge „vorbei zu bringen“

Man kanns ja mal probiern *grins*
Es würde einen guten Eindruck machen-
aber die kommen ihre Sachen notfalls auch holen.

Aber wäre Herr A da nicht selbst blöd?

*unkommentiert lass*

Was soll Herr A nun tun?

Seinen Anwalt anrufen

Die Sachen an den übersenden, der die
Dinge gekauft, und nicht erhalten hat?

Wuerde ich nicht machen.

§ 136 Verstrickungsbruch, Siegelbruch kaeme dann zumindest in Frage.

(1) Wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluß ganz oder zum Teil unwirksam macht.

(3) Die Tat ist nicht nach den Absätzen 1 und 2 strafbar, wenn die Pfändung, die Beschlagnahme oder die Anlegung des Siegels nicht durch eine rechtmäßige Diensthandlung vorgenommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

(4) § 113 Abs. 4 gilt sinngemäß.

Die Polizei hat Herr A
aufgefordert, die vergessenen Dinge „vorbei zu bringen“
Aber wäre Herr A da nicht selbst blöd?

Naja er ist mit sicherheit nicht verpflichtet die Sachen selber hin zu bringen. Er koennte der Polizei sagen, sie soll sich die sachen selber abholen…

DM