angenommen jemand fährt nachts auf einer landstrasse. von hinten kommt ein wagen angeschossen mit nebelscheinwerfer und teilweisse fernlicht an. er fährt einem fast in den kofferraum. das ganze zieht sich eine weile hin, dann wird es dem vorrausfahrer zu bunt und er gibt kur gas um den hinterman loszuwerden. kaum hat er gasgeben geht das blaulicht an die nebelscheinwerfer und das fernlicht aus.
die poilzeit hält denjenigen mit einen etwas hämischgrinsenden gesicht an und meint " da ist ja jemand ganz schön schnell gefahren".
die person die angehalten wurde ( übrigens noch beifahrer dabei ) meint das es ganz schön provokant war so aufzufahren. es entsteht eine hitzige diskussion, aber es bleibt bei einer anzeige wegen zu schnellen fahrens.
nun kommt wie erwartet der bescheid. die person will da einspruch einlegen und im gegenzug die polizei wegen nötigung im strassenverkehr anzeigen. als zeige wird der beifahrer genannt
welche chancen hat man hier ? oder bekommt die polizei immer recht ?
was ich mich gerade frage: haben die Polizisten die Geschwindigkeitsübertretung auf Video? Wenn ja müsste man darauf doch auch sehen, dass sie zu nah auffahren. Oder wie haben die das sonst gemessen?
Ansonsten steht dann immer Aussage gegen Aussage und das ist immer ungünstig.
Aber vielleicht hilft es schon keine richtige Anzeige zu machen sondern erstmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die Polizisten. Dem müssen die Vorgesetzten nachgehen und vielleicht existieren schon vorige Beschwerden.
ja, nur sieht der nicht, was der Fahrer (im Rückspiegel z.B.) sieht. Kann er wirklich das dichte Auffahren bezeugen? Hat er sich umgedreht? kann er sicher Distanzen abschätzen? Fährt er selber? Die werden ihn notfalls zerpflücken versuchen… nüchtern? Beide?
Ich finde solches Verhalten ist eine Gefährdung, nicht nur Provokation, und ich würde nach möglichkeit reagieren.
hi, das kann ich kaum glauben, dass es wirklich so passiert sein soll.
und wenn hätte ich erst mal die 110 angerufen, und eine unbeteiligte streife zur anzeigenaufnahme vor ort geordert.
so bekommt das kind ein gesicht und nicht das ding nach dem bussgeldbescheid zu rügen.
so sehen die chancen wirklicht schlecht aus.
hauptmann
würden da wirklich die Kollegen kommen, wenn ich dort anrufe und erklär, das ich eben von zwei Polizisten angehalten worden bin und mit deren Tun aber nicht zufrieden bin?
na klar, immerhin handelt es sich ja dabei um den tatbestand der nötigung im amt.
und wenn die nicht kommen wollen, so ist immerhin dein anruf auf band gespeichert, so dass dein anwalt richtig schön dampf machen kann.
hauptmann
ach so, meist reden die anderen kollegen mit den polizisten. meist sagen die dann, willst du wirklich das durchziehen, oder hast du lust auf so viel schriftkram, staatsanwaltschaft, zum gericht usw. meist kann man dann weiterfahren. ( wenn die polizei sich wirklich so verhalten haben sollte)
hauptmann
da springt gerade ein Reh über die Landstraße und man macht eine Vollbremsung. Auch mit Blaulicht dürfen die Jungs nicht so lebensgefährlich dicht auffahren.
Das Reh ist natürlich weg.
Und der Unfallgutachter kommt.
Aber irgendwie kommt mir das alles ein bißchen konstruiert und unwahrscheinlich vor.