Hallo,
Mich würde interessieren ob die Polizei so viel Macht hat zur Gefahrenvorbeugung einem noch Fahrtüchtigen Menschen den Autoschlüssel abzunehmen unter dem Vorwand er könnte ja noch mehr Alkohol zu sich nehmen und dann Betrunken heimfahren. Dürfen die den Schlüssel mitnehmen so dass die betroffene Person zu Dienststelle muss und sich dort den Schlüssel abholen muss. Wenn sie das nicht dürfen in welchem Paragraphen ist dies Geregelt.
Moin,
Mich würde interessieren ob die Polizei so viel Macht hat zur
Gefahrenvorbeugung einem noch Fahrtüchtigen Menschen den
Autoschlüssel abzunehmen unter dem Vorwand er könnte ja noch
mehr Alkohol zu sich nehmen und dann Betrunken heimfahren.
Dürfen die den Schlüssel mitnehmen so dass die betroffene
Person zu Dienststelle muss und sich dort den Schlüssel
abholen muss. Wenn sie das nicht dürfen in welchem Paragraphen
ist dies Geregelt.
Ein paar Zeilen unter Deinem Posting findest Du diesen Thread: /t/wann-darf-die-polizei-den-autoschluessel-einziehe…
Ingo
Hallo!
Ich denke i.d.R. nein! Ausser vielleicht die betreffende Person sitzt mit offener Schapsflasche im Auto…
Paragraphen hab ich keine, sollte aber nicht nötig sein, oder?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Mich würde interessieren ob die Polizei so viel Macht hat zur
Gefahrenvorbeugung einem noch Fahrtüchtigen Menschen den
Autoschlüssel abzunehmen unter dem Vorwand er könnte ja noch
mehr Alkohol zu sich nehmen und dann Betrunken heimfahren.
Ob der Mensch noch fahrtüchtig ist, muss in so einer Situation alleine der Beamte vor Ort entscheiden. Das Betroffene hierzu eine andere Meinung haben, liegt in der Natur der Sache. Denn wenn sie die Einsicht in die eigene Fahruntüchtigkeit hätten, käme es erst gar nicht zu einer solchen Situation.
Dürfen die den Schlüssel mitnehmen so dass die betroffene
Person zu Dienststelle muss und sich dort den Schlüssel
abholen muss.
Wenn anders nicht sicherzustellen ist, dass der Betroffene nicht trotz deutlicher Ansprache trotzdem losfährt, sobald die Beamten um die nächste Ecke sind, ist dies ein durchaus zulässiges Verfahren.
Wenn sie das nicht dürfen in welchem Paragraphen
ist dies Geregelt.
Sie dürfen, und im Rahmen der Gefahrenabwehr finden sich entsprechende Regelungen in allen Landespolizei-/Gefahrenabwehrgesetzen.
Gruß vom Wiz
Hallo,
Danke für die infos immer gut zu wissen
weil meine erfahrung ist die meisten Polizisten wissen nicht wirklich was Sie alles dürfen und was nicht
PS: Im geschilderten Fall gehts um nen Kumpel von mir der mich gebeten hat ein wenig nachzuforschen^^
MFG
Sang Real