Moin,
Mich würde interessieren ob die Polizei so viel Macht hat zur
Gefahrenvorbeugung einem noch Fahrtüchtigen Menschen den
Autoschlüssel abzunehmen unter dem Vorwand er könnte ja noch
mehr Alkohol zu sich nehmen und dann Betrunken heimfahren.
Dürfen die den Schlüssel mitnehmen so dass die betroffene
Person zu Dienststelle muss und sich dort den Schlüssel
abholen muss. Wenn sie das nicht dürfen in welchem Paragraphen
ist dies Geregelt.
Ein paar Zeilen unter Deinem Posting findest Du diesen Thread: /t/wann-darf-die-polizei-den-autoschluessel-einziehe…
Ingo