Polizei stört Benefizveranstaltung in Paderborn

Hallo Anwar,

nicht jedes öffentliche Fest gibt es länger als die Anwohner. Natürlich gibt es da viele mit Tradition, aber nicht alle.

Große Frage: Ja und? Lärm ist es trotzdem.
Es beschwert sich trotzdem so gut wie kein Anwohner.

Ich kann verstehen dass man schlafen möchte. Und wenn so was gehäuft auftritt, bin ich durchaus dafür so was zu beenden.
Aber wer bei der kleinsten (einmaligen) Ruhestörung gleich die Polizei ruft, kann von mir nur sehr eingeschränkt auf Verständnis hoffen.

Gruß Ivo

… für den vorausgegangenen Beitrag!

Mit Gruß, Infotalk

Davor kann man sich schützen!
Hallo!

Jeder deutsche Soldat (egal ob Grundwehrdienstleistender oder Dienstgrad) ist berechtigt einen Militärischen Sicherheitsbereich auszuweisen (Schilder, Wachen,…).
Unter andserem gilt dann auch: Kein Zutritt für Zivilpolizei!
Tun Sies dennoch, kann man Sie mit §127STPO festnehmen.

Nur so als Tipp für die nächste Feier :wink:)

widecrypt

Der dieselben bescheuerten Nachbarn hat und trotzdem weiterfeiert.

vor Dummheit kann man sich schützen
Hallöchen,

Jeder deutsche Soldat (egal ob Grundwehrdienstleistender oder
Dienstgrad) ist berechtigt einen Militärischen
Sicherheitsbereich auszuweisen (Schilder, Wachen,…).

das soll wohl auf § 2 UZwGBw anspielen. Wenn ich dann mal zitieren darf:
„Sonstige Örtlichkeiten dürfen vorübergehend gesperrt werden, wenn dies aus Gründen der militärischen Sicherheit zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr unerläßlich ist; die nächst erreichbare Polizeidienststelle ist hiervon unverzüglich zu unterrichten.“

Eine Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr kann ich bei einer solchen Veranstaltung nicht erkennen.

Unter andserem gilt dann auch: Kein Zutritt für Zivilpolizei!
Tun Sies dennoch, kann man Sie mit §127STPO festnehmen.

Und auch dies ist natürlich grober Unfug. 127 StPO ist nur anwendbar, wenn

  • jemand auf frischer Tat ertappt wird oder auf der Flucht ist **und/b>
  • der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht festgestellt werden kann.

Nur so als Tipp für die nächste Feier :wink:)

Eher Anstiftung zu einer Straftat, Amtsanmaßung, Nötigung, Freiheitsberaubung. Da fällt mir so einiges ein.

Gruß,
Christian**

Hallo Christian!
Der Begriff „dienstliche Aufgaben“ kann durchaus eine Feierlichkeit zur Anhebung der Moral bedeuten.

Eine Festnahme nach §127 STPO kann auch aufgrund eines Angriffs auf die Ehre oder den Leib durchgeführt werden. Und da ist es egal wer diesen durchführt.

Wenn du einem Stabsoffizier Anstiftung zur Straftat vorwirfst solltest du den fundamentieren. Bei der Schwammigkeit der Angelegenheit umöglich.

widecrypt

Hallöchen,

Der Begriff „dienstliche Aufgaben“ kann durchaus eine
Feierlichkeit zur Anhebung der Moral bedeuten.

soll das ein Witz sein? Noch mal ein Zitat: „vorübergehend gesperrt werden, wenn dies aus Gründen der militärischen Sicherheit zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr unerläßlich ist

Ansonsten: Du hast schon mitbekommen, was das für eine Veranstaltung war? In dem Zusammenhang ein bißchen Literatur für Dich:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Aufsaetze/TruppWeh…

Ein anwesender Soldat und x00 BW-fremde auf einer Spendenveranstlaltung berechtigen ganz sicher nicht zur Errichtung eines Sperrbereiches.

Eine Festnahme nach §127 STPO kann auch aufgrund eines
Angriffs auf die Ehre oder den Leib durchgeführt werden. Und
da ist es egal wer diesen durchführt.

Das ganze ist sowas von absurd, daß mir wirklich fast die Worte fehlen. Nochmal Abs. 1 vom 127: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“

Von Flucht oder nicht feststellbarer Identität kann hier nicht die Rede sein. Soweit der Versuch einer rationalen Antwort.

Wenn du einem Stabsoffizier

Ob jemand, der so einen Unfug verzapft, Stabsoffizier, Müllfahrer oder Nasenbär ist, ist mir vergleichsweise egal.

Gruß,
Christian