Hallo Christian,
Erklär das mal den Leute in Frankreich, deren Autos in Flammen
aufgegangen sind, als sich die Entrechteten zum Aufstand
erhoben.Die haben weder Demostriert noch einen Putch vor. Hier kahm
auch nicht der Wille des Volkes zur geltung, sondern der einer
randalierenden Minderheit.Die sind kein Teil des Volkes? Wie groß muß denn der Anteil
der Bevölkerung sein, damit es ein „rechtmäßiger“ Aufstand
ist? Wer entscheidet das? Wer zählt die Personen? Was ist
eigentlich der Wille des Volkes?
Es gibt in der Geschichte immer wieder Beispiele, wo die Anfänge einer breiten Volkserhebung, einer Revolution, aus solchen kleinen Aktionen von Kriminellen entsprungen sind.
„Rechtmäßig“ wird der Aufstand dann, wenn sich größere Teile der Bevölkerung anschließen, also eine Rechtmäßigkeit beanspruchen.
Dass es kein a-politisches, „göttliches“ Rechtmäßigkeitskriterium, dem einfach alle zustimmen müssten, gibt, ist sicher richtig, aber nicht weiter bedeutsam.
Bei den Pariser Vorortkrawallen hat sich die Masse der Bevölkerung eben nicht damit sympathisiert, darum ist es ein bloßer Krawall geblieben, während sich an die Pariser Studentenkrawalle 1968 Teile der Bevölkerung (z.B. die Gewerkschaften) angeschlossen haben, weshalb man heute deshalb i.d.R. nicht von Krawallen spricht, sondern von Revolte.
Siehe oben: Träumer! Ist nicht bös gemeint, aber Du bastelst
Dir ein Idealbild einer Welt zurecht, in der es legitimierte
Volksaufstände gibt, die gefälligst von den Soldaten und der
Polizei toleriert werden müssen und böser Randale, die
natürlich aufgehalten werden muß.
Warum „Täumer“?
es gibt viele historische und zeitgenössische Beispiele dafür, dass sich Militär und Polizei mit den Aufständischen solidarisiert haben, und deren Tun nicht als „aufzuhaltende Randale“ bewertet haben.
Die Polizei schützt den
ganzen Tag lang Politiker vor Kriminellen, die auch aus
idealistischen Motiven handeln und dem Volk nur gutes wollen
(die RAF ist Dir sicherlich auch bekannt), aber der Schutz vor
großen Schlägerttrupps durch Soldaten ist nicht in Ordnung,
sobald es sich dabei um einen Volksaufstand handelt und nicht
mehr um kriminelle Banden. Wie man die jedoch unterscheiden
soll, ist vollkommen unklar.
Wie man unterscheiden soll, ist nicht „unklar“, sondern „umstritten“; es gibt, wie gesagt, nicht DAS KRITERIUM; aber eben viele kleine Kriterchen, die als Ideologiechen so rumschwirren, und rein faktisch halt doch ein Kriterium abgeben.
Z.B. die Aktionen der „Weißen Rose“; aus der Sicht des damaligen Naziregimes ein „krimineller Akt“; aus der Sicht der damaligen Widerständler ein legitimer Aufstand; aus unserer heutigen Sicht ebenfalls ein legitimer Aufstand.
Hier sind doch relativ klare Abgrenzungen gegeben, bzw. wird die Abgrenzung ja in Gedenktagen und Gedenkschriften ständig aufs Neue hervorgebracht und damit verfestigt, auch wenn keine davon leicht verallgemeinert werden kann, ins Transhistorische verlagert werden kann.
Und was Zoomi am Anfang angesprochen hatte: …
„Für mich ist halt wenn sich das Volk gegen ihre Regierungsvertreter auflehnt zuerst einmal das Volk im recht.
Ich bin zur Bundeswehr und nicht zum Zivieldinst gegangen weil ich einfach meien Teil dazu beitragen wollte uns zu schützen.
Da will ich nicht die Politiker schüzten sodnern meine Mutter, meinen Vater, meine Oma, mein Onkel. Bzw. wir zusammen bei der Bundeswehr unser aller Mütter, Onkel, Omas, etc.“
… ist genau die Problematik der Aufarbeitung des Dritten Reichs:
ist es akzeptabel, dass deren Richter, Soldaten, Beamte, etc. einfach ihrer Pflicht gefolgt sind, oder hätten sie nicht aus Gründen der Verantwortung einer höheren Instanz gegenüber (damit meine ich nicht Gott, sondern z.B. die Menschenrecht) gegen ihr Pflicht handeln sollen?
Darauf eine Antwort zu geben ist schwierig, aber die Frage zu stellen hat nichts mit „Träumerei“ zu tun, sondern damit, dass man heutzutage mit dem Hinweis auf „Pflichterfüllung“ nicht mehr ungeschoren davon kommt (Mauerschützen, Pinochetisten, etc.).
Viele Grüße
franz