Polizei + Verhöre ?

Vorgeschichte:
Auf der Fahrt von einer als Drogenumschlagplatz bekannten Disko werden wir (3 Jungs und ich ) von einer Polizeikontrolle angehalten. Sie bitten uns auszusteigen, und geben als Grund einen Alkoholtest an ( eigentlicher Grund:verdaechtiges Auto ). Wir sind alle nüchtern, werden jedoch getrennt in verschiedene Polizeiautos verfrachtet. Einer der Jungs ist vorbestraft. Ich werde nach einem Pupillenreaktionstest mit einem Machospruch und einem anzügigen Grinsen entlassen - und stehe allein auf dem Parkplatz. Die anderen 3 wurden ins Praesidium gebracht und dort verhoert.
Problem:
2 der Jungs wurden gemeinsam verhoert. Ihnen wurde gesagt, der 3. haette bereits gestanden, in der Disko Drogen sowohl genommen, als auch verkauft zu haben. Sie wuerden sich deswegen nur selbst schaden, wenn sie nicht zugeben wuerden, dass sie davon gewusst haetten - bzw dies als Mittaeter unterstuetzt haetten. In Anbetracht der Lage, dass alle 3 ( meines Wissens ) gelegentlich Drogen konsumieren, jedoch nichts mit Selling am Hut haben, liegt die folgende Reaktion der 2 nah: Sie gaben zu, dass der 3. in der Disko Drogen genommen und verkauft habe- was aber nicht der Fall war. 100% nicht.
Die Polizei sagt nun zu dem 3. er solle gestehen, sie haetten Beweise und Aussagen der anderen 2.
Gott sei Dank liess sich der 3. nicht beirren und kam 3 Stunden spaeter wieder frei.

1.) Was kann man gegen diese Machenschaften der Polizei tun?
2.) Haetten wir uns einem Alkoholtest unterziehen muessen?

Danke schonmal im Vorraus…
missjen

Hier haben welche einen Archäologietrick probiert

Auf der Fahrt von einer als Drogenumschlagplatz bekannten Disko werden wir (3 Jungs und ich ) von einer Polizeikontrolle angehalten. Sie bitten uns auszusteigen, und geben als Grund einen Alkoholtest an ( eigentlicher Grund: verdaechtiges Auto ). Wir sind alle nüchtern, werden jedoch getrennt in verschiedene Polizeiautos verfrachtet. Einer der Jungs ist vorbestraft. Ich werde nach einem Pupillenreaktionstest mit einem Machospruch und einem anzügigen Grinsen entlassen - und stehe allein auf dem Parkplatz. Die anderen 3 wurden ins Praesidium gebracht und dort verhoert.

Problem: 2 der Jungs wurden gemeinsam verhoert. Ihnen wurde gesagt, der 3. haette bereits gestanden, in der Disko Drogen sowohl genommen, als auch verkauft zu haben. Sie wuerden sich deswegen nur selbst schaden, wenn sie nicht zugeben wuerden, dass sie davon gewusst haetten - bzw dies als Mittaeter unterstuetzt haetten. In Anbetracht der Lage, dass alle 3 (meines Wissens ) gelegentlich Drogen konsumieren, jedoch nichts mit Selling am Hut haben, liegt die folgende Reaktion der 2 nah: Sie gaben zu, dass der 3. in der Disko Drogen genommen und verkauft habe- was aber nicht der Fall war. 100% nicht. Die Polizei sagt nun zu dem 3. er solle gestehen, sie haetten Beweise und Aussagen der anderen 2. Gott sei Dank liess sich der 3. nicht beirren und kam 3 Stunden spaeter wieder frei.


Auf der Fahrt von einer als Drogenumschlagplatz bekannten Disko

Treibt euch nicht in solchen Ecken rum.

Zwei der Jungs wird gesagt, der dritte bereits gestanden …

Hundealter Trick, kaum zu glauben, daß das noch versucht wird. Es gab in den 1920er Jahren (heute kaum mehr auffindbar; ich besitze nur eine Kopie von einem Mikrofilm) eine Schrift des Anwalts Felix Halle, eines Kommunisten, mit dem Titel „Wie verteidigt sich der Proletarier in politischen Strafsachen?“. Dieses Buch war so eine Art Pflichtlektüre für alle, die in der kommunistischen Bewegung mitmachen wollten; eine Kurzfassung war auf die Innenseite des KPD-Mitgliedsbuchs gedruckt. In dieser Schrift wird der Vernehmungstrick: „Andere haben schon gestanden, jetzt rette Du Deinen Hintern“ ausführlich beschrieben - und als kaum gefährlich, da altbekannt gewertet.

1.) Was kann man gegen diese Machenschaften der Polizei tun?

Wenig. Verstöße der Polizei gegen die Strafprozeßordnung führen zur Unverwertbarkeit der so „gewonnenen“ Aussagen und sachlichen Beweismittel, aber schlimme Folgen für die ausführenden Polizisten ergeben sich nur, wenn diese die Grenze zur Aussageerpressung (Merkmal: Gewaltanwendung oder -androhung) überschreiten.
Den meisten Ärger bekommt die Polizei, wenn der Betroffene nach solch einer Nummer eine Petition einreicht. Wie das geht - siehe meine Homepage.

2.) Haetten wir uns einem Alkoholtest unterziehen muessen?

Ja, § 81a StPO.

FÜR DIE ZUKUNFT MERKEN:
a) Keine gemeinen Orte aufsuchen. Schon gar nicht, wenn dort Drogen genommen werden.
b) MUND HALTEN.
c) Den Spruch lernen: „Keine Aussage zur Sache. Im übrigen habe ich Hunger und Durst, bin müde und muß zur Toilette.“ Bei Vernehmung durch die Polizei immer wieder verlangen, daß dieser Satz protokolliert wird, und im übrigen DEN MUND HALTEN.

  • Django -

Auf der Fahrt von einer als Drogenumschlagplatz bekannten Disko

Treibt euch nicht in solchen Ecken rum.

das klingt irgendwie wie meine mutter *g
die disko ist aber leider gottes die beste…

Zwei der Jungs wird gesagt, der dritte bereits gestanden …

Hundealter Trick, kaum zu glauben, daß das noch versucht wird.
Es gab in den 1920er Jahren (heute kaum mehr auffindbar; ich
besitze nur eine Kopie von einem Mikrofilm) eine Schrift des
Anwalts Felix Halle, eines Kommunisten, mit dem Titel „Wie
verteidigt sich der Proletarier in politischen Strafsachen?“.
Dieses Buch war so eine Art Pflichtlektüre für alle, die in
der kommunistischen Bewegung mitmachen wollten; eine
Kurzfassung war auf die Innenseite des KPD-Mitgliedsbuchs
gedruckt. In dieser Schrift wird der Vernehmungstrick: „Andere
haben schon gestanden, jetzt rette Du Deinen Hintern“
ausführlich beschrieben - und als kaum gefährlich, da
altbekannt gewertet.

hat aber trotzdem gewirkt…wahrscheinlich weil die beiden nicht viel im hirn aber dafuer viel angst hatten ( wie gesagt - einer vorbestraft )

1.) Was kann man gegen diese Machenschaften der Polizei tun?

Wenig. Verstöße der Polizei gegen die Strafprozeßordnung
führen zur Unverwertbarkeit der so „gewonnenen“ Aussagen und
sachlichen Beweismittel, aber schlimme Folgen für die
ausführenden Polizisten ergeben sich nur, wenn diese die
Grenze zur Aussageerpressung (Merkmal: Gewaltanwendung oder
-androhung) überschreiten.
Den meisten Ärger bekommt die Polizei, wenn der Betroffene
nach solch einer Nummer eine Petition einreicht. Wie das geht

  • siehe meine Homepage.

danke…das gebe ich weiter

FÜR DIE ZUKUNFT MERKEN:

a) Keine gemeinen Orte aufsuchen. Schon gar nicht, wenn dort
Drogen genommen werden.
b) MUND HALTEN.
c) Den Spruch lernen: „Keine Aussage zur Sache. Im übrigen
habe ich Hunger und Durst, bin müde und muß zur Toilette.“ Bei
Vernehmung durch die Polizei immer wieder verlangen, daß
dieser Satz protokolliert wird, und im übrigen DEN MUND
HALTEN.

ich glaube das hier verkaufe ich fuer bares geld an bestimmte leute *lacht
vielen dank fuer deine antwort…
auch wenn das mit dem „nichts dagegen machen koennen“ nicht wirklich befriedigend ist…

missjen

Hi,

noch ein alter Juristenspruch:
Wer früh singt, sitzt lange!

Max

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Was ich nicht verstehe …
Warum werden die drei Jungs bei einer Alkohol-Verkehrskontrolle mitgenommen? Wenn nicht sogar die Verfasserin des Urpostings gefahren ist, dann aber höchstens einer der leiben Kollegen. Und dann ohne Ergebnis mit auf die Wache, alle drei? Und das kann doch dann schon gar nicht mehr so korrekt sein, oder?

Ein verwunderter HomerJ