Stellt euch mal folgendes vor: "Jemand macht ne Anzeige und daraufhin braucht die Polizei die Festplatte zur Überprüfung von Phishing etc. NAch über einem Jahr und tausenden nachfragen kommt die Festplatte endlich wieder an, doch das ist nicht die Richtige, also wieder hin zur Polizei, die dann sagt das sie’s überprüfen wird und nach weiteren Monaten bekommt man die Nachricht das die Festplatte nicht mehr auf zu finden sei… und da sind so viele wichtige Daten drauf gewesen.
Nun meine Frage: Was kann man deswegen machen? Kann man die Kriminalpolizei anzeigen oder was wäre am besten in diesem Fall? Wenn sowas vorkommen würde, würde man ja bestimmt auch gerne irgend ne Ersatzleistung deswegen bekommen…
Nun meine Frage: Was kann man deswegen machen? Kann man die
Kriminalpolizei anzeigen
Meine Güte, wegen was denn…dass die Leute immer gleich jemanden anzeigen wollen.
oder was wäre am besten in diesem
Fall? Wenn sowas vorkommen würde, würde man ja bestimmt auch
gerne irgend ne Ersatzleistung deswegen bekommen…
Ja, man hat einen Ersatzanspruch aus Amtshaftung gem. § 839 BGB iVm. Art. 34 GG, alternative wegen enteignendem Eingriff in das Eigentum.
Dies geltend zu machen, bedarf aber ein wenig juristischer Kenntniss, so dass hier der Anwalt, dessen Kosten man ebenso ersetzt erhält, am besten weiter hilft.
Meine Güte, wegen was denn…dass die Leute immer gleich
jemanden anzeigen wollen.
Ja gut, anzeigen muss nicht immer gleich sein wenn man so wie du sagst auch so einen Ersatzanspruch erhalten kann…
Ja, man hat einen Ersatzanspruch aus Amtshaftung gem. § 839
BGB iVm. Art. 34 GG, alternative wegen enteignendem Eingriff
in das Eigentum.
Dies geltend zu machen, bedarf aber ein wenig juristischer
Kenntniss, so dass hier der Anwalt, dessen Kosten man ebenso
ersetzt erhält, am besten weiter hilft.
Wenn man den Anwalt aber in Anspruch nimmt, muss man dann ihn nicht zuerst bezahlen und erhält später das Geld zurück oder geht das auch anders?
Ja, man hat einen Ersatzanspruch aus Amtshaftung gem. § 839
BGB iVm. Art. 34 GG, alternative wegen enteignendem Eingriff
in das Eigentum.
Mal neugierig nachgefragt:
Würde der Neuwert der Festplatte ersetzt? Oder worüber reden wir hier? Ich habe zwar einige Links dazu gefunden, aber Babelfisch ist für juristische Dinge nicht zuständig:wink:
Die Daten an sich sind ja wohl weg und üblicherweise ist deren Wert auch nicht bezifferbar, vom Beweisproblem mal ganz zu schweigen. Dafür dürfte es IMHO kein Geld geben.
Da auf solch einer Festplatte normalerweise viele wichtige Daten aufhalten muss man das doch bestimmt auch nicht nachweisen. Unbezifferbar ist der Verlust solcher Daten auf jeden Fall, deswegen würde es mich ja auch mal interessieren wie hoch der Ersatzanspruch sein würde… auf den Neuwert der Festplatte kann man jawohl getrost verzichten, damit kommt man nicht über den Verlust der wichtigen Daten hinweg…
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Heute is das anders aber damals halt nicht und es gibt ja zum
Glück noch kein Gesetz das besagt das man ne Datensicherung
durchführen muss…
Aber in einem wie auch immer begründbaren Beweisverfahren wegen des Datenverlustes hätten wir hiermit schonmal zwei Indizien, die gegen eine so extreme Wichtigkeit der Daten, wie sie hier angeführt wird, spricht:
Konnten die Daten ein Jahr… und noch weitere Monate… also, wie lange… 17 Monate ganz gut entbehrt werden.
Weil sie ja so extrem wichtig waren, hat man keinerlei Sicherung
Sorry, aber IRGENDWAS mußt man da schon beziffern können, wenn man das Faß aufmacht. Welche Daten sind verloren? Welchen Wert haben diese?
Tja, weil ne Festplatte Geld kostet und man damals vielleicht
noch nicht genügend Geld für sowas hatte?
Die Daten z. B. durch Festplattencrash zu verlieren konnte man sich damals aber schon leisten?
Heute is das anders aber damals halt nicht und es gibt ja zum
Glück noch kein Gesetz das besagt das man ne Datensicherung
durchführen muss…
Es gibt durchaus gesetzliche Sorgfaltspflichten und du versuchst hier, eine Haftung dritter für eigene Verstösse gegen diese Pflicht einzufordern. Zwar hat auch die Kripo gegen ihre Sorgfaltspflichten verstossen, die aber beinhalteten eine Verpflichtung zur Sicherung der Daten nicht. Für den Festplattenverlust ist die Kripo verantwortlich, für den Datenverlust du.
Es gibt durchaus gesetzliche Sorgfaltspflichten und du
versuchst hier, eine Haftung dritter für eigene Verstösse
gegen diese Pflicht einzufordern. Zwar hat auch die Kripo
gegen ihre Sorgfaltspflichten verstossen, die aber
beinhalteten eine Verpflichtung zur Sicherung der Daten nicht.
Für den Festplattenverlust ist die Kripo verantwortlich, für
den Datenverlust du.
Also so ist es rechtlich nun auch wieder nicht.
Es existiert keine rechtliche Sorgfaltspflicht, Daten auf der Festplatte an anderer Stelle zu sichern. Insbesondere bestehen Sorgfaltspflichten immer gegenüber jemandem und ich oder sonstwer haben sicherlich keine Pflicht, unsere Festplattendaten zu sichern, damit die Polizei, sollte diese mal eine solche Platte benötigen, keinen Schaden dadurch hat, dass sie meine Daten verliert.
Die Polizei, oder besser das Land, hat also selbstvertändlich den Schaden zu ersetzen, der durch den Verlust der Daten eingetreten ist (wie hoch dieser ist, ist natürlich eine andere Frage).
Man könnte allerhöchstens ein Mitverschulden nach § 254 BGB andenken, welches die Höhe des Schadenersatzes limitiert. Dieses bezieht sich aber grundsätzlich auf den Eintritt des schädigenden Ereignisses, also den Verlust der Festplatte, und nicht die Schadenshöhe, durch den Verlust der Daten.
Gruß
Dea
Die Polizei, oder besser das Land, hat also selbstvertändlich
den Schaden zu ersetzen, der durch den Verlust der Daten
eingetreten ist (wie hoch dieser ist, ist natürlich eine
andere Frage).
In den Urteilen, die mir im Kopf herumschwirrten, als ich meinen Beitrag geschrieben hatte, findet sich bei genauerem Lesen überall ein Passus oder ein Bezug auf diesen in einem anderen Urteil, wonach derjenige, der eine Festplatte an sich nimmt und im Anschluss einen Schaden an ihr verursacht, sicherstellen muss, dass eine ausreichende Datensicherung durch den Eigentümer der Platte vorliegt. Nur soweit dieser Pflicht Genüge getan wurde, werden Schadensersatzansprüche für die Wiederherstellung der Daten vollständig verneint.
Beim nächsten Mal bemühe ich mich, erst genauer zu lesen und dann zu schreiben.
Das ist nicht dein Ernst, oder?
Nur der Vollständigheit halber:
Entweder du hast die Daten gesichert oder die Daten sind nicht
wichtig.
Toller Spruch, ich bin ja normalerweise davon ausgegangen das die Platte ordentlich behandelt wird und ich sie wieder bekomme… wer geht schon davon aus das die Polizei ne Festplatte vermölt… Und für ne zweite Festplatte war halt damals noch kein Geld da…