Hallo,
wenn ein Bürger Opfer von (Brief/Mord/Telefon)Drohungen wird und diese der Polizei gemeldet werden, Staatsanwaltschaft wird tätig, Polizei ermittelt etz., in wie weit ist die Polizei rechtlich verpflichtet die Namen der Täter dem Opfer Preis zu geben? Der Tatbestand liegt über 4 Monate zurück.
Danke und Gruß,
Lieb-Elle
wenn die ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, besteht keine verpflichtung.
wenn die ermittlungen abgeschlossen sind und das verfahren eingestellt wurde, wird der anzeigeerstatter über die einstellung samt gründe unterrichtet.
von der anklage bzw. ihrer zulassung erfährt das opfer spätestens mit der zeugenladung.
btw: kommen etwa so viele personen in betracht, die einen mit der ermordung bedrohen, dass man nicht weiß, wer es ist ?
Ja, es sieht so aus mit den in Frage kommenden Personen.
Vielen Dank für die Info! Ist wirklich hilfreich gewesen.
Viele Grüße