Was passiert, wenn bei einer Fahrzeugkontrolle die Polizei das Fahrzeug beschädigt oder gar einen Getriebeschaden verursacht?
Bsp.: bei einer FahrzeugKontrolle möchte der Beamte eine Probefahrt wegen der tatsächlichen Laufleistung mit dem zwei Rad machen und gibt soviel (unterschätzten) Handgas, das das Fahrzeug ausbricht und er gegen ein Baum fährt.
das mobile Geschwindigkeitsmessgerät verursacht nach voller Drehzahl ein Getriebeschaden beim Fahrzeug!
Die fahrzeuge sind tuningopfer jedoch ohne schaden vorab! Nun jedoch beschädigt und trotz Anzeige der Polizei gegen Verstoß haftet jedoch wer für die Schäden? Was tun? Die Polizei anzeigen?
Hallo!
Wieso muss die Polizei haften, wenn das getunte Mofa auf dem Prüfstand durchgeht und einen Motorschden erleidet ?
Sehe kein Verschulden der Polizei. Wenn es die kurze Vollgasphase nicht übersteht lag ein Defekt vor.
Polizei muss den Test aber rechtzeitig abbrechen und sehr kurz halten.
Bei einem Fahrtest des Zweirades ( so schreibt man es besser) mit anschließendem Unfall kann sehr wohl eine Haftung der Polizei vorliegen.
Aber auch da kann bei einem manipulierten Fahrzeug eine erhebliche Mitschuld beim Halter liegen. Nämlich dann wenn es sich untypisch verhält und auf Gas zu heftig reagiert.
Man muss die Polizei nicht anzeigen. Man kann ihr die Rechnung für den Schaden präsentieren und hoffen (mehr wohl nicht) es wird wenigstens ein Teil bezahlt.
Letztlich muss man klagen und dann entscheidet ein Richter, ob Polizei Schadenersatz leisten muss.
Der Beweis wird schwierig. Denn durch die verbotene Manipulation hat man den Motor bereits erheblich überlastet. Wie will man da noch den Schaden abgrenzen.
MfG
duck313
Ich schließe mich der Antwort von duck 313 an. Man könnte sich allerdings die Frage stellen, warum die Polizei die „Probefahrt“ selbst durchführt und nicht einen (sicher teuren) Sachverständigen hinzuzieht.
Hallo,
absolut unüblich, dass die Polizei eine Probefahrt aif einem Zwei- oder Vierrad selbst
vornimmt. Üblich ist ein Gutachten eines Sachverständigen.
Kommt es zu einem Schaden sollte über einen Gutachter festgestellt werden, ob dieser
durch unsachgemässen Gebrauch oder durch Tuning am Zweirrad entstanden ist. Die
Ursache schafft dann Klarheit in der Haftungsfrage.
Grüße,
strucki