Hallo,
angenommen der Beppo steht am Ende eines Staus und die Belinda fährt mit Ihrem Auto direkt von hinten auf Beppos Auto auf. Es gibt einen ordentlichen Rumms, aber niemand ist verletzt und beide Fahrzeuge sind fahrbereit.
Beppo und Belinda schaffen Ihre Autos zur Seite und Beppo ruft die Polizei an. Diese teilt ihm mit, dass sie nicht kommen wollen, weil die Sache doch eh klar ist und (Zitat): „Wenn’s hinten kracht, gibt’s vorne Geld.“ Beppo lässt sich abwimmeln und beginnt erst mal den üblichen Datenaustausch mit Belinda.
Beppo fährt einen Dienstwagen und benachrichtigt direkt am Unfallort auch seinen Fuhrparkservice. Die sagen ihm, dass die Polizei kommen und den Unfall aufnehmen MUSS.
Auch Belinda fühlt sich inzwischen in der ganzen Situation nicht wohl und hätte gerne die Polizei hinzugezogen. Also beschließen die beiden noch mal, diesmal von Belindas Handy aus, die Polizei zu benachrichtigen. Belinda ruft also an und die Polizei sagt auch ihr, dass sie nicht kommen wird.
Die beiden geben auf und tauschen einfach Ihre Anschriften aus, machen entsprechende Fotos von den Schäden an ihren Autos, verabschieden sich und machen sich wieder auf den Weg.
Was wissen die Experten zu diesem Vorfall?
Hätte die Polizei kommen müssen?
Viele Grüße,
Ecki
Hallo,
Hätte die Polizei kommen müssen?
Gegenfrage: Warum hätte sie kommen müssen?
Strafbares Handeln, das die Polizei zum Handeln verpflichtet, sehe ich nicht. Ordnungswidriges Handeln liegt ggf. vor, das aber dem Opportunitätsprinzip unterliegt.
Da zudem noch Einigkeit zwischen den beiden Beteiligten vorlag, es sich also um ein rein zivilrechtliches Problem handelt, ist die Polizei entbehrlich.
btw: die Polizei arbeitet die Vorgänge der Dringlichkeit nach ab. Dabei würde die Regelung zivilrechtlicher Probleme einen der hinteren Plätze belegen. Man könnte z.B. dem Opfer eines Gewaltdeliktes schlecht plausibel machen, dass die Polizei vorher zu einem VU mit Bagatellschaden musste.
Gruss
Iru
Hallo,
bei Bagatellunfällen muss die Polizei nicht kommen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/0a7/0a7509c6-…
Gruß Merger
mag alles richtig sein , nun hat beppo vieleicht eine dienstanweisung bekommen, bei jedem schaden die pol hinzuzuziehen.
bei dienstwagen wird das doch fast ausschließlich so gemacht.
problematisch wird es nur, wenn belindas versicherung zickt.dann gibts sicher für den beppo auch dienstliche probleme.
hauptmann
dann nennt man seinem ag den namen des polizisten und seine beweggründe und ist fein raus, weil zwingen wird man ihn schlecht können
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Nice to know:
Frag Tange Google mal nach dem Stichwort „Blaulichtsteuer“. 
Die Polizei kann nicht nur nicht kommen, es besteht regional sogar die Möglichkeit für ein Kommen löhnen zu müssen (und zwar doppelt, denn dann ist auch ein Bußgeld für den Unfall drin).
Gruß Andreas
Hallo,
die Polizei muss immer kommen bei Personenschäden. Wenn’s also z. B. zieht im Genick. Kann ja wieder weg sein, bis die Streife da ist.
Gruß
smalbop
Solange die Polizei von Steuergeldern bezahlt wird, soll sie sich auch bitteschön auf ihre gesetzliche Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beschränken. Betriebsinterne Dienstanweisungen haben da nicht zu interessieren. Sollen sie sich doch einen Detektiv auf Abruf halten und bezahlen, der den Unfall dann aufnimmt, solange die _öffentliche_ Sicherheit nciht betroffen ist.
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