Guten Tag,
kann die Polizei jemanden beschuldigen gefahren zu sein, weil es der einzige Tatverdächtige ist?
Guten Tag,
kann die Polizei jemanden beschuldigen gefahren zu sein, weil
es der einzige Tatverdächtige ist?
ja.
Auf eine solche Frage kann man nur so antworten.
Gruß
S.J.
der fahrer ist über ein zaun geklettert und war weg!!
Hi,
Ermittlungen laufen grundsätzlich gegen Verdächtige.
Die Beweisführung ist eine andere Sache.
nicki
1 + 1 = 2
Aha…
da deckt also jemanden den Fahrer und ist darüber entrüstet, weil er dann selbst als Beschludigter dran ist.
Tja, da gibt es nur eins: Farbe bekennen, also die Wahrheit sagen (oder lügen und die Zeche zahlen).
kopfschüttelnd
Iru
7 + 3 = Donnerstag?
Aha…
Auch Aha, mal abgesehen davon, dass man aus den zwei Postings immer noch nichts Qualifizorenes ableiten kann.
da deckt also jemanden den Fahrer und ist darüber entrüstet,
weil er dann selbst als Beschludigter dran ist.
Tja, da gibt es nur eins: Farbe bekennen, also die Wahrheit
sagen (oder lügen und die Zeche zahlen).
Ist dieses Rechtsprinzip denn deiner Meinung nach auf alle Vergehen anwendbar? Und wie gedenkst du das mit dem Rechtsstaatsprinzip in Einklang zu bringen? Wenn ein Ladendiebstahl geschehen ist und der Dieb hat den Abgang gemacht: beschuldigen wir alle Kunden der Reihe nach (irgendeiner wird dann schon …)? Wo lassen Sie denken?
Mal die Kirche im Dorf lassen
Ist dieses Rechtsprinzip
Das ist kein „Rechtsprinzip“, sondern Logik. Der Fall liegt doch offenbar so, dass mit dem Auto eine Straftat begangen wurde. Die Polizei findet in dem Fahrzeug nur ein Auto nur eine Person vor und muss nun erst einmal denken, dass es sich bei ihr um den Fahrer und ergo um den Täter handelt.
Und wie gedenkst du das mit dem
Rechtsstaatsprinzip in Einklang zu bringen?
Gegen welchen Aspekts des Rechtsstaatsprinzips soll das denn verstoßen?
Wenn ein
Ladendiebstahl geschehen ist und der Dieb hat den Abgang
gemacht: beschuldigen wir alle Kunden der Reihe nach
(irgendeiner wird dann schon …)?
Der Fall ist doch überhaupt nicht vergleichbar. Im Ausgangsfall drängt sich doch ein Beschuldigter als Täter auf. Abgesehen davon lautet die Frage ja nur, ob die Polizei die Person verdächtigen darf. Ja, Herr im Himmel, wieso denn nicht? Das ist doch ein klassischer Anfangsverdacht. Warum sollte die Polizei sagen: „Nee, der war es ja vielleicht nicht, gegen den ermitteln wir mal lieber nicht“? Darf die Polizei dann überhaupt noch Ermittlungen anstellen? Wollen wir jetzt alle Straftaten ungesühnt lassen? Ist das das, was du dir unter Rechtsstaatlichkeit vorstellst?
Levay
Abgesehen davon lautet die Frage ja nur, ob die Polizei die
Person verdächtigen darf. Ja, Herr im Himmel, wieso denn
nicht? Das ist doch ein klassischer Anfangsverdacht.
Um mal von der Palme herunterzukommen: Im UP stand etwas von „Beschuldigter“. Nach meinem Verständnis wird man zunächst verdächtigt , dann wird ermittelt , dann wird man beschuldigt usw. Wenn ich damit falsch liege, dann bitte ich untertänigst um Korrektur.
Gruß Eillicht zu Vensre
Na gut, das erklärt dein Posting dann jedenfalls.
Beschuldigter ist jeder, gegen den Ermittlungen laufen, und die setzen nur einen Anfangsverdacht voraus, also die Möglichkeit einer Straftat.
Levay
Hallo,
auf die Reihenfolge würde ich nicht wetten. Verdacht und Ermittlung müssen nicht vorangehen.
Die Polizei hält ein Fahrzeug an, stellt darin eine Person fest, die keinen Führerschein hat (nach Aussage des UP war der tatsächliche Fahrer über die Mauer gehüpft und verschwunden). Und der UP hat auch keinen Ton gesagt, dass der wahre Täter abgehauen ist. Wenn das kein ausreichender Grund ist, ihn sofort als Straftäter zu beschuldigen. Er kann auch dabei bleiben, den wahren Täter zu decken oder aber die Wahrheit sagen und als Zeuge aussagen.
Ich vermute mal, das war ein Dummerjungenstreich, ein paar „Bengel“ setzten sich Vaters Auto, düsen damit durch die Gegend und werden von der Polizei angehalten. Der Fahrer haut unbemerkt ab und der UP bleibt sitzen. Wären es echte Freunde, so würde der Fahrer den UP nicht in der Sch… steckenlassen, sondern sich selbst zur Polizei begeben und die Sache aufklären.
Abgesehen von den Begriffen Beschuldigter, Verdächtigter usw: Über eine Bestrafung entscheiden nicht die Polizeibeamten, sondern StA und Gericht. Von daher ist der Status des Beschuldigten alleine noch nicht ausschlaggebend.
Gruss
Iru
Hallo!
Um mal von der Palme herunterzukommen: Im UP stand etwas von
„Beschuldigter“. Nach meinem Verständnis wird man zunächst
verdächtigt , dann wird ermittelt , dann wird man
beschuldigt usw. Wenn ich damit falsch liege, dann
bitte ich untertänigst um Korrektur.
Wikipedia erklärt das mE ganz gut und allgemeinverständlich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschuldigter
Hier dann noch etwas fachlicher:
http://www.juraforum.de/lexikon/Beschuldigter
Gruß,
Max
Hallo,
Die Polizei hält ein Fahrzeug an,
Ich vermute mal, das war ein Dummerjungenstreich, ein paar
„Bengel“ setzten sich Vaters Auto, düsen damit durch die
Gegend und werden von der Polizei angehalten. Der Fahrer haut
unbemerkt ab und der UP bleibt sitzen.
so dußlig ist „die Polizei“ doch wohl nicht, daß, wenn sie ein Auto anhält, nicht merkt, wer da auf welchem Platz (Fahrer oder Beifahrer) sitzt.
Ich denke, die beiden sind irgendwo gegengedonnert, standen schon draußen ums Auto rum und dann erst kam die Polizei hinzu.
Wären es echte Freunde,
so würde der Fahrer den UP nicht in der Sch… steckenlassen,
sondern sich selbst zur Polizei begeben und die Sache
aufklären.
Ja, das ist wohl wahr!
Gruß Gudrun
Hallo
Wikipedia erklärt das mE ganz gut und allgemeinverständlich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschuldigter
aber leider eher laienhaft und auch widersprüchlich.
Hier dann noch etwas fachlicher:
http://www.juraforum.de/lexikon/Beschuldigter
da merkt man, dass Fachleute am Werk waren.
Gruss
Iru
so dußlig ist „die Polizei“ doch wohl nicht, daß, wenn sie ein
Auto anhält, nicht merkt, wer da auf welchem Platz (Fahrer
oder Beifahrer) sitzt.Ich denke, die beiden sind irgendwo gegengedonnert, standen
schon draußen ums Auto rum und dann erst kam die Polizei
hinzu.
Stimmt, da hast du wohl Recht.
Gruss
Iru