Polizei zeigt an

hallo.

heute in der zeitung:
ein pärchen hat sich um eine bettdecke gestritten. dabei haben sich beide gegenseitig verletzt. die von nachbarn gerufene polizei konnte das paar beruhigen, aber auf beide käme jetzt eine anzeige wegen körperverletzung zu.

frage:
kann die polizei von sich aus anzeige erstatten? ich dachte, das müßten die geschädigten selbst machen?
ob sie sich gegenseitig angezeigt haben, geht aus dem artikel leider nicht hervor.

gruß

michael

Hallo,

Anzeige erstatten darf jeder, nicht nur jemand, der in das Vergehen involviert war. Falsche Verdächtigungen dagegen sind untersagt.
Das Ganze darf nicht mit dem Strafantrag verwechselt werden, der meines Wissens je nach Tat nur beim Geschädigten liegt.

Grüsse,
d.

Einfache Kontrollüberlegung: Wer zeigt einen Mörder an? Das Opfer?

Der Begriff „Anzeige“ wird vielfach falsch verstanden und falsch verwendet. Eine Anzeige ist die Anregung an eine Ermittlungsbehörde (z.B. Polizei), in einer Sache zu ermitteln. So gesehen würden sich die Polizeibeamten selbst eine Anregung geben.

Wie auch immer, selbstverständlich kann jeder zu Ermittlungen anregen, also Anzeige erstatten. Es will mir auch kein einziger Grund einleuchten, warum das anders sein sollte. Bedenken muss man insbesondere, dass die Ermittlungsbehörden bei Kenntnisnahme vom Anfangsverdacht einer Straftat von Amts wegen ermitteln müssen. Wenn sie also - wie auch immer, z.B. durch eine Anzeige - von Tatsachen erfahren, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, gibt es doch keinen nachvollziehbaren Grund, warum sie plötzlich nicht tätig werden sollten.

Einfache Kontrollüberlegung: Wer zeigt einen Mörder an? Das
Opfer?

das leuchtet natürlich ein :smile:
mich hat das ganze nur ein bißchen irritiert, weil’s ja (im fernsehen) immer heißt „solange er/sie keine anzeige erstattet, können wir nichts machen“.
oder aber jemand zieht seine anzeige zurück und die polizei steht dann total machtlos da.

und was, wenn der/die geschädigte gar nicht will, daß gegen den täter ermittelt wird?
kann im beispiel die frau jetzt sagen „ich will nicht, daß mein mann/freund bestraft wird. bitte stoppen sie die ermittlungen“?
oder ist das der polizei egal? straftat bleibt schließlich straftat, und für die verfolgung hat der staat zu sorgen?

gruß

michael

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und was, wenn der/die geschädigte gar nicht will, daß gegen
den täter ermittelt wird?
kann im beispiel die frau jetzt sagen „ich will nicht, daß
mein mann/freund bestraft wird. bitte stoppen sie die
ermittlungen“?
oder ist das der polizei egal? straftat bleibt schließlich
straftat, und für die verfolgung hat der staat zu sorgen?

legalitätsprinzip: pflicht zum tätigwerden http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip

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mich hat das ganze nur ein bißchen irritiert, weil’s ja (im
fernsehen) immer heißt „solange er/sie keine anzeige
erstattet, können wir nichts machen“.

Im Fernsehen können Staatsanwälte auch Haftbefehl erlassen. Du kannst doch nicht das Fernsehen als Quelle für die Beantwortung rechtlicher Fragen betrachten.

oder aber jemand zieht seine anzeige zurück und die polizei
steht dann total machtlos da.

Da eine Anzeige ja eine Anregung zu Ermitteln ist und man eine Anregung nicht zurückziehen kann, kann man auch eine Anzeige nicht zurückziehen. Von der einfachen Strafanzeige ist allerdings der sog. Strafantrag zu unterscheiden. Je nach Deliktakt kann die Straftat dann nur verfolgt werden, wenn entweder ein Antragsberechtigter den Antrag stellt - den er dann auch zurücknehmen kann -, oder der fehlende Antrag kann dadurch ersetzt werden, dass die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht.

und was, wenn der/die geschädigte gar nicht will, daß gegen
den täter ermittelt wird?

Das ist von den Antragsdelikten abgesehen nicht die Entscheidung des Geschädigten. Die Staatsanwalt setzt einen staatlichen Strafanspruch durch und nicht etwa einen Anspruch des Geschädigten.

kann im beispiel die frau jetzt sagen „ich will nicht, daß
mein mann/freund bestraft wird. bitte stoppen sie die
ermittlungen“?

Sagen schon, aber rechtsdogmatisch hat das keine Bedeutung. Man kann es als Staatsanwalt z.B. dahin berücksichtigen, dass man das Verfahren etwa wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 StPO einstellt.

oder ist das der polizei egal?

Die Polizei ist an das Gesetz gebunden.

straftat bleibt schließlich
straftat, und für die verfolgung hat der staat zu sorgen?

Ja, so lautet der Grundsatz.

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Im Fernsehen können Staatsanwälte auch Haftbefehl erlassen. Du
kannst doch nicht das Fernsehen als Quelle für die
Beantwortung rechtlicher Fragen betrachten.

mach ich doch gar nicht. aber die darstellung rechtlicher zusammenhänge im fernsehen wirft (aus meiner sicht) einige fragen auf :wink:

gruß

michael

Hallo,

dass Unterhaltung und Realität getrennt werden sollten, wird aber doch schon aus Soaps, Actionfilmen, Schnulzen, etc. klar. Selbst die Nachrichten sind je nach Sender mit Vorsicht zu geniessen.

Grüsse
d.

Hallo

Selbst die Nachrichten sind je nach Sender mit Vorsicht zu
geniessen.

vor zwei Tagen wurde in Sachsen in einigen seriösen Nachrichtensendern über Radio verbreitet „…die Polizei hat Haftbefehl gegen den… erlassen…“.
Typischer Fall von keine Ahnung.

Gruss

Iru