Hallo zusammen!
Wisst ihr, ob bei der Polizeiärtztlichen Untersuchung das Patellaspitzensyndrom als Auswertungskriterium ausschlaggebend ist.
Bei mir ist es so, dass ich keine Schmerzen verspüre, weil es recht gut verheilt ist. Jedoch ist ja bekannt, dass es chronisch ist. Bin dennoch gut belastbar mit dem Knie. Kann mir jemand dabei helfen?
Vielen dank im Vorraus!