Polizeiaktion rechtlich in Ordnung ?

Hi,

Meine Frage nun (rein interesse halber): Dürfen die
Sonderrechte auch für die Verfolgung solcher
Ordnungswidrigkeiten eingesetzt werden ?

Sonderrechte können Polizisten IMMER wahrnehmen

sorry, aber das ist schlicht falsch. Die Inanspruchnahme

von

Sonderrechten ist an Vorraussetzungen gebunden, das

solltest

Du als Offizier der Feldjäger eigentlich wissen.

Diese „Voraussetzungen“ (zur Erfüllung hoheitlicher

Handlungen

dringend geboten) sind ziemlich gering, wie du bei deinem
Beruf sicherlich weißt. Und das „IMMER“ soll mehr bedeuten,
dass ein Polizist jederzeit die Möglichkeit hat diese
Voraussetzungen festzustellen und dementsprechend zu handeln

dementsprechend war die Formulierung wohl tatsächlich
ungünstig gewählt.

und da sie den
Auftrag haben die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten
verstehe ich die Frage nicht ganz.

Seit wann ist es denn verboten Fragen zu stellen? Hans-

Jürgen

hat eine einfache, sachliche Frage gestellt. Er hat nicht
gebrüllt „diese Rowdies“ oder sich über das Verhalten der
Beamten sonst beschwert. Er hat etwas beobachtet und sich
gefragt, ob die Beamten evtl. rechtswidrig gehandelt haben
könnten.

Entschuldigung, aber diese Frage basiert m. E. entweder auf
ziemlicher Naivität, massiver Unkenntnis der Aufgaben

unserer

Polizei oder schlichtweg einer gewissen Abneigung gegenüber
der Exekutiven/Unverständnis für die Exekutive - meiner
Erfahrung nach basieren solche Fragen aber eher aus einem
Mischmasch aus allem drei mit Schwerpunkt auf letzterem.
Da ich einfach mal unterstelle, dass du den geschilderten
„Fall“ auch gelesen hast Frage ich mich ernsthaft, wo du da
auch nur annäherungsweise eine rechtswidrige Handlung

erkennen

konntest.

Du wirst es wahrscheinlich nicht mögen, aber in unserem
Rechtsstaat (den zu verteidigen Du sicher mal gelobt hast)
sind solche Fragen ausdrücklich erlaubt und erwünscht.

Nein, gelobt habe ich nie, aber geschworen. Und du wirst es
nicht glauben: Auch Antworten, wie meine sind „ausdrücklich
erlaubt und erwünscht“, denn sie fallen genauso unter das
Recht der freien Meinungsäußerung.
Blöderweise steht nirgendwo im Grundgesetz, dass man bevor

man

den Mund aufmacht auch das Hirn einschalten muss!

Aha, hat die Radfahrerin niemanden gefährdet? Das

Überfahren

einer roten Ampel kann relativ schnell den Straftatbestand

der

Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllen und ist kein
Kavaliersdelikt. Wenn die Fahrradfahrerin den Führerschein

hat

kann sie ihn wegen so einer Aktion genauso abgeben, wie

ein

Autofahrer.

Bei uns auf der Wache würden wir uns hier in nicht
jugendfreier Weise mit den Ursachen Deines Frustes
beschäftigen…

…suum quique…

Wieso gehst Du Hans-Jürgen so an?

Habe ich das? Na ja, wenn das wirklich der Fall war - obwohl
das nie meine Intention war - spendest du sicherlich ein
Taschentuch.

Er hat die Frau mit keinem Wort entschuldigt.

Habe ich das behauptet? Er konnte sich offenbar aber nicht
erklären was die Dame denn überhaupt falsch gemacht hat -
sonst wäre es wohl nicht zu der Frage gekommen (Stichwort
Naivität oder Unkenntnis).

Das Polizisten im Einsatz regelmäßig Dritte, aber vor

allem

sich selbst gefährden MÜSSEN gehört zum Beruf,

Nun, die Gefährdung Dritter sollte weitestgehend
ausgeschlossen werden (und wird sie glücklicherweise ja

auch).

Entspricht meiner Aussage, danke für die Bestätigung.

Ich weiß nicht, ob sich die Bundeswehr wirklich so wenig
Gedanken über Kollateralschäden macht, bei zivilen Behörden
sieht das anders aus…

Na ja…dieses Informationsdefizit deinerseits solltest du

ja

auf einfachstem Wege, z.B. übers Internet beheben können -
viel Erfolg dabei.

in jedem Fall sind sie aber an den Grundsatz der

Verhältnismäßigkeit ::der Mittel gebunden und ich würde in
diesem Fall sagen: optimal

gelöst.

Kannst Du mir Deine Kristallkugel mal ausleihen?

Sorry, aber die brauche ich, um Kollateralschäden

vorzubeugen.

;o)

PS: Ich frage mich bei solchen Fragen wirklich, ob manche
Leute zu viel Zeit haben und/oder Polizisten für komplette
Idioten halten. Die Jungs und Mädels machen einen guten

Job

und wissen genau, was sie tun, nur dass der deutsche
Durchschnittsidio…sorry…Durchschnittsbürger lieber
sinnlose Diskussionen aus nichtigsten Gründen führt,

anstatt

mal anzuerkennen, das er selber im Unrecht ist.

Hääää? Dein Frust muß ja wirklich gigantisch sein. Oder

sagt

Dir Deine Kristallkugel, daß Hans-Jürgen der Rotsünder war?

Ich würde ihm nie unterstellen extra für diese Frage eine
Geschlechtsumwandlung auf sich zu nehmen, frage mich aber,

wie

du darauf gekommen bist.
Abgesehen davon hat das weniger mit Frust meinerseits zu

tun,

eher damit, dass ich die alltäglichen Probleme der Kollegen
sehr gut kenne und regelmäßig wenig bis gar kein Verständnis
für das Verhalten des deutschen Durchschnittsbürgers habe.

Typisch deutsch: Von nichts 'ne Ahnung, zu allem 'ne

Meinung.

Daß dies typisch für Deutschland sein soll, ist mir neu.

Ich

dachte, das wäre eine weltweite Erscheinung.

Auch hier empfehle ich dir dich ein wenig zu informieren,
schon allein in Europa wirst du kaum ein
diskussionsfreudigeres Volk finden, wenn es darum geht

sinnlos

über Nichtigkeiten oder eigene Vergehen zu diskutieren.
Es sind ja immer die anderen Schuld…und dann ist da auch
noch dieser böse, böse Staat, der sich erdreistet die
Sozialleistungen und das Arbeitslosengeld zu kürzen…und

dann

will der auch noch Steuern haben - unmöglich.

In diesem Sinne, WIR sind Deutschland, WIR sind der Staat.

Aber aus Deinem Posting spricht eine Haltung, die für ein
früheres Deutschland sehr typisch war und die
erschreckenderweise in manchen Kreisen immer noch

vorherrscht:

was ein deutscher Beamter tut muß richtig sein (bzw. ist es
per Definition) und dieses in Frage zu stellen kommt einem
Hochverrat gleich…

Aus diesem Beitrag spricht eher deinerersits die Haltung,

dass

du ziemlich schnell aus der Hüfte schießt, anstatt dir zu
überlegen, was noch dahinter stecken könnte.

Wo kämen wir denn da hin, wenn die Beamten im Finanzamt

immer

recht hätten ;o)

Gruß Andreas

Cool und sachlich ausgekontert, Beifall & Sternchen!

:smile: Barbara

Eigentlich unfassbar, diese Frage.

Polizisten werden für die Verwendung
von Sondersignalen entsprechend ausgebildet
und können die evtl. eintretende Gefährdung
des allg. Strassenverkehrs mit hoher Wahrscheinlichkeit
entsprechend verantwortungsvoll abschätzen.
Das ist deren Job !!!

Hat die fahrlässig und unverantwortlich handelnde
Radfahrerin denn Ihr Ticket bekommen???

Oder wenigstens was in die Speichen?
:wink:

\q

Also manchmal frage ich mich echt…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Eigentlich unfassbar, diese Frage.

Unfassbar ist die Dummheit mancher Leute, zu glauben, die Exekutive habe immer Recht. Es ist nicht nur Dummheit, sondern auch massive Geschichtsunkenntnis - und leider ist das der Grund, weshalb sich das Volk ein demokratisches System immer wieder selbst abgewählt hat.

Gruß
Tom

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Eigentlich unfassbar, diese Frage.

Eigentlich unfassbar ist nur diese Antwort…
den weniger auf eine Fragestellung eingehen kann man wohl kaum.

Und daher wird hier der Bereich abgeschlossen.

Gruss ivo

Mag sein - fände ich aber interessant, da diese Äußerung eine private Meinung ist die nichts mit dem Dienst zu tun hat. Im Dienst muss einem nämlich immer „die Sonne aus dem Arsch“ scheinen, weil der „Bürger“ wenig bis gar kein Verständnis dafür hat, wenn es mal anders ist. Abgesehen davon hat die persönliche Meinung zu solche Fragen für mich persönlich auch nichts im Dienst zu suchen.

Was ich aber faszinierend finde ist, dass es offenbar eben o.g. Personengruppen offenbar nicht zugestanden wird eine eigene Meinung - die auf täglichen, persönlich gemachten Erfahrungen beruht - zu vertreten.

Na ja…nichts wird besser, aber alles wird anders. ^^

Gruß Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo,

Ordnungswidrigkeiten eingesetzt werden ? Immerhin haben die
Polizisten bei dieser Aktion sich und andere gefährdet (da sie
rot hatten und kein Martinshorn an.)

ob nun eine Gefährdung vorlag, kann man aufgrund der Beschreibung nicht beurteilen. Ich glaube kaum, daß die Kollegen ihr eigenes und andere Leben für die Aktion riskiert hätten. Zur vorher gemachten Aussagen, Polizisten seien jederzeit der Herr der (Verkehrs)Lage:
http://www.google.de/search?hl=de&q=verkehrsunfall+s…

Gruß,
Christian

du darauf gekommen bist.
Abgesehen davon hat das weniger mit Frust meinerseits zu tun,
eher damit, dass ich die alltäglichen Probleme der Kollegen
sehr gut kenne und regelmäßig wenig bis gar kein Verständnis
für das Verhalten des deutschen Durchschnittsbürgers habe.

Dann bist du vielleicht für deinen Job nicht geeignet, denn dank der Wehrpflicht werden ja auch Durchschnittsbürger zu Soldaten.

Ich leihe dir jedenfalls gern mal mein Scriptum zum Thema Strafprozessrecht, dort kannst du dir ein paar Seiten zum Problemkreis Beweisverwertungsverbote durchlesen, und dann kannst du mal darüber nachdenken, wieso Juristen sich mit so was überhaupt beschäftigen müssen (Tipp: Es hat nichts damit zu tun, dass die Exekutive hier ganz sauber gehandelt hat).

Oder um es anders auszudrücken: Ein ständiges gesundes (!) Misstrauen gegenüber dem Staat und zwar gerade ggü. der Exekutive, ist dringend erforderlich, um die freiheitliche Grundordnung aufrecht erhalten zu können.

Levay

1 Like

Nein, diese Voraussetzungen sind nicht ziemlich gering.

Ich glaube, der Satz hat auch mich von allen am meisten gewundert. Vielleicht gibt es bei den Feldjägern, weil sie nur für Soldaten zuständig sind, ja geringere Anforderungen als für sonstige Polizisten.

Levay

Oder um es anders auszudrücken: Ein ständiges gesundes (!)
Misstrauen gegenüber dem Staat und zwar gerade ggü. der
Exekutive, ist dringend erforderlich, um die freiheitliche
Grundordnung aufrecht erhalten zu können.

Aber ein ständiges gesundes und nach außen getragenes Vertrauen in die Menschen, die täglich einiges dafür riskieren oder zumindest hinhalten, dass die fdGO in Kraft bleibt, inklusve eines gewissen Maßes an Fehlertoleranz durch die Nutznießer der fdGO ist dringend erforderlich um hier friedlich und einigermaßen geschützt leben zu können.
Möglicherweise könnte doch der eine oder andere einfach mal die Straßenseite wechseln, wenn ein Polizeibeamter dazu auffordert ohne in Diskussionen über den GdV zu verfallen…

ElC

Oder um es anders auszudrücken: Ein ständiges gesundes (!)
Misstrauen gegenüber dem Staat und zwar gerade ggü. der
Exekutive, ist dringend erforderlich, um die freiheitliche
Grundordnung aufrecht erhalten zu können.

Wenn es nur ein „gesundes“ Misstrauen wäre, würde ich mich Deiner Meinung vollauf anschließen. Leider ist das Misstrauen, das ja eher gesund sein sollte, doch eher als krankhaft zu beschreiben. Sobald staatliches Handeln erkannt wird, wird drauflos kritisiert was das Zeug hält, ohne Ahnung um was es dabei im Einzelfall geht. Insoweit muss ich mich der Meinung von Elcaiman anschließen. Einfach mal akzeptieren, dass in der Regel hoheitlich Handelnde nicht grundsätzlich Verbecher und verkappte Überwachungsstaatler sind, sondern einfach ihren Job machen, mal gut aber eben auch mal schlecht, wie in jedem anderen Beruf auch. Das ist nun mal der menschliche Faktor.

Daniel

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Hallo!

Aber ein ständiges gesundes und nach außen getragenes
Vertrauen in die Menschen, die täglich einiges dafür riskieren
oder zumindest hinhalten, dass die fdGO in Kraft bleibt,
inklusve eines gewissen Maßes an Fehlertoleranz durch die
Nutznießer der fdGO ist dringend erforderlich um hier
friedlich und einigermaßen geschützt leben zu können.
Möglicherweise könnte doch der eine oder andere einfach mal
die Straßenseite wechseln, wenn ein Polizeibeamter dazu
auffordert ohne in Diskussionen über den GdV zu verfallen…

Da sagt ja auch keiner was dagegen - die Gefahr ist hier, dass dieses Argument zu dem anderen in einen Gegensatz gebracht wird, der überhaupt nicht existiert. Das ist die gleiche Gefahr wie wenn Rechtsstaat und Kriminalitätsbekämpfung als Gegensatz dargestellt werden oder Opferschutz und Täterschutz - das ist Unsinn und zeugt nur vom Nichtverständnis der Materie.

Die Rechtsordnung kalkuliert ja ein, dass Fehler passieren. Aus diesem Grund gibt es ja eben diese Ausgleichsmechanismen (z.B. Rechtsmittel). Außerdem bedeutet die objektive Rechtswidrigkeit einer Handlung eben nicht automatisch, dass diese Rechtswidrigkeit dem „Täter“ vorgeworfen werden kann - auch dies wird von der Rechtsordnung also alles berücksichtigt (daher ist Rechtswidrigkeit und Verschulden nicht das gleiche). Es gibt daher diesen von dir angedeuteten Gegensatz nicht.

Die Frage war ganz einfach, ob die Handlung objektiv rechtswidrig oder rechtskonform war (in der Frage war überhaupt kein Vorwurf gegen den Polizisten enthalten) - eine solche Frage ist vollkommen berechtigt. Wenn nun jemand darauf antwortet, dass solche Fragen nicht zu stellen sind, weil Handlungen von Polizisten nicht zu hinterfragen sind, und diese Meinung noch von Jemandem kommt, der einem bewaffneten Wachkörper angehört, dann ist das rechtsstaatlich einfach unakzeptabel. Wenn Handlungen der Polizei nicht hinterfragt werden dürfen, dann hat das mit Demokratie und Rechtsstaat nichts mehr zu tun.

Gruß
Tom

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Kein Vorwurf
Hallo!

Das ist richtig, aber die Frage implizierte überhaupt keinen Vorwurf, umso unverständlicher ist die Reaktion mancher darauf.

Gruß
Tom

Hallo!

Was ich aber faszinierend finde ist, dass es offenbar eben
o.g. Personengruppen offenbar nicht zugestanden wird eine
eigene Meinung - die auf täglichen, persönlich gemachten
Erfahrungen beruht - zu vertreten.

Also manchmal habe ich das Gefühl, du willst es nicht verstehen: wer hat geschrieben, dass du deine Meinung nicht vertreten darfst? Niemand - und du wirst auch akzeptieren müssen, dass jemand gegen deine Meinung auftritt ohne dass du den Beleidigten zu spielen musst - so wie jeder andere auch.

Gruß
Tom

Hallo!

Nein, diese Voraussetzungen sind nicht ziemlich gering.

Ich glaube, der Satz hat auch mich von allen am meisten
gewundert. Vielleicht gibt es bei den Feldjägern, weil sie nur
für Soldaten zuständig sind, ja geringere Anforderungen als
für sonstige Polizisten.

Also mich hat er ehrlich gesagt am meisten verärgert und zur Antwort gereizt - dies deshalb, weil eben dieser so wichtige Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Praxis in vielen Fällen nicht beachtet wird. Teilweise wird ja das Gesetz gar nicht beachtet.

So wollte unlängst ein Polizist einen Kanzleikollegen von mir verhaften (kein Schmäh, der wollte das wirklich), weil er seine Freundin entgegen der StVO auf dem Gepäckträger seines Fahrrades transportiert hat und dies obwohl die Identität an Ort und Stelle geklärt werden konnte. Begründung des Polizisten: er fühlte sich nicht ausreichend ernst genommen, da mein Kollege am Polizisten mit seiner Freundin am Gepäckträger einfach vorbeigefahren ist.

In diesem Fall nutzte meinem Kollegen dann wohl der RAA-Ausweis der Sbg. Rechtsanwaltskammer - er wurde nach dem Vorweisen desselben doch nicht verhaftet und es wurde nichteinmal ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (obwohl der Polizist natürlich eigentlich Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde hätte erstatten müssen, weil man natürlich niemanden am Gepäckträger des Fahrrades transportieren darf).

Gruß
Tom

Hallo Andreas,

die Annahme das die private Meinung nichts mit dem Dienst zu tun hat ist nicht richtig.
Denn die private Meinung wird von der Aussenwelt wahrgenommen und entsprechend interpretiert und reflektiert. Das gilt im übrigen für jede Berufsgruppe - so kann ich mich nicht zu Finanzthemen äussern ohne dass dies auf meinen Beruf reflektiert wird.

Jede Meinungsäusserung hat nun mal eine Aussenwirkung und so wird entsprechendes Auftreten nun mal entsprechend wahrgenommen.
Wer also „dumme Kommentare“ loslässt, sollte sich nicht über die Reaktionen darauf wundern.

Habe ich anfangs des Themas noch Unvertändnis gehabt, dass du aufgrund deines Berufs ein unverständlich hohes Mass an Anfeindungen abbekommen hast, so hast du den Rest dazu geliefert, der diese Reaktionen begründet.

Du bist insofern selbst schuld, wenn du die Klischees die gewisse Berufsgruppen haben auch noch bedienst.

Gruss Ivo

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Grundeinstellung zur Polizei
Es geht doch um die Grundeinstellung zur Polizei. Natürlich muss staatliches Handeln an der Rechtmäßigkeit gemessen werden und überprüfbar sein.

Allerdings ist es heute so, dass sich immer mehr Menschen -in diesem Lande - berufen fühlen jede Maßnahme zu hinterfrage.
Eine Radfahrerin fährt bei Rotlicht. Die Polizei fährt bei Rot hinterher und Ahndet den Verstoß. Für alle sichtbar. Jeder sieht: Aha, die Polizei kümmert sich auch um Verstöße von Radfahrern. Eigentlich müsste sich da zumindest jeder Autofahrer freuen.

Ich weiss daher gar nicht, wie man überhaupt auf die Frage kommen kann ob die Polizei das dürfte… Ein Verstoß lag vor, die Polizei hat sofort gehandelt.
Viel fragwürdiger wäre es doch wenn die Polizei nichts getan hätte. Und die Frage ist doch warum ist die Radfahrerin dermaßen unverfroren einfach bei Rotlicht zu fahren ohne sich wenigstens zu vergewissern, dass keine Polizei in der Nähe ist.
Nein, es ist schon so dermaßen selbstverständlich, dass diese Rechtsvertstöße begangen werden. Da tauchen eher Fragen auf die die Rechtmäßigkeit der Verfolgung betreffen.
Was ist denn das für eine Grundeinstellung? An jeder Stelle wird nur noch darauf geachtete ob die Polizei da nicht vielleicht was falsch gemacht haben könnte.
Das ist doch nicht mehr normal.

Und bitte nicht falsch verstehen: Ich meine hier nicht den Fragesteller persönlich. Das ist ein leider weit verbreitetes Phänomen, wie man hier immerwieder feststellen kann.

ElC.

ElC.

1 Like

Hallo!

Es geht doch um die Grundeinstellung zur Polizei. Natürlich
muss staatliches Handeln an der Rechtmäßigkeit gemessen werden
und überprüfbar sein.

Ja, aber genau das wurde implizit in Frage gestellt und zwar nicht vom Fragesteller, sondern von einem Antwortenden.

Allerdings ist es heute so, dass sich immer mehr Menschen -in
diesem Lande - berufen fühlen jede Maßnahme zu hinterfrage.

Man darf glücklicherweise jede Maßnahme hinterfragen.

Eine Radfahrerin fährt bei Rotlicht. Die Polizei fährt bei Rot
hinterher und Ahndet den Verstoß. Für alle sichtbar. Jeder
sieht: Aha, die Polizei kümmert sich auch um Verstöße von
Radfahrern. Eigentlich müsste sich da zumindest jeder
Autofahrer freuen.

Ja, aber man kann doch fragen ob das so erlaubt ist oder nicht. Würde es keine gesetzliche Regelung geben, die der Polizei erlauben würde, hier bei Rot in die Kreuzung zu fahren, dann wäre das eben unrechtmäßig - und da wäre es völlig wurscht, ob das Verhalten der Radfahrerin rechtmäßig war oder nicht. Eine rechtswidrige Handlung von A rechtfertigt keine rechtswidrige Handlung von B - oder auch iniuria non excusat iniuriam. Sinnvollerweise gibt es natürlich eine entsprechende Regelung, dass die Polizei das darf - aber nach der zu Fragen ist doch bitte völlig in Ordnung.

Ich weiss daher gar nicht, wie man überhaupt auf die Frage
kommen kann ob die Polizei das dürfte… Ein Verstoß lag vor,
die Polizei hat sofort gehandelt.

Hat irgendjemand gesagt, dass die Polizei das nicht dürfte oder jemand der Polizei einen Vorwurf gemacht? Eben niemand - das wird doch nur von denjenigen hineininterpretiert, die hinter einem ganz normalen kritischen Hinterfragen einen Angriff auf die Staatsautorität vermuten - und genau das stößt mir auf.

Im Übrigen gilt auch beim Rotlichtverstoß die Unschuldsvermutung - nur so ein Hinweis. Die Polizei verfolgt auch hier einen Verdächtigen, nicht einen Schuldigen.

Viel fragwürdiger wäre es doch wenn die Polizei nichts getan
hätte.

Niemand hier hat das Verhalten der Polizei kritisiert.

Und die Frage ist doch warum ist die Radfahrerin
dermaßen unverfroren einfach bei Rotlicht zu fahren ohne sich
wenigstens zu vergewissern, dass keine Polizei in der Nähe
ist.

Wenn sie sich vergewissert hätte, wäre es noch schlimmer, da dann jedenfalls eine vorsätzliche Übertretung gegeben wäre. Im Übrigen darf sie natürlich nicht bei Rot in die Kreuzung fahren, egal ob ein Polizist dort steht oder nicht. Unverfrorenheit ist jedenfalls kein Tatbestandsmerkmal und völlig irrelevant.

Nein, es ist schon so dermaßen selbstverständlich, dass diese
Rechtsvertstöße begangen werden. Da tauchen eher Fragen auf
die die Rechtmäßigkeit der Verfolgung betreffen.
Was ist denn das für eine Grundeinstellung? An jeder Stelle
wird nur noch darauf geachtete ob die Polizei da nicht
vielleicht was falsch gemacht haben könnte.
Das ist doch nicht mehr normal.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, wie eben schon gesagt. Ich hab auch überhaupt kein Verständnis, wenn ein Radfahrer bei rot in die Kreuzung fährt - überhaupt nicht und ich hab auch kein Verständnis dafür, wenn sich dann so jemand über die rechtlichen Konsequenzen seines eigenen Fehlverhaltens beschwert. Trotzdem hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.

Und bitte nicht falsch verstehen: Ich meine hier nicht den
Fragesteller persönlich. Das ist ein leider weit verbreitetes
Phänomen, wie man hier immerwieder feststellen kann.

Ja da gebe ich dir recht, aber man sollte nicht Dinge gegeneinander ausspielen, die nicht im Gegensatz zueinander stehen. Das Ergebnis wäre nämlich fatal.

Gruß
Tom

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Eben!
So ist es.