Hi,
Meine Frage nun (rein interesse halber): Dürfen die
Sonderrechte auch für die Verfolgung solcher
Ordnungswidrigkeiten eingesetzt werden ?Sonderrechte können Polizisten IMMER wahrnehmen
sorry, aber das ist schlicht falsch. Die Inanspruchnahme
von
Sonderrechten ist an Vorraussetzungen gebunden, das
solltest
Du als Offizier der Feldjäger eigentlich wissen.
Diese „Voraussetzungen“ (zur Erfüllung hoheitlicher
Handlungen
dringend geboten) sind ziemlich gering, wie du bei deinem
Beruf sicherlich weißt. Und das „IMMER“ soll mehr bedeuten,
dass ein Polizist jederzeit die Möglichkeit hat diese
Voraussetzungen festzustellen und dementsprechend zu handeln
dementsprechend war die Formulierung wohl tatsächlich
ungünstig gewählt.und da sie den
Auftrag haben die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten
verstehe ich die Frage nicht ganz.Seit wann ist es denn verboten Fragen zu stellen? Hans-
Jürgen
hat eine einfache, sachliche Frage gestellt. Er hat nicht
gebrüllt „diese Rowdies“ oder sich über das Verhalten der
Beamten sonst beschwert. Er hat etwas beobachtet und sich
gefragt, ob die Beamten evtl. rechtswidrig gehandelt haben
könnten.Entschuldigung, aber diese Frage basiert m. E. entweder auf
ziemlicher Naivität, massiver Unkenntnis der Aufgaben
unserer
Polizei oder schlichtweg einer gewissen Abneigung gegenüber
der Exekutiven/Unverständnis für die Exekutive - meiner
Erfahrung nach basieren solche Fragen aber eher aus einem
Mischmasch aus allem drei mit Schwerpunkt auf letzterem.
Da ich einfach mal unterstelle, dass du den geschilderten
„Fall“ auch gelesen hast Frage ich mich ernsthaft, wo du da
auch nur annäherungsweise eine rechtswidrige Handlung
erkennen
konntest.
Du wirst es wahrscheinlich nicht mögen, aber in unserem
Rechtsstaat (den zu verteidigen Du sicher mal gelobt hast)
sind solche Fragen ausdrücklich erlaubt und erwünscht.Nein, gelobt habe ich nie, aber geschworen. Und du wirst es
nicht glauben: Auch Antworten, wie meine sind „ausdrücklich
erlaubt und erwünscht“, denn sie fallen genauso unter das
Recht der freien Meinungsäußerung.
Blöderweise steht nirgendwo im Grundgesetz, dass man bevor
man
den Mund aufmacht auch das Hirn einschalten muss!
Aha, hat die Radfahrerin niemanden gefährdet? Das
Überfahren
einer roten Ampel kann relativ schnell den Straftatbestand
der
Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllen und ist kein
Kavaliersdelikt. Wenn die Fahrradfahrerin den Führerschein
hat
kann sie ihn wegen so einer Aktion genauso abgeben, wie
ein
Autofahrer.
Bei uns auf der Wache würden wir uns hier in nicht
jugendfreier Weise mit den Ursachen Deines Frustes
beschäftigen……suum quique…
Wieso gehst Du Hans-Jürgen so an?
Habe ich das? Na ja, wenn das wirklich der Fall war - obwohl
das nie meine Intention war - spendest du sicherlich ein
Taschentuch.Er hat die Frau mit keinem Wort entschuldigt.
Habe ich das behauptet? Er konnte sich offenbar aber nicht
erklären was die Dame denn überhaupt falsch gemacht hat -
sonst wäre es wohl nicht zu der Frage gekommen (Stichwort
Naivität oder Unkenntnis).Das Polizisten im Einsatz regelmäßig Dritte, aber vor
allem
sich selbst gefährden MÜSSEN gehört zum Beruf,
Nun, die Gefährdung Dritter sollte weitestgehend
ausgeschlossen werden (und wird sie glücklicherweise ja
auch).
Entspricht meiner Aussage, danke für die Bestätigung.
Ich weiß nicht, ob sich die Bundeswehr wirklich so wenig
Gedanken über Kollateralschäden macht, bei zivilen Behörden
sieht das anders aus…Na ja…dieses Informationsdefizit deinerseits solltest du
ja
auf einfachstem Wege, z.B. übers Internet beheben können -
viel Erfolg dabei.in jedem Fall sind sie aber an den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit ::der Mittel gebunden und ich würde in
diesem Fall sagen: optimal
gelöst.
Kannst Du mir Deine Kristallkugel mal ausleihen?
Sorry, aber die brauche ich, um Kollateralschäden
vorzubeugen.
;o)
PS: Ich frage mich bei solchen Fragen wirklich, ob manche
Leute zu viel Zeit haben und/oder Polizisten für komplette
Idioten halten. Die Jungs und Mädels machen einen guten
Job
und wissen genau, was sie tun, nur dass der deutsche
Durchschnittsidio…sorry…Durchschnittsbürger lieber
sinnlose Diskussionen aus nichtigsten Gründen führt,
anstatt
mal anzuerkennen, das er selber im Unrecht ist.
Hääää? Dein Frust muß ja wirklich gigantisch sein. Oder
sagt
Dir Deine Kristallkugel, daß Hans-Jürgen der Rotsünder war?
Ich würde ihm nie unterstellen extra für diese Frage eine
Geschlechtsumwandlung auf sich zu nehmen, frage mich aber,
wie
du darauf gekommen bist.
Abgesehen davon hat das weniger mit Frust meinerseits zu
tun,
eher damit, dass ich die alltäglichen Probleme der Kollegen
sehr gut kenne und regelmäßig wenig bis gar kein Verständnis
für das Verhalten des deutschen Durchschnittsbürgers habe.Typisch deutsch: Von nichts 'ne Ahnung, zu allem 'ne
Meinung.
Daß dies typisch für Deutschland sein soll, ist mir neu.
Ich
dachte, das wäre eine weltweite Erscheinung.
Auch hier empfehle ich dir dich ein wenig zu informieren,
schon allein in Europa wirst du kaum ein
diskussionsfreudigeres Volk finden, wenn es darum geht
sinnlos
über Nichtigkeiten oder eigene Vergehen zu diskutieren.
Es sind ja immer die anderen Schuld…und dann ist da auch
noch dieser böse, böse Staat, der sich erdreistet die
Sozialleistungen und das Arbeitslosengeld zu kürzen…und
dann
will der auch noch Steuern haben - unmöglich.
In diesem Sinne, WIR sind Deutschland, WIR sind der Staat.
Aber aus Deinem Posting spricht eine Haltung, die für ein
früheres Deutschland sehr typisch war und die
erschreckenderweise in manchen Kreisen immer noch
vorherrscht:
was ein deutscher Beamter tut muß richtig sein (bzw. ist es
per Definition) und dieses in Frage zu stellen kommt einem
Hochverrat gleich…Aus diesem Beitrag spricht eher deinerersits die Haltung,
dass
du ziemlich schnell aus der Hüfte schießt, anstatt dir zu
überlegen, was noch dahinter stecken könnte.Wo kämen wir denn da hin, wenn die Beamten im Finanzamt
immer
recht hätten ;o)
Gruß Andreas
Cool und sachlich ausgekontert, Beifall & Sternchen!
Barbara