Polizeianzeige wegen nicht erstattetem Betrag?

Hallo,
Habe über eine Privat-Anzeige ein Bett gekauft,
welches noch im Karton original verpackt war.
Zuhause stellte ich fest, dass Teile fehlen, da
offensichtlich ein weiterer Karton fehlte.
Nach mehrmaligem hin- und her mit dem Verkäufer
war er bereit, das Bett zurück zu nehmen.
Am vereinbarten Termin war er jedoch nicht zuhause und ich stellte das Bett vor die Wohnungstür im Flur im Beisein einer Nachbarin.
Ich forderte dann das Geld (60 Euro) per Überweisung vom V. zurück, doch dieser hat bisher immer verzögert und antwortet meist nicht auf meine SMS und Telefonate.
Er hat auch per SMS mehrmals versprochen, das Geld zurück zu überweisen und meine Kontodaten erfragt. Trotzdem hat er bisher trotz mehrerer Fristen nicht gezahlt.
Soll ich nun zur Polizei gehen und ihn anzeigen? Kann man wegen so einem Betrag eine Anzeige stellen? Wird die Polizei da überhaupt was tun? Gibt es andere Wege? Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Danke

Hi,

die Polizei hat mit der Sache nix zu tun und die werden Dir auch nicht weiterhelfen können.

Du solltest den Verkäufer anschreiben (Einschreiben am besten per Rückschein) und ihn schriftlich ermahnen bzw. ihm eine Frist zur Rückzahlung des Kaufbetrags setzen.

Wenn ihn das nicht beeindrückt bzw. wenn er weder antwortet noch zurückzahlt,kannst Du dich nur noch an die Gerichte wenden - und das sieht folgendermaßen aus : Bei jedem Amtsgericht gibts so eine Geschäftsstelle - dort gehst Du hin und sagst,daß Du einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken willst.

Du kannst googlen und Dich diesbzgl. wieter informieren.Hier eine passende Seite für Dich : http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm

Der Verkäufer wird dann vom Gericht ermahnt (ohne das die Sache vom Gericht näher überprüft wird) und wenn er dann Widerspruch dagegen einlegt,kommts es automatisch zu einer Gerichtsverhandlung.Wenn er aber nicht reagiert und die Frist verstricht dann schuldet er Dir offiziell die angeforderte Summe und wird dann entweder zahlen müssen oder wird zur Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung geladen…Es wird also ziemlich eng für den.

Hoffe,Dir geholfen zu haben.

Gruß

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann schildern Sie ihr den Fall und fragen Sie, ob dies ein Rechtsschutzfall ist. Wenn Sie die Zusage auf Kostenübernahme schriftlich haben, gehen Sie zum Anwalt und holen sich Rat ein. Es wird erfahrungsgemäß reichen, wenn der Anwalt dem Verkäufer einen eindeutigen Brief schreibt. Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, können Sie den Verkäufer alternativ bei der Polizei anzeigen. Ich fürchte aber, dass bei diesem verhältnismäßig kleinen Betrag (im Verhältnis gesehen zu anderen Straftaten) die Polizei nicht viel unternehmen wird. Der Weg zum Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung lohnt sich nicht, da die anwaltlichen Kosten mit Sicherheit über dem Streitwert liegen würden.

Hi
ich würd die Polizei außen vor lassen, da die Verfolgung von privaten Ansprüchen nicht Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist.
Hier bietet sich an, dem Betr. letztmalig eine angemessene Pflicht zur Zahlung einzuräumen und gleichzeitig damit zu drohen, den Klageweg zu beschreiten. Wenn er dann nicht zahlt: Anwalt einschalten - den zahlt auch der Verkäufer, falls er unterliegt.

Gruß
HaWeThie

Das ist Privatrecht und somit kein Fall für die Polizei.
Fordern Sie den Schuldner schriftlich (nicht Mail oder SMS) am besten per Einschreiben mit Rückschein zur Zahlung des Betrages auf und kündigen sie an, ggf. klagen zu wollen.
Wenn er dann immer noch nicht zahlt, würde ich einen Anwalt einschalten.

Hi, es ist möglich, überwiesenes Geld nach bis zu sieben Wochen von der Sparkasse oder der jeweiligen anderen Bank zurück zu buchen lassen.
Von einer Anzeige rate ich ab. Das kostet nur Nerven und Geld. LG Katja

Hallo,

zunächst ist zu unterscheiden in Privat-/Zivilrecht und Strafrecht.

Im Zivilrecht hast du einen Anspruch in Höhe der geleisteten Summe gegenüber dem Verkäufer, denn die Ware entsprach (außer er hat das Bett als unvollständig angeboten) nicht dem Angebot. Diesen Anspruch kannst du außergerichtlich (insb. durch einen Mahnbescheid) oder auch gerichtlich durchsetzen. Die Polizei kümmert sich um diese Durchsetzung nicht (außer Zivil- und Strafrechtsverfahren werden „zusammengelegt“).

Strafrecht: Hier handelt es sich vermutlich um einen Betrug - zumindest spricht alles dafür. Das nähere muss aber die Polizei abklären. Der Betrag spielt keine Rolle, auch wenn es um 2 Euro ginge, ist die Polizei verpflichtet. Allerdings dürfte nach den Ermittlungen der Polizei der Staatsanwalt das Verfahren z. B. wegen Geringfügigkeit einstellen (kommt darauf an, ob der Verkäufer schon straffällig war oder nicht, d. h. ein Serienbetrüger käme nicht ungeschoren davon).

Was würde ich tun:
zivilrechtilich: schriftliche Forderung und Androhung eines Mahnbescheids und anschl. Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen

strafrechtlich Anzeige bei der Polizei erstatten

Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung sondern nur der Weg, wie ich an die Sache herangehen würde.

Gruß
who_knows

Hallo, 

bitte entschuldigen Sie die längere Verzögerung, aber ich konnte hier längere Zeit nicht herein und war auch obendrein noch erkältet. 

Nun zu Ihrer Frage: 

Ohne einen Kaufvertrag wird es sicher etwas schwierig, die Nachforderung zu stellen. Es wäre sicherer gewesen, das Bett erst einmal irgendwie (im Keller vielleicht?) zu behalten und die Herausgabe des Geldes abzuwarten. Anschreiben würde ich ihn auch eher per Einschreiben/Rückschein und selbstverständlich unter Fristsetzung. Ansonsten bleibt nur, tatsächlich einen Anwalt einzuschalten.

Nun wünsche ich Ihnen einen schönen Dienstagabend. 

Mit freundlichen Grüßen 

Paragraf-X