Hallo Uwe,
Auf :welche Weise wird seiner Gattin dies mitgeteilt? Wird sie von
uniformierten Beamte aufgesucht?
Natürlich wird die Gattin persönlich in der Wohnung oder - sofern bekannt - der Arbeitsstelle, durch Polizeibeamte (ob nun uniformiert oder nicht) informiert. Häufig ist auch ein Notfallseelsorger bzw. Psychologe dabei.
Oder ruft man (was ich mir nicht recht vorstellen kann) einfach an?
Es soll schon gelegentlich vorgekommen sein, ist allerdings ein absolutes No-Go!
Oder bestellt man sie auf die Wache?
Genau so ein No-Go… „Kommen’s mal rum, wir haben wichtige Infos über Ihren Mann für Sie…“ Neee, geht gar nicht!
Wenn Beamte zu ihr kommen, sind sie zu zweit?
Soweit ich weiß, dürfen Polizeibeamte schon aus Sicherheitsgründen nicht allein zu Einsätzen; in eine Wohnung schon gar nicht. Man weiß nie, wie die betreffende Person reagiert und wenn man selbst Hilfe brauchen sollte, ist man als Einsatz-Single ganz schön angearscht.
Was hat die Gattin nun weiteres zu tun? Nimmt man sie
mit, um den Toten zu identifizieren?
Ähem… Wenn die Beamten bei der Gattin auftauchen, dann ist der Verblichene doch - zumindest anhand des Ausweises - identifiziert (für’s Erste)… 
Natürlich mag es eine Ehefrau geben, die sagt „Ich will ihn sofort sehen!“. Das setzt allerdings voraus, dass die Beamten überhaupt wissen, wo sich der Leichnam aktuell befindet. Der am Unfallort befindliche Notarzt kann nicht immer die Todesursache feststellen, deshalb wird nach Unfällen meist eine Obduktion vorgenommen. Die Frage ist nur, wohin hat man den Leichnam gebracht? Krankenhaus? Rechtsmedizinisches Institut? Bestattungsinstitut?
Grundsätzlich kann/sollte man den Hinterbliebenen nicht verwehren, den Verstorbenen/Verunglückten zu sehen; mitnehmen können einen die Beamten aber nicht, wenn man es nicht möchte.
Ob das „Ich will ihn/sie jetzt sehen“ in allen Fällen sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt… Ist der Leichnam bis zur Unkenntlichkeit verbrannt oder sonstwie schwer verunstaltet, wird man sicher versuchen, dies zu vermeiden oder - bei Verunstaltungen - versuchen, es so lange hinauszuzögern, bis der Bestatter die schlimmsten Verletzungen retouchiert hat.
Sonst ist die Identifizierung auch anhand einer Vielzahl von „Erkennungsmerkmalen“ möglich: Eheringe bzw. sonstige individuell angefertigten oder gravierten Schmuckstücke, Zahnstatus, Seriennummern von Implantaten, Narben (auch innere - z. B. von Knochenbrüchen oder Eingriffen), Tattoos, was-weiss-ich. DNA kommt dann gaaanz zum Schluss.
Grüße
EP