Polizeiarbeit Autounfall

Liebe Expertin, lieber Experte,

für eine Erzählung, an der ich gegenwärtig arbeite, benötige ich Ihre Hilfe.

Der Held kommt unmittelbar bei einem Autounfall ums Leben. Auf welche Weise wird seiner Gattin dies mitgeteilt? Wird sie von uniformierten Beamte aufgesucht? Oder ruft man (was ich mir nicht recht vorstellen kann) einfach an?  Oder bestellt man sie auf die Wache? Wenn Beamte zu ihr kommen, sind sie zu zweit? Was hat die Gattin nun weiteres zu tun? Nimmt man sie mit, um den Toten zu identifizieren?Ich hhoffe, Sie werden mir helfen. Ich bin Ihnen für Ihre Auskünfte sehr dankbar.
Freundlich grüßend

Uwe Durst

Hallo Uwe,

Auf :welche Weise wird seiner Gattin dies mitgeteilt? Wird sie von
uniformierten Beamte aufgesucht?

Natürlich wird die Gattin persönlich in der Wohnung oder - sofern bekannt - der Arbeitsstelle, durch Polizeibeamte (ob nun uniformiert oder nicht) informiert. Häufig ist auch ein Notfallseelsorger bzw. Psychologe dabei.

Oder ruft man (was ich mir nicht recht vorstellen kann) einfach an?

Es soll schon gelegentlich vorgekommen sein, ist allerdings ein absolutes No-Go!

Oder bestellt man sie auf die Wache?

Genau so ein No-Go… „Kommen’s mal rum, wir haben wichtige Infos über Ihren Mann für Sie…“ Neee, geht gar nicht!

Wenn Beamte zu ihr kommen, sind sie zu zweit?

Soweit ich weiß, dürfen Polizeibeamte schon aus Sicherheitsgründen nicht allein zu Einsätzen; in eine Wohnung schon gar nicht. Man weiß nie, wie die betreffende Person reagiert und wenn man selbst Hilfe brauchen sollte, ist man als Einsatz-Single ganz schön angearscht.

Was hat die Gattin nun weiteres zu tun? Nimmt man sie
mit, um den Toten zu identifizieren?

Ähem… Wenn die Beamten bei der Gattin auftauchen, dann ist der Verblichene doch - zumindest anhand des Ausweises - identifiziert (für’s Erste)… :wink:

Natürlich mag es eine Ehefrau geben, die sagt „Ich will ihn sofort sehen!“. Das setzt allerdings voraus, dass die Beamten überhaupt wissen, wo sich der Leichnam aktuell befindet. Der am Unfallort befindliche Notarzt kann nicht immer die Todesursache feststellen, deshalb wird nach Unfällen meist eine Obduktion vorgenommen. Die Frage ist nur, wohin hat man den Leichnam gebracht? Krankenhaus? Rechtsmedizinisches Institut? Bestattungsinstitut?

Grundsätzlich kann/sollte man den Hinterbliebenen nicht verwehren, den Verstorbenen/Verunglückten zu sehen; mitnehmen können einen die Beamten aber nicht, wenn man es nicht möchte.

Ob das „Ich will ihn/sie jetzt sehen“ in allen Fällen sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt… Ist der Leichnam bis zur Unkenntlichkeit verbrannt oder sonstwie schwer verunstaltet, wird man sicher versuchen, dies zu vermeiden oder - bei Verunstaltungen - versuchen, es so lange hinauszuzögern, bis der Bestatter die schlimmsten Verletzungen retouchiert hat.

Sonst ist die Identifizierung auch anhand einer Vielzahl von „Erkennungsmerkmalen“ möglich: Eheringe bzw. sonstige individuell angefertigten oder gravierten Schmuckstücke, Zahnstatus, Seriennummern von Implantaten, Narben (auch innere - z. B. von Knochenbrüchen oder Eingriffen), Tattoos, was-weiss-ich. DNA kommt dann gaaanz zum Schluss.

Grüße
EP

Hallo,

Der am Unfallort befindliche Notarzt kann nicht immer die
Todesursache feststellen, deshalb wird nach Unfällen meist
eine Obduktion vorgenommen.

Das ist so nicht ganz richtig. Es wird immer eine Leichenschau durchgeführt. Im Falle nichtnatürlichen oder ungeklärten Todesursache (z.B. durch Unfall) entscheidet die Polizeibehörde/Staatsanwaltschaft darüber, ob eine Obduktion durchgeführt werden soll. Dies geschieht nur sehr selten. Vgl. hierzu Seite 17 von http://mediwiki.uni-koeln.de/wiki/uploads/2/24/Leich…

Bei bspw. einem Verkehrsunfall besteht in aller Regel kein Grund für eine behördlich angeordnete Obduktion. Diese kann aber z.B. sinnvoll sein und auf Wunsch der Angehörigen durchgeführt werden, um gegenüber Lebens- oder Unfallversicherungen den Nachweis über die Todesursache erbringen zu können.

Die Frage ist nur, wohin hat man den Leichnam gebracht? Krankenhaus? :Rechtsmedizinisches Institut? Bestattungsinstitut?

Da geht so schnell bei einem Unfalltod keiner verloren. Nach wenigen Telefonaten ist klar, wo sich der Leichnam befindet.

mitnehmen können einen die Beamten aber nicht, wenn man es nicht möchte.

Zur Leichenidentifizierung ist prinzipiell jeder volljährige Staatsbürger verpflichtet. Sicher können die Beamten dies nicht an Ort und Stelle „erzwingen“ und würden immer erst auf andere Möglichkeiten zurückgreifen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

da man bei einem Autounfall in der Regel genügend Anhaltspunkte für die Identifizierung findet,wird (außer es besteht der Verdacht auf ein Verbrechen) im Normalfall der
Streifendienst die Angehörigen benachrichtigen.

Dabei ist zu unterscheiden,ob die Angehörigen im Zuständigkeitsbereich der eigenen oder einer fremden Wache wohnen.

Bei der eigenen Wache fahren in der Regel die aufnehmenden Beamten zu den Angehörigen.

Bei anderen Wachen wird ein freier Streifenwagen geschickt.

In vielen größeren Städten gibt es aber auch Sonderreglungen,wonach diensterfahrene Beamte in Zivil (teilweise sogar in Begleitung eines Psychologen oder Seelsorgers der jewieligen Religionsgruppe ) die Angehörigen aufsuchen.

Bei alleinstehenden Angehörigen wie im Beispiel würden die Beamten zum B. nach weiteren Verwandten wie Eltern,Großeltern usw. fragen und diese benachrichtigen,damit
diese sich die Frau kümmern.

Hallo,

da man bei einem Autounfall in der Regel genügend
Anhaltspunkte für die Identifizierung findet,wird (außer es
besteht der Verdacht auf ein Verbrechen) im Normalfall der
Streifendienst die Angehörigen benachrichtigen.

Dabei ist zu unterscheiden,ob die Angehörigen im
Zuständigkeitsbereich der eigenen oder einer fremden Wache
wohnen.

Was darf man denn unter dem Begriff „fremde Wache“ verstehen ?

Bei der eigenen Wache fahren in der Regel die aufnehmenden
Beamten zu den Angehörigen.

Was mich mal interessieren würde, woher kennen denn die Polizeibeamten
die Angehörigen überhaupt ?

Bei anderen Wachen wird ein freier Streifenwagen geschickt.

Ich glaube Du hast zu viele Fernseh-Krimis gesehen !

Hallo,

ja ich weiss,du würdest natürlich zartfühlend über Handy anrufen…

"Ist da Witwe Meier ??..

Ach ja…wie kommen die Polizeibeamten wohl an die Adresse und Anschriften der Familie ??

Es ist kaum zu glauben…aber es soll doch tatsächlich Leute geben,die einen Personalwausweis mit sich führen und eine Brieftasche oder ähnliches,wo bei Familienvätern oder müttern meistens Bilder der Liebsten drinstecken usw. usw.

Bei einem VU stellen die eingesetztem Polizeibeamten nämlich persönliche Gegenstände aus dem Unfallfahrzeug und der Kleidung der getöteten Person sicher und übergeben sie den Angehörigen.

Hallo,

ja ich weiss,du würdest natürlich zartfühlend über Handy
anrufen…

Nein, man sollte dies den Polizeibeamten überlassen,
die dafür zuständig sind.

Ach ja…wie kommen die Polizeibeamten wohl an die Adresse
und Anschriften der Familie ??

Es ist kaum zu glauben…aber es soll doch tatsächlich Leute
geben,die einen Personalwausweis mit sich führen und eine
Brieftasche oder ähnliches,wo bei Familienvätern oder müttern
meistens Bilder der Liebsten drinstecken usw. usw.

Falsch - bei mir würdest du zwar einen Dienstausweis finden, aber sonst keinerlei Informationen über meine Familie.

Bei einem VU stellen die eingesetztem Polizeibeamten nämlich
persönliche Gegenstände aus dem Unfallfahrzeug und der
Kleidung der getöteten Person sicher und übergeben sie den
Angehörigen.

Mit Sicherheit nicht, dafür sind sie überhaupt nicht berechtigt.

Denn unter Umständen könnte es sich um Beweismaterial handeln.

Versuche nicht, was Du in Krimis im Fernsehen siehst,
hier im Forum als Tatsache einer Polizeiarbeit darzustellen…

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Hallo,

Nein, man sollte dies den Polizeibeamten überlassen,
die dafür zuständig sind.

NUn,genau das habe ich doch geschrieben…lool

Falsch - bei mir würdest du zwar einen Dienstausweis finden, aber sonst keinerlei
Informationen über meine Familie.

das hätte mich auch gewundert,wenn es einer mit dir aushalten würde…:smile:)))

Bei einem VU stellen die eingesetztem Polizeibeamten nämlich
persönliche Gegenstände aus dem Unfallfahrzeug und der
Kleidung der getöteten Person sicher und übergeben sie den
Angehörigen.
Mit Sicherheit nicht, dafür sind sie überhaupt nicht berechtigt.

Ach ja ???..schau mal da rein:
http://www.nds-voris.de/jportal/;jsessionid=A55E5595…

und
§§ 94 - 98 - 111b StPO - Sicherstellung / Beschlagnahme

Denn unter Umständen könnte es sich um Beweismaterial handeln.

Ja und wer ist da wieder zuständig ???..lool

Ach ja…Hellsehen kann ich auch noch…*g*…

Denn in deinem nächsten Post wirst du natürlich behaupten, seit zweitausend Jahren Leiter der Kriminalpolizeilichen Sondergruppe „Straßenverkehr“ zu sein…

Hallo,

Nein, man sollte dies den Polizeibeamten überlassen,
die dafür zuständig sind.

NUn,genau das habe ich doch geschrieben…lool

Glaubst Du wirklich an den Unsinn den Du schreibst

Falsch - bei mir würdest du zwar einen Dienstausweis finden, aber sonst keinerlei
Informationen über meine Familie.

das hätte mich auch gewundert,wenn es einer mit dir aushalten
würde…:smile:)))

Wenn ich deine Antwort lese, könnte ich mir vorstellen, dass Du irgendwo entsprungen bist.

Bei einem VU stellen die eingesetztem Polizeibeamten nämlich
persönliche Gegenstände aus dem Unfallfahrzeug und der
Kleidung der getöteten Person sicher und übergeben sie den
Angehörigen.
Mit Sicherheit nicht, dafür sind sie überhaupt nicht berechtigt.

Ach ja ???..schau mal da rein:
http://www.nds-voris.de/jportal/;jsessionid=A55E5595…

und
§§ 94 - 98 - 111b StPO - Sicherstellung / Beschlagnahme

Denn unter Umständen könnte es sich um Beweismaterial handeln.

Ja und wer ist da wieder zuständig ???..lool

Ach ja…Hellsehen kann ich auch noch…*g*…

Denn in deinem nächsten Post wirst du natürlich behaupten,
seit zweitausend Jahren Leiter der Kriminalpolizeilichen
Sondergruppe „Straßenverkehr“ zu sein…

Bist Du hier als Spassvogel unterwegs,
den man nicht ernst nehmen darf.

Seit wann ist die Kripo für den „Straßenverkehr“ zuständig. ?

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Hallo,

ich wußte doch ich kriege dich…lach

seit wann ist die Kripo für den „Straßenverkehr“ zuständig. ?

Nun,seit dem es in vielen Bundesländern eine Ausbildung im gehobenen Dienst gibt und die
Streifenhörnchen auch als Kriminalbeamte gleichzeitig im Einsatz sind…lol