meine Freundin würde gerne eine Ausbildung bei der Polizei beginnen. Sie hat bereits alle Tests bestanden, nur der Amtsarzt meinte, da Sie Tinitus hat, dass Sie psychisch nicht belastbar ist und daher wurde Sie abgelehnt.
Ein jahr später hat Sie sich von allen möglichen Ärtzen bestätigen lassen, dass Sie keinen Tinitus mehr hat, was auch so ist und hat sich erneut beworben.
Nun kam wieder ein Brief von der Polizei, dass Sie davon nicht überzeugt seien, dass der Tinitus auf dauer weg wäre.
Meine Frage , was kann ,man da machen, es kann doch gar nicht seien, dass jemand der so gut in den Tests war, Sportabi und alles hat und in der Zwischenzeit einen Beruf als Rechtsanwaltsfachangestellt erlernt und möchte immer noch gerne in den Polizeidienst.
Da würde ich mal sagen, das der die Einstellung zu verantworten hat entweder nicht will oder nicht soll.
Erzwingen kann man da leider nichts.
Aber wenn der Beruf als Rechtsanwaltsgehilfe Dir gefällt, dann bleibe dabei. Polizeidienst ist nicht mehr so toll wie früher.
Aber, Tinitus steht meines Wissens tatsächlich im Zusammenhang mit der Verarbeitung psychischer „Dinge“.
Das körperliche Vermögen weite Strecken in kurzer Zeit zu bewältigen, die Fähigkeit sich situationsangepasst zu bewegen, ein ausgeprägtes Rechtsempfinden tragen noch lange nicht dazu bei, den Belastungen des täglichen Dienstes standzuhalten.
Burn-Out und Depressionen als Berufskrankheit nehmen m.E. immer mehr zu.
Letztlich kann ich die Frage „Was kann man da machen …“ nicht beantworten. Auch wenn der/die einzelne gerne zur Polizei möchte, heißt das noch lange nicht, dass er/sie auch „geeignet“ ist.
Das was hier abläuft ist ein Expertenstreit (medizinischer Natur) auf dem Rücken der betroffenen Person.
Wenn ein Facharzt attestiert, dass der Tinitus nicht mehr vorhanden ist, dann wird sich ein Polizeiarzt an dieses Gutachten zu halten haben, es sei denn, er kann es fundiert widerlegen - was sehr schwierig sein wird.
In letzter Konsequenz einfach den Instanzenzug ausschöpfen bzw. beim zuständigen Innenministerium vorsprechen oder ein unabhängiges Gericht mit dem Fall befassen.
Falls es einen Volksanwalt gibt und keine Berufung etc. möglich ist oder es dieses Rechtsmittel nicht gibt, kann man auch diesen mit der Sache befassen.
Ich verstehe nicht ganz, dass man mit dieser Ausbildung und den dadurch vorhandenen anderen Möglichkeiten zur Polizei will (das ist aber eine reine persönliche Meinung meinerseits und tut nichts zur Sache)
die Polizei hat schlicht und einfach Angst davor, jemanden einzustellen, der dann schon in jungen Jahren nur noch begrenzt einsatzfähig ist. Wegen des hohen Altersdurchschnittes gibt es davon auch so schon genug. Ich bin kein Arzt, aber der Tinitus muss eine Ursache haben. Und im Polizeidienst kommen physischer und psychischer Stress zusammen, dazu unter Umständen ein hohes Maß an zeitweiliger Lärmbelastung. Damit meine ich nicht das Schießen. Dafür gibt es Gehörschutz. Aber z.B. Demos mit lauter Musik und netten Menschen, die der Meinung sind dir zeigen zu müssen, wie lang und laut sie Trillerpfeife blasen können. Oder denen es Spaß macht dir Megafone mit nervigem Sirenengeräusch vor die Nase zu halten. Und wenn das Einsatzkonzept es grad mal so vorgibt (Deeskalation), dann musst du ihn lassen (oder nen Moment abwarten, wenn keiner hinschaut ).
Aber aus diesen Gründen werden Bewerber mit Vorerkrankungen in der Regel abgelehnt. Ob man sich mit Gutachten quasi einklagen kann??? Keine Ahnung. Da sollte deine Freundin mal mit ihrem jetzigen Chef reden. (wobei es dem vielleicht nicht gefallen wird, dass sie eigentlich weg will).
Ich bin weder Einstellungsberater noch Jurist, aber ich denke die Karten stehen schlecht. Auch wenn das evtl. unfair und vielleicht sogar ein Verlust für die Polizei ist.
Das ist leider Entscheidung des Arztes bei der Polizei. Wenn dieser sagt, sie wäre nicht tauglich, weil evtl. zu befürchten ist, dass der Tinitus zurückkehrt, dann muss man das wohl so hinnehmen. Sollte sie eingestellt werden und der Tinitus kehrt zurück müsste der Staat auf dauer einen Beamten bezahlen der nur eingeschränkt oder sogar garnichtmehr in der Lage ist seinen Dienst zu verrichten. Ich denke darum wird es gehen.
Hallo Shortymaus.
Gerne will ich deine Anfrage beantworten.
Es freut mich, dass sich deine Freundin für den Polizeiberuf entschieden hat, um so trauriger ist es aber, wenn Wünsche nicht in Erfüllung gehen.
In dieser Antwort kann ich nur für die Polizei NRW sprechen, da Polizei und somit jedes Auswahlverfahren Ländesache ist, mag es da Unterschiede geben. Jedoch werden sie schwindend gering sein.
Das Auswahlverfahren läuft nach einer Bestenauslese und besteht aus mehreren Auswahlanteilen, die auf mehrere Tage (2-3) verteilt sein.
Um das Auswahlverfahren zu bestehen, muss man alle (!) Auswahlanteile bestehen. Ein Auswahlanteil ist nunmal der ärztliche Test. Zum Autofahren reicht es auch nicht aus, wenn man suuuuper gut Lenken und Gas geben kann, aber nicht weiß wo die Bremse überhaupt ist.
Man muss sich gerade in Bezug auf die körperliche Eignung vor Augen führen, dass ein Polizeibeamter ein Leben lang unkündbar ist. Auch wenn deine Freundin aktuell keinen Tinitus mehr hat, so wär man doch ziemlich dämlich überhaupt ein Risiko einzugehen, dass dies eventuell wieder kommen kann. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit möglicherweise bei 1% ist. Spätestens dann ist deine Freundin nämlich nicht mehr voll einsetzbar (Funk, RTK (Sirene und Blaulicht), Schüsse etc). Alles Risikofaktoren, die am Ende nur Geld kosten könnten. Bei 8000 bis 10000 Bewerber auf 1000 Stellen kann sich die Polizei ganz in Ruhe die Besten der Besten aussuchen, die eben keine Tinitus-Risiko-Faktoren von 1% haben. Ich selbst habe erlebt, wie wirklich top Leute, wirklich klug, vorbildlicher Charakter, Sportlich absolut auf der Höhe, wegen einer Warze am Arsch raus geflogen sind. Oft reicht es, dass dem Arzt einfach deine Nase nicht passt. Die körperliche Eignung ist und bleibt die größte Hürde bei der Polizei.
Auch wenn euch diese nüchterne Antwort kaum weiter bringt, aber machen könnt ihr nichts, da die Polizei ganz allein auswählt. Da hilft nur immer wieder bewerben, bewerben, bewerben. Durchaus auch mal Alternativen durchdenken: Bundespolizei?, andere Bundesländer? in anderen Bundesländern Mittlerer- oder gehobener Dienst, usw…
Hallo,
die Aufnahmeprüfung bei der Polizei besteht aus einem theoretischen Teil und der Gesundheitsprüfung, bei der besonders auf die physische und psychische Belastbarkeit geachtet wird. Hier fallen die Meisten durch. Die Einstellungstests bestehen letztendlich weniger als 10 % der Bewerber.
Durch die strenge Auswahl sollen nur die Bewerber übrig bleiben, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie die nächsten 40 Jahre den besonderen Belastungen des Polizeidienstes stand halten.
Sollten nur die geringsten Zweifel dies bezüglich bestehen, ist der Bewerber durchgefallen.
Das scheint bei Deiner Freundin der Fall zu sein.
Tinnitus ist nichts, was nach kurzer Zeit vorbei ist, wie eine Grippe.
Einen Anspruch auf Einstellung gibt es nicht.
In ärztlichen Attests steht häufig das, was derjenige, der es in Auftrag gibt, gerne haben möchte.
Es tut mir leid, dass ich Euch keine Hoffnung machen kann.
Grundsätzlich hat jeder Bundesbürger ein Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art 33 Abs. 2 Grundgesetzt). Die Einstellungsvoraussetzungen und Bedingungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, sowie Bundespolizei und Bundeskriminalamt. In der Regel gibt es eine Bestenauslese. Bei der Auswahl ist zu berücksichtigen, dass hier eine lebenslange Anstellung als Beamter bzw. Beamtin erfolgt. Ein Tinitus könnte eine Berufsunfähigkeit bedeuten und dem Steuerzahler viel Geld ohne Gegenleistung kosten. Und so ein Tinitus könnte vielleicht wiederkommen.
Wenn deine Freundin wirklich diesen Beruf ergleifen will, gibt es noch 15 andere Bundesländer, wo sie sich bewerben kann… wenn sie denn wirklich will.
Meiner Meinung nach, gibt es auch rechtlich Möglichkeiten, sich einzuklagen. Ich halte diesen Weg aber nicht für erfolgsversprechend.
da kann man klagen. aber viel erfolg wird es da nicht geben denn bei der einstellng hält sich der staat halt nur an seine vorgaben. es kommt auch immer gut wenn man sich dort persönlich meldet und sein interesse anbringt