hallo!
Jemand wurde vor 3 Jahren unter Jugendstrafrecht wegen Körperverletzung und Beleidigung zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt.
Außerdem wurde vor 5 Jahren einmal Betrug begangen, eine Anklage wurde dort aber im Diversionsverfahren fallengelassen.
Im Führungszeugnis für private Arbeitgeber steht davon nichts; doch wie sieht es mit öffentlichen Stellen aus?
Wenn die Person zB eine Polizeiausbildung zum Mittlerer Dienst beginnen wollte, inwiefern würde die Polizei von dem oben Genannten Kenntis erlangen?
Wären dies Ausschlusskriterien für einen Ausbildungsbeginn?
Gruß
Paul