Hallo zusammen,
mir ist soeben ein ziemlich dummer „Unfall“ passiert.
Mir kam ein Polizeiauto im Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn auf einer engen Straße entgegen und ich wollte ihn durchlassen und habe zurückgesetzt…rumms war ich an einer Laterne.
Die Polizei fuhr danach davon, jedoch habe ich danach die 110 gerufen und die kamen dann nach ihrem Einsatz zurück. Der Polizist meinte am Schluss zwar auch, dass sie keine Schuld treffe, aber ich würde dazu gerne einmal Gerichtsurteile oder irgendeine schlaue Antwort hören, ob das stimmt.
Also stimmt es: Polizei im Einsatz ausweichen–>Unfall–>Deppenkarte gezogen!?
Auch für die Schweiz:
… Mir kam ein Polizeiauto im Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn auf einer engen Straße entgegen und ich wollte ihn durchlassen und habe zurückgesetzt…rumms war ich an einer Laterne.
…
Wie man Platz macht, schreibt niemand vor… Pech oder auch Glück gehabt… (Busse wegen „Nichtbeherrschung des Fahrzeuges“ … Fehlen noch Fahrzeugpapiere… ). Wenigstens keine Fahrerflucht!
Pech gehabt!
En Gruess, alles Gute
Hallo
Das die Polizei weiterfährt und sich nicht gleich um Ihren Unfall gekümmert hat, hat bestimmte Ursachen. Den erfahren sie von der Polizeidienststelle wenn es sein muss. Ich will hier keinen verteidigen, aber Polizeiauto mit Sonderrecht haben gewissen Befugnisse die StVO zu missachten (so genannte Rechtfertigungsgründe beim Anwenden Hoheitlicher Aufgaben). Sie habe ihnen diese Rechte auch eingeräumt. Natürlich ist dieses immer eine Ausnahmesituation und wenn dann was falsch läuft ist das nur menschlich. Hier besteht aber folgendes Problem für Sie. Sie sind Rückwärts gefahren und (nachdem was sie hier geschrieben haben) sind dann gegen den Masten gefahren.
Ob es da Gerichtsurteile gibt kann ich nicht sagen, da werden sich wahrscheinlich andere zu Wort melden.
Ich würde Ihnen raten sich mit Ihrer Versicherung zusammen zusetzen. Die haben sogenannte Rechtsbeistände. Mit diesen sollte mann das Problem besprechen. Fakt bleib aber erst einmal, Unfallursache ist ihr Rückwärtsfahren und nicht das Polizeiauto. In wie fern es versicherungstechnisch anderes bewerte wird… ja kann ich nicht sagen. Den schwarzen Peter in Bezug auf die Unfallursache haben Sie. Ich will jetzt hier keine seitenweise Begründung dafür und dagegen auflisten, da ich kein Rechtsanwalt bin kann ich das ja auch nicht…rechtsverbindliche Angaben machen.
Tschüss
Hallo!
Ich kann Ihnen da leider auch kein andere Antwort geben, als die Polizei vor Ort. Es ist grundsätzlich so, wenn sie auf der Straße mit ihrem Auto gegen einen anderen Gegenstand oder Pkw fahren, dann sind sie der Unfallverursacher und somit „Schuld“. Völlig egal, ob Sie dabei einem Polizeiauto während der Einsatzfahrt ausweichen, rückwärts oder vorwärts fahren.
MfG
Hallo,
auch wenn es nicht erfreulich ist, aber der Grund warum ein Unfall passiert ist eher unwesentlich. Gem. StVzO muss sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten das er keinen anderen gefährdet. Die hier geschilderte Situation ist zwar sehr speziell, entbindet aber nicht von der Sorgfaltspflicht. Auch mit Blaulicht und Sirene hätte die Polizei warten müssen bis die Straße frei genug ist, auch wenn es etwas länger dauert. Meines Erachtens gibt es somit kaum eine Chance die Polizei für den Schaden verantwortlich zu machen. Trotzdem beste Grüße, Roland
Polizist meinte am Schluss zwar auch, dass sie keine Schuld
treffe,
Sehe ich genauso. Dass Du die Durchfahrt gewähren wolltest - sehr löblich. Aber trotzdem hast Du eine Sorgfaltspflicht. Wenn da ein Auto oder anderes Hindernis steht und man nicht vorbeikommt, muss man eben stehen bleiben. Und wenn dann die Polizei nicht vorbeikommt, muss die eben auch stehen bleiben.
Wenn’s nicht geht, geht’s eben nicht!
Also stimmt es: Polizei im Einsatz
ausweichen–>Unfall–>Deppenkarte gezogen!?
Stimmt so nicht ganz:
beim Ausweichen nicht aufgepasst–> Unfall–>…
Sorry, aber leider habe ich keine andere Antwort für Dich.
Gruß
Thomas
Ja, das ist richtig. Rechts ranfahren und stehenbleiben hätte vermutlich ja gereicht.
Wenn man zurücksetzt, hat man sich zu vergewissern das hinter einem alles frei ist. Die Polizei kann doch nciht dafür das sie eine Laterne nicht beachtet/gesehen haben.
Du hast dem Einsatzmittel sofort pöatz gemacht, was auch deine Pflicht ist un dlobenswert dazu. Bezüglich des Unfalls aber, hat die Polizei hier keine Schuld, weil die Ursache hierfür ja du gesetzt hast.
Unabhängig der Blaulichtfahrt hast du gerade beim Rückwätzfahrn eine besondere Sorgfalltspflicht, die du aber in diesem Fall offensichtlicht nicht nachgekommen bist.
Sorry
Hallo!
Also leider muss ich Ihnen sagen, dass der Schaden wohl bei Ihnen hängen bleibt. Auch wenn man wegen der Polizei zurücksetzt, darf man die Sorgfaltspflicht nicht außer acht lassen.
Anders verhält es sich, wenn man über eine rote Ampel fährt und geblitzt wird.
Tut mir leid!
Guten Tag,
vorweg:
Wenn Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst mit Blaulicht und Sirene unterwegs sind, stehen nicht nur die Fahrerinnen und Fahrer der Einsatzfahrzeuge unter erhöhtem Stress. Auch bei anderen Verkehrsteilnehmern steigt der Adrenalinpegel – und das Unfallrisiko. Viele Autofahrer fühlen sich mit der Situation überfordert und reagieren verunsichert. Denn die Verhaltensregel der Straßenverkehrsordnung “freie Bahn zu schaffen” hilft hier nur bedingt. Einfach kopflos auf die Bremse zu treten und zu warten, dass das Einsatzfahrzeug an einem vorbei fährt, ist oft eher hinderlich als nützlich. Wichtig ist ein der Situation angepasstes und überlegtes Verhalten.Also auch das Zurücksetzen, an sich löblich, muss aber so geschehen, dass man auch keinen eigenen Schaden erleidet. Sicher ist man aufgeregt und nervös angesichts des Streifenwagens,aber wenn man Platz machen will, nützt Aufgeregtheit niemanden. Auch wenn das Zurücksetzen etwas langsam vonstatten geht, weil man eben vorsichtig ist,einen Anspruch auf „blitzschnelles“ Reagieren hat die Polizei nicht.
Sie werden auf Ihrem Schaden (leider) sitzen bleiben.
Mit freundlichen Grüßen,
W. Görtz
japp das ist dann ein alleinunfall die polizisten trifft keine schuld denn in den Kommentaren zu §35, §38 StVO steht dass der Verkehrsteilnehmer nicht zwingend anhalten muss, sondern der verkehrsteilnehmer darf dem in Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommenen Fahrzeug kein Hindernis oder Behinderung darstellen. Quasi du hättest nur im Schritttempo ganz weit rechtsfahren brauchen oder im schlimmsten fall irgendwo in eine einfahrt rein fahren. es gibt auch gerichtsurteile wo autofahrer wegen verkratzten alufelgen die sie sich am bordstein zugezogen habenvor gericht gegangen sind und das gericht hat wie oben beschrieben argumentiert.
Hallo.
Deppenkarte gezogen?
So würde ich das auch sehen.
Du darfst, wenn ein Einsatzfahrzeug unter nanspruchnahme von Sonder- und Wegerechte (Martinshorn und Blaulicht) sich nähert sogar bei Rot über die Ampel fahren. Aber natürlich nicht blindlinks und dadurch einen Unfall provozieren. Man hat dabei immer noch eine erhöhte Sorgfaltspflicht. So auch in Deinem Beispiel.
Der Lenker des Einsatzfahrzeuges hat natürlich auch eine erhöhte Sorgfaltspflicht, aber in Deinem Beispiel und in dem von mir genannten, hat er natürlich kein Einfluß auf das Verhalten oder Fehlverhalten der anderen Verkerhsteilnehmer. Er kann ja - krass ausgedrückt - das Martinshorn nicht leiser drehen oder das Blaulicht dimmen.
Der Lenker des Einsatzfahrzeuges darf aber z. B. auch nicht blind in eine belebte Kreuzung hineinfahren und darauf setzen, daß andere Verkehrsteilnehmer ihn ja hören oder sehen müßten und dann schon anhalten werden. U. Umständen muß er sich in meinem Beispiel langsam in die Kreuzung hineintasten. Vielleicht sogar stehen bleiben. Denn darauf/ damit hat er Einfluß und kann so Unfälle vermeiden.
Tut mir leid, daß ich Dir nicht anders antworten kann.
Ein Gerichtsurteil habe ich dazu leider nicht vorliegen.
Gruzß
Nasa
Hallo,
für das anbumsen an die Laterne kannst Du niemand anderen als Dich selbst verantwortlich machen. Du bist zwar verpflichtet, Fahrzeugen mit Sondersignal Platz zu schaffen - aber nicht um jeden Preis. Tausche einfach „Laterne“ gegen „Kinderwagen“ aus, dann wird es ganz klar. Ich gehe davon aus, dass Dich das Einsatzfahrzeug nicht abgedrängt hat sondern Du selbst den Fahrvorgang steuern konntest.
Verbuche es unter „Lehrgeld für Unaufmerksamkeit“.
Dachsgruß
Hallo,
grundsätzlich muss die Polizei bei Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten eine erhöhte Sorgfaltspflicht walten lassen und Gefährdungen Anderer vermeiden.
Dein Zurücksetzen konnte die Polizei allerdings nicht vermeiden. Dafür bist Du selbst verantwortlich. Wer zurück setzt, dem obliegen besondere Aufmerksamkeitspflichten. Daran hat es hier gemangelt. Kurz, Du hast nicht aufgepasst und musst die Folgen tragen.
Es spielt dabei keine Rolle, warum Du zurück gesetzt hast. Wärst Du einfach stehen geblieben, hätte die Polizei notfalls anhalten müssen, wenn der Platz nicht gereicht hätte.
Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt
Moin,
ist natürlich ultra ärgerlich. Aber leider hat auch Rechtsberatung im Internet sein Ende. Gerichtsurteile wirst Du so nicht finden. Da gehe doch bitte zu einem Anwalt.