Dürfen Polizeibeamte eine Wohnung ungefragt betreten? Person X wurde ohne Papiere auf der
Straße aufgegriffen, von zwei Beamten (m und w) anschließend etwa 200m entfernt in die
eigene Wohnung (3. OG) begleitet. Person X holt Tasche inkl. Papieren vom Tisch -in
Sichtweite der Wohnungtür- und Beamtin rennt ins Wohnzimmer, bittet Person X vor ihr vor die
Wohnungstür zu gehen.
???
Ist das legitim und wann ist es legitim, dass PB eine private Wohnung betreten?
Dürfen Polizeibeamte eine Wohnung ungefragt betreten?
Person X holt Tasche inkl. Papieren vom Tisch -in
Sichtweite der Wohnungtür- und Beamtin rennt ins Wohnzimmer,
bittet Person X vor ihr vor die Wohnungstür zu gehen.
Ist das legitim und wann ist es legitim, dass PB eine private
Wohnung betreten?
Zum einen ist also zu klären, ob Person X einer Straftat verdächtigt wurde (bspw. als Ausländer ohne Papiere möglich).
Außerdem könnte man sich auf den Standpunkt stellen, daß das Offenlassen der Wohnungstür eine Art „konkludente Zustimmung“ oder „Zustimmung durch Unterlassen“ (…des Hinweises, vor der Tür zu warten) zum Betreten der Wohnung durch die Polizistin war, also sowas wie eine Einladung.
Praktisch relevant wäre das aber nur, wenn Person X Zeugen hätte, die dabei waren.
„Die Durchsuchung dieser Räumlichkeiten ist zur Nachtzeit (21.00 bis 04.00 bzw. 06.00 Uhr,
vgl. § 104 Abs. 3 StPO) unzulässig, es sei denn der Beschuldigte wird auf frischer Tat
verfolgt, es besteht Gefahr im Verzug oder die Durchsuchung dient der Wiederergreifung eines
entwichenen Gefangenen (§ 104 Abs. 1 StPO).“
Person X hat eine Ordnungwidrigkeit begangen, keine Straftat. Das Auto sollte nach dem
Entladen (ca. zwei Stunden zuvor) umgeparkt werden, da der Parkplatz ab 8 h morgens am
heutigen Werktag eine Ladezone ist. Dumm nur, dass in der Zwischenzeit ein Bier (0,5)
getrunken wurde und die Person just auf dem Weg zum nächsten regulären Parkplatz von zwei
Beamten erwischt wurde. Keine Papiere am Mann, nur Auto- und Hausschlüssel. Pusten ergab
einen Wert von 0,6 Promille, deshalb musste Person X einsteigen und zur Wohnung gefahren
werden. Zeuge (Freund von Person X) musste den Weg aus versicherungstechnischen Gründen zu
Fuß zurücklegen.
Oben in der Wohnung angekommen, holte Person X die Handtasche aus der Küche, Beamtin schwer
unter Zeitdruck („geht das auch ein bisschen schneller, wir haben ja nicht alle Zeit der
Welt“) und lief plötzlich frech in der Wohnung rum. Das ganze dauerte etwa 30 Sekunden, der
Zeuge stand daneben. Danach ging es zur nächsten Wache, Zeuge fuhr mit dem Fahrrad hinterher
und musste im Vorraum warten.
Mir geht es im Moment nur um die Wohnungsgeschichte, kann man da irgendwas machen?
Mir geht es im Moment nur um die Wohnungsgeschichte, kann man
da irgendwas machen?
es gibt zwei Möglichkeiten: X investiert Zeit und vielleicht auch Geld in eine Dienstaufsichts- oder gar in eine Verfassungsbeschwerde, um am Ende festzustellen, daß es nichts gebracht hat. Oder aber X zieht eine Lehre aus der Veranstaltung, fährt zukünftig nicht mehr besoffen Auto und hofft im übrigen, daß den Polizisten nicht doch noch einfällt, aus der Trunkenheitsfahrt eine Straftat nach 316 StGB zu machen, was einfacher ist, als man glauben sollte. Gerichte haben nämlich in der Vergangenheit entschieden, daß bereits aggressives Verhalten als Auffälligkeit i.S.d. Gesetzes gelten kann.
mögliche Argumentation de Polizeibeamte
Hallo Yasmin,
in die eigene Wohnung (3. OG) begleitet. Person X holt Tasche
inkl. Papieren vom Tisch -in Sichtweite der Wohnungtür- und
Beamtin rennt ins Wohnzimmer, bittet Person X vor ihr vor die
Wohnungstür zu gehen.
Ist das legitim und wann ist es legitim, dass PB eine private
Wohnung betreten?
Die Beamten könnten argumentieren, dass sie durch das lange Kramen den Verdacht bekamen, dass du eine Waffe (egal ob richtige oder Schreckschuss) organisieren hättest können. Daher haben sie nach Dir geschaut und wollten die dich beim Papiere rausholen im Auge haben. Um die Privartsphäre nicht mehr als notwendig zu verletzen haben die dich rausgebeten.
wenn Person X schlau ist zieht sie eine Lehre aus der Sache und verhält sich jetzt defensiv.
Die Polizisten haben offenbar einen Alkoholverstoß aufgedeckt, diesen auch dokumentiert und dementsprechend bekommt X eins auf den Deckel. Wenn X jetzt meint sich mit irgendwelchen hahnebüchenen Anschuldigungen wegen angeblichen Fehlverhaltens gegen die Polizisten wehren zu müssen wird das schnell zu einem Boomerang.
Die Polizei findet ruckzuck eine Begründung für das Betreten der Wohnung (Person könnte außerhalb des Sichtbereichs nach einer Waffe suchen…)
Beamtin schwer
unter Zeitdruck („geht das auch ein bisschen schneller, wir
haben ja nicht alle Zeit der
Welt“)
Vollkommen zu Recht. Alkohol baut sich langsam aber sicher im Blut ab und um das Vergehen zu dokumentieren - insbesondere wenn der Beschuldigte nur knapp über einem Grenzwert liegt - ist zügiges Handeln vonnöten.
Mal ganz davon abgesehen daß es ja nicht so ausgiebig lange dauern kann einen Ausweis aus der Handtasche zu holen.
Mir geht es im Moment nur um die Wohnungsgeschichte, kann man
da irgendwas machen?
Einsehen daß man in mehrfacher Hinsicht Mist gebaut hat (alkoholisiert, keine Papiere dabei, …) und das Justizsystem nicht mit solchen albernen und peinlichen Eingaben belasten. Es kommt sowieso nix dabei heraus außer daß sich X vollends lächerlich macht und die Strafe erst recht Denkzettel-Charakter bekommt. Haben solche Leute manchmal auch nötig.
wieso? beschreib doch mal, was die beamten alles tun könnten.
Denkzettel-Charakter bekommt. Haben solche Leute manchmal auch
nötig.
was maßt du dir an, über den fragesteller so zu urteilen…??? kennst du ihn/sie? und warst du dabei?
die art und weise, wie du dein posting hier abgibst, ist total daneben!!!
nochmal: danke.
habe mich inzwischen beruhigt. immerhin hat das erlebnis (abgesehen davon, dass es vermeidbar gewesen wäre, nach 0,5 l kölsch noch ein auto selbst umzuparken) meine einstellung doch bestätigt (…).
dazu kurz: ich habe nicht gekramt, sondern meine tasche vom stuhl genommen, das alles ggüber der wohnungstür und im blickfeld der reizenden beamten… ist jetzt aber auch nicht mehr wichtig.
Ja, das stimmt wohl. Ist sicher auch nicht das einzige „Freibrief-Argument“.
Aber was ich bedenklich finde, ist, dieser MäcFlai das rechtfertigt und auch noch gut heißt. So als ob die Polizei unfehlbar wäre. Und nach dem Motto: Die machen das schon richtig, hat schon seine Rcihtigkeit, Hinterfragen ist nicht erwünscht und nicht erlaubt (ja fast schon eine Straftat…); das ist doch sehr naiv!!!
Grüße,
Brendan
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