Polizeibefragung trotz Tod des Verschuldeten?

Hallo ihr Lieben!

Ein kleines, wenn auch dramatisches Gedankenspiel:

Ihr seid mit einem Freund auf dem Motorrad unterwegs, dieser beachtet bei einer Kreuzung die Vorfahrt nicht und brettert mit voller Wucht in ein Auto. Euer Freund ist augenblicklich tod. Euch selbst hat es in ein kurzes Koma versetzt aus dem ihr 3 Wochen später erwacht, eure Wirbelsäule musste operiert werden, das Laufen müsst ihr im Grunde neu erlernen (ca. 6 Wochen).

Würde euch die Polizei dennoch nach gewisser Zeit im Krankenhaus aufsuchen (wenn ja, wann?) und Fragen stellen?

Für Informationen vielen Dank.

Grüße

Hallo ihr Lieben!

Ein kleines, wenn auch dramatisches Gedankenspiel:

Ihr seid mit einem Freund auf dem Motorrad unterwegs, dieser
beachtet bei einer Kreuzung die Vorfahrt nicht und brettert
mit voller Wucht in ein Auto. Euer Freund ist augenblicklich
tod. Euch selbst hat es in ein kurzes Koma versetzt aus dem
ihr 3 Wochen später erwacht, eure Wirbelsäule musste operiert
werden, das Laufen müsst ihr im Grunde neu erlernen (ca. 6
Wochen).

Würde euch die Polizei dennoch nach gewisser Zeit im
Krankenhaus aufsuchen (wenn ja, wann?)

Sobald die Polizei Fragen hat und der Arzt es erlaubt.

und Fragen stellen?

Das wäre aus meiner Sicht in zwei Fällen denkbar:

  1. Es ist unklar, wer von beiden Lenker des Motorrads war, da beide im Gebüsch lagen.
  2. Es ist unklar, ob den beteiligten Pkw-Fahrer ein Mitverschulden trifft. (Das könnte zum Beispiel trotz Vorfahrtregelung sehr leicht der Fall sein, wenn es Nacht war und der Pkw möglicherweise unbeleuchtet unterwegs war - oder viel zu schnell.)

Hallo,

grundsätzlich versucht die Polizei jeden Unfall mit Toten aufzuklären. Letztlich geht es um Straftaten (fahrlässige Tötung, Körperverletzung etc.). Dazu ist selbstverständlich die Befragung der Unfallopfer notwendig.
Des weiteren werden in einem späteren Zivilprozess die Ermittlungsergebnis verwendet um Schadensersatzansprüche, die z.B. der Autofahrer und der Sozius gegen den Motorradfahrer bzw. dessen Versicherung haben, abzuklären.

Gruß, Niels

Hallo

grundsätzlich versucht die Polizei jeden Unfall mit Toten
aufzuklären. Letztlich geht es um Straftaten (fahrlässige
Tötung, Körperverletzung etc.).

Kommt darauf an. Wenn Du mit deinem Auto gegen deine Hauswand fährst und dabei stirbst, liegt vermutlich keine Straftat vor und somit ist auch kein Aufklärungsbedarf gegeben.

Dazu ist selbstverständlich
die Befragung der Unfallopfer notwendig.

Wenn das selbstverständlich notwendig ist, dann bleiben also Unfälle unaufgeklärt, bei denen das Unfallopfer aufgrund Ablebens nicht mehr befragt werden kann?

Des weiteren werden in einem späteren Zivilprozess die
Ermittlungsergebnis verwendet um Schadensersatzansprüche, die
z.B. der Autofahrer und der Sozius gegen den Motorradfahrer
bzw. dessen Versicherung haben, abzuklären.

Was interessiert die Polizei, ob der Zivilprozess flutscht? Sowas mag ein netter Nebeneffekt sein, aber es ist sicher nicht der Grund für eine polizeiliche Befragung.

Gruß
smalbop

Guten Morgen!

Kommt darauf an. Wenn Du mit deinem Auto gegen deine Hauswand
fährst und dabei stirbst, liegt vermutlich keine Straftat vor
und somit ist auch kein Aufklärungsbedarf gegeben.

Natürlich nicht. Fälle von Vergiftungen und abgesägten Bremsleitungen gibt es schließlich nur im Märchen. Ist doch klar, dass jeder, der mit dem Auto gegen eine Wand fährt, das freiwillig getan hat.

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Hallo

Kommt darauf an. Wenn Du mit deinem Auto gegen deine Hauswand
fährst und dabei stirbst, liegt vermutlich keine Straftat vor
und somit ist auch kein Aufklärungsbedarf gegeben.

Natürlich nicht. Fälle von Vergiftungen und abgesägten
Bremsleitungen gibt es schließlich nur im Märchen. Ist doch
klar, dass jeder, der mit dem Auto gegen eine Wand fährt, das
freiwillig getan hat.

Dann ist aber eben nicht der Unfall selbst Untersuchungsanlass, sondern es besteht ein ganz anderer Verdacht, und es geht auch nicht um fahrlässige Tötung oder Körperverletzung. Oder landen neuerdings sämtliche Unfalltoten auf dem Seziertisch und sämtliche Unfallwagen bei der KTU?

Hallo,

grundsätzlich versucht die Polizei jeden Unfall mit Toten
aufzuklären. Letztlich geht es um Straftaten (fahrlässige
Tötung, Körperverletzung etc.).

Kommt darauf an. Wenn Du mit deinem Auto gegen deine Hauswand
fährst und dabei stirbst, liegt vermutlich keine Straftat vor
und somit ist auch kein Aufklärungsbedarf gegeben.

wenn es Tote gibt, ist immer Aufklärungsbedarf gegeben. Letztendlich muss festgestellt werden, wie es zu dem Unfall kam. Da muss man nicht mal angesägte Bremsleitungen oder Gift heranziehen. Es genügen so banale Dinge wie Blendung durch Gegenverkehr, leichtest Touchieren durch andere Verkehrsteilnehmer, Ausweichbewegungen wegen Wildwechsel oder anderen Verkehrsteilnehmern.
Die entscheidende Schwachstelle Deiner Argumentation hast Du mit dem Wort „vermutlich“ selbst gegeben.

Gruß, Niels

Bleiben wir doch mal beim UP und meiner Antwort dazu:

Ursprünglich ging es darum, ob bei dem geschilderten Fall eine Zeugenbefragung stattfinden wird.
Meine Antwort lautet ja, weil bei Unfalltoten immer eine Untersuchung der Ursachen stattfindet. Ob die Ursache im Unfallgeschehen selbst zu finden ist oder ganz woanders ist zweitrangig. Wenn der Verdacht auf Sabotage besteht, landet der Fall irgendwann bei der Kripo, das ist für die Ausgangsfrage aber unerheblich.

Also bitte den Rahmen nicht weiter fassen als nötig.