Polizeidienstunfähigkeitsversicherung - Tipps?

Hallo Experten,

ich suche eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Bin Polizeikommissar, 29 Jahre alt, ledig, keine Kinder. Suche auf jeden Fall eine mit Verzicht auf abstrakte Verweisung. Also ich möchte falls ich Polizeidienstunfähig werde z.B. ins Landratsamt versetzt werden, sondern dann eine BU-Rente erhalten.

Hat mir hierzu irgendjemand Tipps worauf ich achten muss. Oder hat mir jemand einen Tipp für eine konkrete Versicherung. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeitsversicherung und Polizeidienstunfähigkeitsversicherung?

Danke im Voraus für Euro Antworten

Grüße

Entschuldigung, hab ich noch vergessen. Wie hoch sollte denn die spätere Pension sein, die aus der BU resultiert?

Hallo,

Hallo Experten,

ich suche eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Bin
Polizeikommissar, 29 Jahre alt, ledig, keine Kinder. Suche auf
jeden Fall eine mit Verzicht auf abstrakte Verweisung. Also
ich möchte falls ich Polizeidienstunfähig werde z.B. ins
Landratsamt versetzt werden, sondern dann eine BU-Rente
erhalten.
Hat mir hierzu irgendjemand Tipps worauf ich achten muss. Oder
hat mir jemand einen Tipp für eine konkrete Versicherung. Was
ist eigentlich der Unterschied zwischen
Dienstunfähigkeitsversicherung und
Polizeidienstunfähigkeitsversicherung?

Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherungen. Einige Versicherer bieten
in diesem Zusammenhang Klauseln, die auf die besonderen körperlichen
bzw. gesundheitlichen Anforderungen im Polizeidienst eingehen.
Vereinfacht: liegt Polizeidienstuntauglichkeit vor, wird - allerdings
nur auf einige Jahre begrenzt! - Berufsunfähigkeit unterstellt und
Rente gezahlt. Nach Ablauf der zeitlichen Begrenzung wird dann geprüft, ob Berufsunfähigkeit vorliegt und die Rente ggf. ganz oder teilweise weitergezahlt.
Empfehlungen für irgendeinen Anbieter gibt es von mir nicht.
Die Höhe/der Bedarf einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich nur individuell klären.
Gruß
Joerg Koenig

Guten Tag Bello,

wenn Sie einen Anbieter angehen, der Ihnen im Bedingungswerk zusichert, dass eine Berufsunfähigkeit einer Dienstunfähigkeit
als Beamter gleichgestellt ist und wenn Sie nicht vergessen zu sagen, dass Sie Polizeibeamter sind, dann sind Sie dort angekommen, wo Sie
hin wollen. Diese sog. große Beamtenklausel ist deswegen wichtig, weil
Berufsunfähigkeit im herkömmlichen oder veralteten Sinn etwas ganz anderes ist als Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht. Nur wenn da von
vornherein ein Junktim im Bedingungswerk festgeschrieben ist, ersparen
Sie sich im Fall der Fälle Ärger ohne Ende.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Soweit ich mich erinnern kann, gibt es zwischen BU und DU doch paar klitzekleine Unterschiede. Aber die merkt man kaum :smile:))
§ 42 I Bundesbeamtengesetz:
„Ein Beamter kann als dienstunfähig auch dann angesehen werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichtet hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll diesntfähig wird“

Das kann unter Umständen dazu führen, dass der Beamte zwar dienstunfähig geschrieben wird, aber die Bedingungen für eine BU nicht vorliegen.
Damit wäre der Beamte mit der BU ziemlich bedauerlich versehen.

Aber schaut doch mal bei Dr. Google nach, gleich der zweite Link sagt viel aus: http://www.cecu.de/230.html