Polizeidurchsuchung Festival

Hallo zusammen :smile:

gerade bin ich mit einer Gruppe von Leuten auf den Weg zum SMS Festival.
Kurz vorm Festivalgelände wurde eins unsrer Autos rausgezogen.

Darin saßen zwei Personen. Eins davon eine gute Freundin.

Die Sache ist die… die beiden wurden ohne Grund herausgezogen.
Dass das an einem Festival üblich ist, verstehe ich ja, allerdings verstehe ich nicht warum nach der Durchsuchung(die unnötig war) die beiden auch noch körperlich betatscht wurden.

Nicht nur oberflächlich wurden beide abgetastet sondern auch noch im Höschen und BH.

Darf man das ohne besonderen Grund?

Danke

Gruß

fragezeichen²

also, zum ersten teil…eine verkehrskontrolle ist regelmäßig ohne grund, ansonsten hätte man ja schon was angestellt und dann ist es keine kontrolle sondern ein anhalten nebst personalienfeststellung zwecks verfolgung einer ordnungswidrigkeit oder straftat…ein festival wird sich aber regelmäßig „förderlich“ i.s. einer kontrolle aus. ob eine durchsuchung für nötig oder unnötig erachtet wird, entscheidest du wohl als letzter…polizisten haben sicher besseres zu tun als jeden zu durchsuchen! sofern eigensicherung ausscheidet werden vermutlich andere gründen (vergangene auffälligkeiten z.b. rauschgift, gewalttaten usw.) der grund gewesen sein. hierbei ist es unerheblich, ob der fahrer, der beifahrer oder der halter des fahrzeugs (muss nicht anwesend sein) mal auffällig war. es werden immer alle oder keiner durchsucht! abtasten gehört übrigens rechtlich zu einer durchsuchung. was ist eigentlich ein besonderer grund? entweder man hat nen grund oder eben keinen…nächstes mal einfach fragen :wink:

Hallo,
wenn Du keinen Grund erkennen konntest oder wolltest, heisst das nicht, dass kein Grund vorlag.
Du kannst sicher sein, dass die Durchsuchungsmassnahme in vollem Umfang begrűndet war.
Die Polizei durchsucht niemanden, nur weil gerade nichts im Fernsehen ist.
Mit freundlichem Gruss
Horst Gotthardt

Hallo,

Nein, dass darf man nicht. Es ist der Grund zu nennen! Wer hat denn durchsucht, Landespolizei oder Bundespolizei?! Die Landespolizei handelt nach Landesgesetzen, es sei denn ein Straftatverdacht besteht. Ohne Verdacht darf die Polizei mitzuführende Gegenstände kontrollieren, aber auch nur unter bestimmten Vorraussetzungen. Anfassen nur mit Einverständnis des Bürgers. Will die Polizei trotzdem in die Hose gucken, ohne Einverständnis, bedarf es Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Person Gegenstände mit sich führt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen. Die Rechtslage bei verdachtsunabhängigen Kontrollen durch die Polizei ist großzügig, aber nur dort.
VG

Hi, das ist doch naheliegend und das weißt Du auch, nach was die Polizisten gesucht haben. Natürlich nach Drogen. Selbst wenn ihr euch nicht verdächtig gefühlt habt, so haben dies die Beamten/innen wohl anders gesehen. Es ist auch ein offenes Geheimnis, dass einer der Gründe, warum man auf ein Festival geht, genau der ist, um dort Drogen zu konsumieren oder excessiv Alkohol zu trinken. Ich weiß nicht, was es für ein Festival war. Vermutlich nicht die Oberkrainer. Also Rauschgift ist immer ein besonderer Grund für eine körperliche Durchsuchung und kann auch immer begründet werden, vor allem an Orten, bei denen bekannt ist, dass dort Drogen konsumiert werden.
Alles klar? Gruß KL

„Darf man das ohne besonderen Grund?“

Ohne besonderen Grund - Nein!
Allerdings gab es hier bestimmt einen , zumindest allgemeinen, Grund: Drogen und gefährliche Gegenstände werden nunmal meist nicht „offensichtlich“ versteckt, denn sie sollen ja möglichst nicht gefunden werden.

Und „unnötig“ sind solche Durchsuchungen nur aus der Sicht des Betroffenen. Aus polizeilicher Sicht sind sie dann meist (hoffe ich für Euch) nur „ohne Erfolg“ …

wenn der verdacht besteht, dass die irgendetwas mitführen was nicht rechtens ist, dann dürfen die das.

Hallo,

ja - das ist zulässig. Ich denke mal, ziel war ein drogenfund oder ähnliches und an solchen orten ist eine Durchsuchung nach der stopp zulässig.

LG

karsti

Die Polizei ist berechtigt, nach dem Polizeiaufgabengesetz, bei Personen die Identität festzustellen oder diese Personen zu durchsuchen, wenn sie sich an einem Ort aufhalten, an dem Straftaten begangen werden. Es ist bekannt, dass beim SMS Festival Drogen im Spiele sind, also Straftaten begangen werden. Damit ist das Festhalten von Personen und die Durchsuchung gerechtfertigt.
mfg
W.

Guten Tag,
für das Herausziehen des Pkw wird es einen Grund gegeben haben, willkürlich wird niemand kontrolliert.
Wurde die Drchsuchung der Frau von einer Beamtin oder von einem Beamten vorgenommen ? Wenn von einem Mann, dann sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten der Beamten loslassen. Wenn eine Beamtin durchsucht hat, ist das ok. Die eingesetzten Beamten/Beamtinnen werden auch für die Durchsuchung einen triftigen Grund gehabt haben.

Mit freundlichen Grüßen, W. G.

Die Beamten werden wahrscheinlich einen Anlass dazu gesehen haben sonst würden Sie das nicht tun und ohne Grund findet sowas in der Regel nicht statt!!!